Was sind Voraussetzungen für CGM?

  • Hallo an alle?
    Ich habe seit kurzem eine Medtronic Minimed 649G und wäre interessiert an einem CGM - System.
    Da ich mich mit den ganzen Gesetzestexten überhaupt nicht auskenne, hoffe ich hier auf Hilfe:
    Was sind Voraussetzungen, um vom Diabetologen bzw. später von der Krankenkasse ein CGM-System genehmigt zu bekommen?
    Kann mir da jemand helfen?

  • Es gibt keine feststehende Voraussetzungen für die Verordnung eines CGMs, weil es aus Krankenkassensicht kein CGM als Kassenleistung gibt.


    Manche können sich mit mindestens vielen schweren und dokumentierten Hypos gerichtlich gegen die Ablehnungshaltung der Krankenkassen durchsetzen. Als Kleinkind oder mit schweren Folgeschäden hättest du dabei etwas höhere Chancen.


    Mit einer privaten Versicherung hättest du eventuell bessere Chancen.


    Die einzige sichere Methode, ein CGM zu bekommen ist es, es selbst zu bezahlen.

  • Leider hat Cindbar vollkommen recht. Nach dem letzten BSG Urteil zu CGM gilt sowas als angeblich "neue Methode". Bedeutet: Bevor nicht der G-BA was beschlossen hat, ists keine Kassenleistung. Ein vorläufig positives Gutachten des IQWIG gibt es, aber das setzt den G-BA nicht unter Zugzwang.


    Seit 2000 etwa gibts CGM. 2012 hat der G-BA das IQWIG beauftragt herauszufinden, ob das taugt. Siehe https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1597/ .. Mitte 2015 wurde sogar ein "zusatznutzen" bescheinigt, siehe http://www.diabetesde.org/nc/p…n-hat-einen-zusatznutzen/ ... mal sehen wann sich beim G-BA was regt.


    PS: Dort sitzen Ärzte, Zahanärzte, Kassenverteter ... aber keine Patienten. Und die legen Fest was Stand der Technik ist.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.