Belehrung zum Führen eines KFZ

  • Hallo,


    gestern war mal wieder der DiaDoc Quartalstermin dran. Zum Abschluss legt der mir ein Dokument zum Unterschreiben hin, mit dem ich anerkenne, eine ganze Liste von Grundsätzen beim Autofahren zu berücksichtigen. Unter anderem so Blödsinn wie:


    - alle zwei Stunden 'Kohlenhydrate' essen


    - mich freiwillig in der Höchstgeschwindigkeit begrenzen.


    Was für ein Stuss. Begründet hat er das als Qualitätssichernde Massnahme. Noch mehr Stuss. Wenn ich diese Belehrung nicht unterschriebe, könne mir bei einem Autounfall diabetische Schlamperei unterstellt werden was Führerscheinentzug nach sich zöge. Geht's noch?


    Ist sowas normal? Hat von euch einer schonmal sowas vor den Latz genkallt gekriegt?


    In meiner Perplexität hab ich das Ding auch noch unterschrieben und dass eine Kopie "zu meiner eigenen Dokumentation" mit nach Hause bekommen. Erst so langsam dämmert mir, daß das ein Schuss ins Knie sein könnte. Was meint Ihr dazu?


    Kopfschüttelnd....der lumpi

    Grüße,

    der Lumpi


  • Ich bestätige das, es ist ein Schuss ins Knie gewesen. :angry:

    Ich kann ja immernoch mein persönliches Exemplar wegschmeissen. Wenn ich dann der Arzt nicht von seiner Schweigepflicht entbinde, kann mit zumindest theoretisch nichts passieren, denk ich mir mal. Umsomehr wundert mich die Sache, je mehr ich drüber nachdenke.

    Grüße,

    der Lumpi

  • Wow, das sind ja ganz neue Methoden! Zum Glück ist mein Doc allen gegenüber frech, wenn bei ihm einer mit so was ankäme, würd der den hochkant rausschmeißen!

    Grüße aus dem Norden,


    Dirk :schild0015:

  • Das ist doch sozusagen wie ein Vertrag, den du unterschrieben hast. Warum machst du nicht so schnell wie möglich ein Rückschreiben (Einschreiben für Bestätigung des Briefeingangs), in dem du von deinen Einverständniss zurück trittst?

  • Finde ich ziemlich dreist das dein Doc dich mit sowas überrumpelt. Hab von sowas auch noch nie was gehört. Sowas geht einfach gar nicht! :7no:


    Sollte das Original bei deinem Doc bleiben oder wollte er das irgendwohin weiterleiten?


    Würde auch schnellstens die Einverständiserklärung zurück ziehen.

  • Halloli,


    wenn ich das richtig verstanden habe, war das ein Zettel den dein Arzt erstellt hat oder kam der von irgendeiner Behörde.
    (Wenn doch, würde ich mal deinen Arzt fragen, woher die Behörde von deinem Diabetes wusste?)


    Dieser Zettel, wenn von Deinem Arzt hat für dich keine rechtlichen Konsequenzen,
    da er nicht in den gesetzlichen Richtlinie für das Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum verlangt wird.
    Siehe mal unter http://www.diabetes-news.de/info/soziales6_2.htm.


    Gruss .. Sabine

  • .
    Siehe mal unter http://www.diabetes-news.de/info/soziales6_2.htm.


    Gruss .. Sabine


    Danke!


    auf dieser Seite gibt auch einen Link zu einem DDG Dokument "Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Diabetes" ( http://www.diabetes-news.de/in…load/empfehlung_beruf.pdf ) Die Liste die da auf Seite 108 aufgeführt ist ist im Wesentlichen das, was auch mein Doc mir vorgelegt hat, nur daß ein paar Sachen etwas milder formuliert sind, einige Punkte stimmen aber wörtlich. Jetzt weiss ich wenigstens, wo er das her hat.

    Grüße,

    der Lumpi

  • Lol was für ein Heini.
    Nächstes mal lässt Du ihn unterschreiben, dass er bei allen seiner Patienten nur die tatsächlich geleisteten Untersuchungen gemacht hat
    und schickst ein eigenes Behandlungsprotokoll an deine Krankenkasse. Mal gucken was er sonst noch so abrechnet *g*


    Rechtlich hast Du, wie Sabine schon schrieb, nichts zu befürchten.
    Wenn er Dir sowieso unsympatisch ist, dann würd ich wechseln. Ansonsten ist er eben übervorsichtig... wenn er seinen Job sonst gut macht.

  • Mal gucken was er sonst noch so abrechnet *g*
    ...
    Wenn er Dir sowieso unsympatisch ist, dann würd ich wechseln. Ansonsten ist er eben übervorsichtig... wenn er seinen Job sonst gut macht.


    Als PKV versicherter krieg ich die Rechnungen sowieso und bin immer wieder überrascht. Wenn der mir ne halbe Stunde was erklärt kostet das genausoviel wie eine telefonische Auskunft bei nem anderen Doc, halt einmal "intensive Beratung, auch telefonisch". Also da kann ich mich mal sicher nicht beschweren, ausserdem kommt die Rechnung meist mit 6-8 Monaten Verspätung :-)


    Der Typ ist mir sogar ziemlich symphatisch, das Einzelereignis ist eher kein Grund für mich zu wechseln, eher wunder ich mich vor mich hin und lass den Knaben vor sich hinwursteln. Man merkt, ich hab mich wieder eingekriegt und seh das jetzt sehr gelassen.

    Grüße,

    der Lumpi


  • auf dieser Seite gibt auch einen Link zu einem DDG Dokument "Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Diabetes" ( http://www.diabetes-news.de/in…load/empfehlung_beruf.pdf ) Die Liste die da auf Seite 108 aufgeführt ist ist im Wesentlichen das, was auch mein Doc mir vorgelegt hat, nur daß ein paar Sachen etwas milder formuliert sind, einige Punkte stimmen aber wörtlich.


    Ich denke es ist schon ok, dass Du ihm das unterschriftet hast. Möglicherweise ist es für Dich sogar eine gewisse Rückversicherung.
    Käme es nun zu einem Crash, und irgendwer bekommt mit, dass Du Diabetiker bist, bist Du automatisch im Verdacht zumindest einer Teilschuld. Dann kommt es unter anderem, neben Deiner Dokumentation des Blutzuckerverlaufes und der Insulin- und KH-Zufuhr im Vorfeld, auch im gewissen Maß auf eine Stellungnahme Deines behandelnden Arztes an. Mit Deiner Unterschrift unter die Liste der DDG kann der dann beweisen, dass Du zumindest gut informiert warst. Wenn dann Deine Protokollführung auch noch belegen kann, dass Du Dich auch nach den geltenden medizinschen Standards da recht dicht dran gehalten hast, zumindest aber, dass die Kombination der Therapieparameter keine Anhaltspunkte für eine bewussteins- oder reaktionsbeeinträchtigende Stoffwechsellage hergeben, wärst Du wohl ganz gut aus dem Schneider. :6yes:


    Unter solchen Umständen wünscht sich dann sicher auch der eine oder andere Protokollmuffel eine Möglichkeit, sein Therapiehandling beweisfähig dokumentieren zu können, wenn es denn ok war.


    In solchen Situationen kann sonst schon mal, trotz babyhafter Unschuld des unfallbeteiligten Diabetikers, eine Infragestellung der Fahrerlaubnis resultieren.


    Gruß
    Joa