Und was die "Zulassung" als Hilfsmittel angeht - die gibt es nicht, gab es nicht und wird es in DE nie geben. Weil was ein Hilfsmittel ist der §33 SGB-V besagt.
ZitatVersicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind.
Das Gegenteil ist also der Fall - ein Hilfsmittel ist nur dann ausgeschlossen, wenn es zwar medizinisch notwendig ist, aber als Alltagsgegenstand eingestuft ODER explizit ausgeschlossen wird. Das etwas im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein muss ist ein Märchen, was bei diversen Ablehnungen gerne bemüht wird in der Hoffnung "hat sich dann erledigt". Siehe https://www.rehadat-gkv.de/informationen/index.html
soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen...sind.
Dann tut Abbott sich mit der Vermarktung als Zubehör für Sportler und aktiv lebende aber keinen Gefallen, denn damit ist es nicht speziell für eine kleine Gruppe (u.a. Diabetiker), sondern kann im weiteren Verlauf durchaus als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens eingestuft werden, denn wenn es in die Richtung geht, dass jeder, also auch die Gesunden, an den Blutzuckerwerten interessiert sein sollten, dann war´s das endgültig mit Kostenersatz.