ZitatAlles anzeigenMitarbeiter sind nicht verpflichtet, Diabetes von sich aus anzusprechen -
auch nicht im Bewerbungsgespräch. Bei bestimmten Berufen gelten
allerdings Ausnahmen, wenn andere Menschen gefährdet sind.
Jobsuchende müssen in ihren
Bewerbungsunterlagen nicht auf eine Diabetes-Erkrankung hinweisen.
Ebenso wenig sind Mitarbeiter dazu verpflichtet, so eine Erkrankung von
sich aus im Job anzusprechen. Darauf weist die Deutsche Diabetes-Hilfe
hin.
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