Seit zwei Jahren gibt es in Deutschland das IT-Sicherheitsgesetz. Dadurch müssen Firmen und Einrichtungen, die notwendig sind, um das Funktionieren der Gesellschaft sicherzustellen, erhöhte Mindeststandards in ihrer IT-Sicherheit erfüllen und sind verpflichtet IT-Sicherheitsprobleme zu melden. Bisher waren das z. B. Wasserwerke, Kraftwerke, Krankenhäuser u. s. w.
Demnächst wird die Anzahl der kritischen Firmen erweitert. Dann sollen auch solche Firmen dazugehören, die für die Diabetes-Typ-1 Versorgung notwendig sind, heißt es im Entwurf zur erweiterten Verordnung.
Das ist doch mal gut, dass jemand daran gedacht hat, wie lebenswichtig die Versorgung mit Insulin für uns ist.