So wie ich das im Analoga Thread erwähnt hatte, hab musste ich an der Uni mal ein Referat über "The current situation of healthcare services in foreign countries" schreiben. Meine Stichpunkte habe ich jetzt mal in einem Aufsatz umgeschrieben. Leider ist es zur Zeit nur in Englisch verfügbar, geplant ist das aber irgendwann nochmal zu übersetzen, bzw. auf Deutsch neu zu schreiben.
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Der Professor hat das Referat damals für gut befunden, dennoch kann ich natürlich keinerlei Haftung übernehmen. Ich habe vor kurzem mit meiner Kasse telefoniert, die kennen die Rechtssprechung nicht, bzw. wenn sie sie kennen ignorieren sie sie. Man muss die Kassen also verklagen. Auch wenn es "nur" Rechtssprechung des EuGH ist, diese ist für ALLE deutschen Gerichte bindend, im Prinzip sogar für das Bundesverfassungsgericht, dort aber nur eingeschränkt.
Meiner Auffassung nach sind die Entscheidungen des Gerichts zum Thema ärztliche Heilbehandlung (intramural care) analog auf den Erwerb von Medikamenten im Ausland anwendbar.