Diabetes Typ 1 im IT Sicherheitsgesetz

  • Seit zwei Jahren gibt es in Deutschland das IT-Sicherheitsgesetz. Dadurch müssen Firmen und Einrichtungen, die notwendig sind, um das Funktionieren der Gesellschaft sicherzustellen, erhöhte Mindeststandards in ihrer IT-Sicherheit erfüllen und sind verpflichtet IT-Sicherheitsprobleme zu melden. Bisher waren das z. B. Wasserwerke, Kraftwerke, Krankenhäuser u. s. w.


    Demnächst wird die Anzahl der kritischen Firmen erweitert. Dann sollen auch solche Firmen dazugehören, die für die Diabetes-Typ-1 Versorgung notwendig sind, heißt es im Entwurf zur erweiterten Verordnung.


    Das ist doch mal gut, dass jemand daran gedacht hat, wie lebenswichtig die Versorgung mit Insulin für uns ist.

  • Noch ist es ein Referentenentwurf. Ob der so dann auch Gesetzt wird lassen wir uns mal überraschen.


    Und ich glaube nicht das IT- Probleme bei Abbott oder Medtronic in der Versorung mit Sensoren da gemeldet werden müssten. Falls der Beitrag auf diese Punkte hin deuten sollte.

  • Ab jetzt ist die Erweiterung der kritischen Industrien gültig. https://heise.de/-3760099


    Wir mit Typ-1-Diabetes sind jetzt also gesetzlich davor geschützt, dass die Versorgung mit Insulin wegen Computerviren in der Insulinindustrie unterbrochen wird. Deswegen ist also kein Insulinvorrat im Kühlschrank mehr nötig. Aus anderen Gründen sollte man vielleicht trotzdem noch etwas Vorrat parat halten.


    Das betrifft Produktionsstätten und Abgabestellen für Medizinprodukte, Hilfsstoffe, Hilfsmaterialien und Wirkstoffe, die für die Behandlung von Diabetes Typ 1 benötigt werden. Natürlich nur in Deutschland, weil es ja ein deutsches Gesetz ist. Ob es überhaupt noch diesbezügliche Produktionsstätten in Deutschland gibt, weiss ich nicht. Abgabestellen gibt es aber.

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