ZitatAlles anzeigenBERLIN. Der Bundesrat dringt darauf, klarzustellen, wer für
den zusätzlichen Aufwand bei der Betreuung von Kindern mit
Typ-1-Diabetes in Kindertagesstätte, Hort oder Schule zahlen muss.
Die Sicherstellung der Versorgung dieser Kinder sei mit einem
erhöhten Aufwand verbunden, der nicht leistbar sei, "wenn die
erforderlichen personellen Voraussetzungen nicht gegeben sind", heißt es
in den Empfehlungen der Bundesratausschüsse, über die die Länderkammer
am 14. Oktober abstimmen wird.
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen legten "nicht immer
ausreichend" fest, wer den Aufwand in Kita, Schule oder Hort zu tragen
hat, der über die Blutzuckermessung und die Insulingabe hinausgeht,
heißt es weiter.
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