Montagspumpen und Service....

  • Zitat von Joa;37896

    Wenn eine Pumpe ohne Selbstmordprogrammierung nach 4 Jahren kaputt geht, kannst Du sie einschicken und bekommst dann auch durchaus erstmal eine Ersatzupumpe.
    Der Hersteller klärt dann mit der KV, ob die die veranschlagten Kosten für eine Reparatur genehmigt oder aus wirtschaftlichen Gründen eine neue bewilligt.


    Sind die Rochepumpen nach 4 Jahren perdu brauchst Du auf alle Fälle eine neue Kü der Kasse.


    Gruß
    Joa


    Der Vorteil bei Roche Pumpen, du bekommst nach 4 Jahren wenigstens eine neue... bei den anderen normalerweise erst, wenn die auseinander fällt.

  • Zitat von Jan050986;37902

    Der Vorteil bei Roche Pumpen, du bekommst nach 4 Jahren wenigstens eine neue... bei den anderen normalerweise erst, wenn die auseinander fällt.


    Ja, das war schon immer ein Aspekt. Insbesondere mit dem Gedanken, dass nach 4 Jahren Pumpen am Markt sein können, die wesentlich verbesserte Fähigkeiten aufweisen.


    Andererseits kann nach 4,3 Jahren ja auch eine "alterschwächelnde" Pumpe mal dem User in den Abgrund fallen, weil ein rücksichtsloser Passant mit seiner Tasche schwungvoll herumschwenkte? Und ob dann die Reparaturkosten im Verhältnis zur Neuanschaffung ...


    Noch andererseitiger gedacht:
    Was hat Herr Sawititzki in 4 Jahren als wirtschaftlich und therapeutisch sinnvoll erkannt?
    Back to Pen?


  • Da müsste man sich mal über die Haftung informieren. Das Problem ist, die Pumpe ist Eigentum der jeweiligen Krankenkasse. Wenn sie dir nun kaputt geht, zerstörst du als Besitzer fremdes Eigentum. Damit kannst du eine Pflicht aus dem Leihvertrag (als das würde ich es einordnen), nämlich die Herausgabe einer funktionsfähigen Pumpe, nicht mehr erfüllen.


    Angeblich, aber das kommt auf die AGB der Haftpflichtversicherung an, übernehmen viele keine Haftung für die Pumpe.

  • Zitat von Jan050986;37945

    Da müsste man sich mal über die Haftung informieren. ...



    Ich glaube diese Frage ist vor Ablauf der Garantiezeit/Lebenszeit einer Pumpe wesentlich relevanter, als *nach* 4 Jahren.


    Zum einen, weil bei Schäden durch äußere Einwirkung seitens der Hersteller keine Garantieleistung verpflichtend ist, schon gar nicht bei Abhandenkommen.


    Zum anderen, weil nach 4 Jahren der anszusetzende Restwert einer Insulinpumpe ziemlich gering, so nahe Null, sein dürfte.

  • Zitat von Joa;37950


    Ich glaube diese Frage ist vor Ablauf der Garantiezeit/Lebenszeit einer Pumpe wesentlich relevanter, als *nach* 4 Jahren.


    Zum einen, weil bei Schäden durch äußere Einwirkung seitens der Hersteller keine Garantieleistung verpflichtend ist, schon gar nicht bei Abhandenkommen.


    Zum anderen, weil nach 4 Jahren der anszusetzende Restwert einer Insulinpumpe ziemlich gering, so nahe Null, sein dürfte.


    Hmm, ich denke dass wird nicht so wenig sein. Die Garantie an sich ist ja kein wirklicher wertbildender Faktor.

  • Zitat von Jan050986;37955

    Hmm, ich denke dass wird nicht so wenig sein. Die Garantie an sich ist ja kein wirklicher wertbildender Faktor.


    Versuch mal eine garantieabelaufene Pumpe zu verscherbeln!


    Legal kauft keine KV sowas. Also ist der Wert am Legalmarkt=0.


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Coffeequeen;37973

    TZTZ...versuch mal ne Pumpe zu verscherbeln...Das ist Strafbar, denn die gehört der KK
    Andererseits stehen Pumpe und Zubehör sogar bei Ebay zum Verkauf. Und wo ein Bedarf ist, ist auch ein Markt.....


    und wo kein Kläger--da kein Richter...:biggrin:

    LG: Christian...:rolleyes:

  • Zitat von Coffeequeen;37973

    ...versuch mal ne Pumpe zu verscherbeln...Das ist Strafbar, denn die gehört der KK


    Moin Andrea, das mit den Eigentumsverhältnissen der Pumpe kann durchaus unterschiedlich sein.


    Illegalität des Verkaufes, zumindest in D, ergibt sich eher aus den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes (MPG) und Folgevorschriften.
    http://bundesrecht.juris.de/mpg/index.html


    Zitat


    Andererseits stehen Pumpe und Zubehör sogar bei Ebay zum Verkauf. Und wo ein Bedarf ist, ist auch ein Markt.....


    Ich denke aber trotzdem dass ein Wertgutachten für eine 4 bis 5 Jahre alte Pumpe einer recht niedrigen Betrag ergeben sollte?


  • Wenn du die Pumpe ohne Insulin gebraucht verkaufst, dürfte es dem MPG eigentlich nicht widersprechen. Ein anderer Straftatbestand würde mir auch nicht einfallen. Denn für einen Diebstahl bräuchte ich eine Wegnahme, aber die Kasse hat mir die Pumpe ja überlassen... nee also ohne es jetzt ausführlich geprüft zu haben fiele mir da nichts ein.


    Im Normalfall könnte die Kasse die Pumpe nicht einmal von dem Käufer zurückfordern, aber der Nichtberechtigte müsste Wertersatz leisten.

  • Zitat von Coffeequeen;37987

    Du bist rechtlich Besitzer der Pumpe, aber nicht Eigentümer.
    Die Pumpe wurde dir von der Kasse unentgeltlich zum Gebrauch übereignet....
    Veräussern darfst du sie nicht, auch nicht, wenn die Nutzungsdauer um ist, dann mußt du die Pumpe zurücksenden.


    Darf ich zwar nicht, allerdings wird es von keinem Straftatbestand gedeckt und nach den Regelungen über den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten ist die Übereignung an den Käufer trotzdem wirksam und nicht von dem echten Eigentumer (bzw. vom Berechtigten) wieder aufhebbar. Die Kasse könnte also nur Wertersatz verlangen. Der Unterschied zwischen Beisitz und Eigentum wurde uns in der ersten Woche des ersten Semesters bereits erklärt.


    Achso, zum Gebrauch kann ich nichts übereignen, das widerspricht sich. Denn derjenige dem etwas übereignet wurde kann uneingeschränkt, nach belieben (unter dem Vorbehalt anderer gesetzliche Vorgaben wie z.B. dem Tierschutzgesetz und den Umweltgesetzen) mit der Sache verfahren (§ 903 Satz 1 BGB). Das kann der Besitzer gerade nicht, daher muss man wohl von Übergabe innerhalb eines Leihvertrages sprechen.

  • Zitat von Jan050986;37993


    ... daher muss man wohl von Übergabe innerhalb eines Leihvertrages sprechen.


    Mir kam auch schon zu Ohren, dass gesetzliche Kassen die Pumpe tatsächlich übereignen, also nur im Rahmen der Kostenübernahmeerklärung tätig werden?


    Im Rahmen einer privaten KV oder des Beihilferechtes sieht es so aus, dass eine Kostenerstattung an den Berechtigten erfolgt, der seinerseits Besitzter und Eigentümer der Pumpe ist und bleibt. Auch im Fall, dass die Versicherung die Leistung direkt gegenüber dem Hersteller abwickelt.

  • Zitat von Coffeequeen;37987

    wenn die Nutzungsdauer um ist, dann mußt du die Pumpe zurücksenden.


    Ich brauche das nicht: Meine KK (DAK) versicherte mir schriftlich, daß sie auf eine Rücksendung der Pumpe nach Ablauf der Nutzungsdauer verzichtet. :wink:


    Der Grund liegt wahrscheinlich in dem bereits o. g. erheblichen Wertverlust nach einigen Jahren der Nutzung (ähnlich wie beim Auto).


    LG


    Thomas

  • Zitat von Coffeequeen;38005

    Oder daran, dass die Firmen sich auf die Art um die Entsorgungskosten drücken?:engel_3:

    Ich würd die auf jeden Fall zurücksenden, schon damit die Fachgerecht beseitigt wird.

    ---Coffee...so einfallsreich wie Du bist,kannste doch ne abgelaufene Pumpe zu was anderem umbauen...:biggrin: Seifenspenderautomat..:biggrin: das wäre doch ne IDEE...:rolleyes:

    LG: Christian...:rolleyes:


  • Im BGB findest du aber keine Straftatbestände. Ist eigentlich auch egal, aber strafbar ist es nicht. § 858 BGB gibt nur wieder, dass es widerrechtlich ist, widerrechtlich ist ungleich strafbar. Sonst würde jeder der einen Gegenstand kaputt macht ins Gefängnis gehen, weil die Widerrechtlichkeit im Haftungsrecht indiziert ist und das Gegenteil normalerweise nicht bewiesen werden kann.


    Das Problem auf das ich nur hinweisen wollte ist folgendes.
    In meinem Fall z.B. wo mir die Firma Roche nur fehlerhafte Pumpen zuschickt, kann ich den Vertrag (leider) nicht rückgängig machen um mir eine Pumpe von der Konkurrenz zu kaufen. Das ginge nur über die Krankenkasse, weil solche Rechte nur durch den Eigentümer ausgeübt werden können...

  • Zitat von SabineS;38009

    Hallo Jan und eine Bitte an alle anderen, meinen folgenden Beitrag nicht zu lesen, denn ich will ja hier nicht zum zweiten Klugscheisser werden :tongue: .


    Neenee, zum 2. Klugscheißer wirst Du nicht werden!
    Der 2. Platz (Hinter mir natürlich ;-)) ist schon für Klaus reserviert. Mal sehen, wann Joa zum Angriff bläst ;-)


    LG|Adrian

  • Zitat von Adrian;38031

    Neenee, zum 2. Klugscheißer wirst Du nicht werden!
    Der 2. Platz (Hinter mir natürlich ;-)) ist schon für Klaus reserviert. Mal sehen, wann Joa zum Angriff bläst ;-)


    *ggg*


    Oooch, ich bin da völlig anspruchslos!
    Also Platz 3 reicht für meine Ansprüche vollkommen.


    Hauptsache ich darf mit Euch auf dem Treppchen stehen und pupen. :biggrin:


    Und falls die Gleichstellungsbeauftragte des Forums mich bäte den dritten Rang zu räumen, damit eine durch sachliche, konkrete und problembezogene Posts hervorragende Mitstreiterin diesen einnehmen kann, wäre das für mich absolut in Ordnung! :cool::cool::rolleyes:


    Meine tiefe Trauer täte ich dann abends im Bett ... :weinen3: