Nein, es wird bestimmt nicht nur nach den Argumenten gegen die Aufnahme in den Leistungskatalog gesucht.
Aber alle vorgebrachten Argumente werden nach festgelegten Kriterien bewertet. Die Krankenkassenvertreter sind auf diese Kriterien geschult und werden ihre Argumente (gegen CGMS) immer so formulieren, dass sie vollständig in die Bewertung eingehen.
Patienten und leider auch Ärzte glauben vielleicht, dass nach Vernunft oder Verständnis beurteilt wird und erleben dann, dass ihre vorgebrachten Argumente unter Umständen überhaupt nicht mit bewertet werden, weil sie nicht den vorgeschriebenen Bewertungskriterien gerecht werden.