Hallo,
eine IP kostet so um die 3500,- €
Wer haftet bei Diebstahl der IP ?
In DE oder Ausland ?
Muss die IP extra versichert werden ?
Grüße
Neoman
Hallo,
eine IP kostet so um die 3500,- €
Wer haftet bei Diebstahl der IP ?
In DE oder Ausland ?
Muss die IP extra versichert werden ?
Grüße
Neoman
Zitat von Neoman;230631Alles anzeigenHallo,
eine IP kostet so um die 3500,- €
Wer haftet bei Diebstahl der IP ?
In DE oder Ausland ?
Muss die IP extra versichert werden ?
Grüße
Neoman
Wenn Dir ein Verschulden gemäß § 276 Abs. 1 BGB zur Last gelegt werden kann (Fahrlässigkeit oder Vorsatz), dann haftest Du aus Leihvertrag nach § 281 BGB i.V.m. § 604 BGB. Hierfür ist es völlig uninteressant wo die Insulinpumpe gestohlen wurde, weil dem Leihvertrag auf jeden Fall deutsches Recht zu Grunde liegt, zumindest wenn diese von einer deutschen Krankenkasse vergeben wurde.
Zur Definition von Fahrlässigkeit vergleiche § 276 Abs. 2 BGB. Das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt kann allerdings sehr schnell angenommen werden, denn sonst wäre sie ja nicht gestohlen worden. Im Falle eines Raubes, also einem Diebstahl in Verbindung mit der Drohung eines tätlichen Angriffs oder einer Körperverletzung wird Fahrlässigkeit selten eine Rolle spielen können. Höchsten im Wege der culpa in causa, wenn Du Schuld (--> wieder Verschulden) bist an der Tatsache, dass Du Dich in diese Lage gebracht hast.
Ergo haftest Du auf Wertersatz, da die Herausgabe nach einem Diebstahl ja naturgemäß unmöglich ist.
Die Versicherung die für Haftpflichten eintritt übernimmt diese Kosten für gewöhnlich nicht! Haftpflichtversicherungen treten für Fälle ein, in denen der Versicherungsnehmer Gegenstände die im Eigentum anderer stehen zerstört. Gegenstände die aufgrund einer Leihe einen anderen Besitzer haben sind dann zumeist ausdrücklich ausgeklammert.
Mein Versicherungsmakler hat dies einmal für mich geprüft, er musste lange suchen, bis er eine Versicherung fand, die diese verliehenen Gegenstände mit versichern würde. Die Prämie hätte sich dann ungefähr verdoppelt.
Also aufpassen oder hoffen, dass die Kasse ihre Ansprüche nicht geltend macht. Nach drei Jahren ist die Soße dann auch verjährt § 195 BGB i.V.m. § 199 BGB. Mir persönlich sind keine Fälle bekannt in denen die Krankenversicherung den Versicherungsnehmer auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen hat.
Gibts eigentlich einen bekannten Fall von IP Diebstahl ? (oder gar Raub ?). Ich hab hier in den Fachdezernaten mal gefragt, den Kollegen wäre sowas nicht zur Kenntnis gebracht worden. :confused:
Zitat von mike-munich;230672Gibts eigentlich einen bekannten Fall von IP Diebstahl ? (oder gar Raub ?). Ich hab hier in den Fachdezernaten mal gefragt, den Kollegen wäre sowas nicht zur Kenntnis gebracht worden. :confused:
Wahrscheinlich nicht, die wenigsten können etwas damit anfangen und ich denke der Schwarzmarkt ist da auch nciht sonderlich hilfreich.
Eine Zeitlang tauchten ja IP's in der berühmtesten Online-Auktionsplattform auf... Hätte mich schon interessiert wo die her sind...:confused:
Zitat von mike-munich;230717Eine Zeitlang tauchten ja IP's in der berühmtesten Online-Auktionsplattform auf... Hätte mich schon interessiert wo die her sind...:confused:
Nachlass, oder man hat neue bekommen, oder sonst wie ich denke Diebstahl eher nicht.
An Nachlass oder neue Verschreibung dachte ich garnicht. Ist die IP nicht Eigentum der KK und somiit nicht veräusserbar ?
Zitat von mike-munich;230839An Nachlass oder neue Verschreibung dachte ich garnicht. Ist die IP nicht Eigentum der KK und somiit nicht veräusserbar ?
Selbstverständlich ist die Kasse Eigentümer! Aber im Allgemeinen wird ein Eigentumsübergang wohl trotzdem möglich sein.
Danke Jan. Mal sehen ob ich nach einer Neuverordnung meine Cozmo behalten darf, als Ersatzpume oder so.
Zitat von mike-munich;230843Danke Jan. Mal sehen ob ich nach einer Neuverordnung meine Cozmo behalten darf, als Ersatzpume oder so.
Meine Kasse wollte meine Pumpe nicht haben, obwohl ich die alten beiden nur drei Jahre hatte.
Was passiert eigentlich, wenn man die Pumpe länger als die 4 Jahre nutzt, die sie Garantie hat?
Macht das hier jemand?
Ich meine, die Dinger gehen ja nicht von heute auf morgen kaputt...
Einige Pumpen haben eine begrnzte Laufzeit,danach gehen sie aus.-Die Pumpen ohne Laufzeit gehen,solange sie ebend funktionieren.:)
Zitat von Chris372;230858Einige Pumpen haben eine begrnzte Laufzeit,danach gehen sie aus.-Die Pumpen ohne Laufzeit gehen,solange sie ebend funktionieren.:)
Und viele Kassen bewilligen keine neue Pumpe so lange die alte noch geht.
Also bei der Pumpenschulung, kam zur Sprache, dass jemanden in Costa Rica die Pumpe direkt am Katheter abgeschnitten wurde und gestohlen wurde. Und im Schwimmbädern kommt dies wohl auch häufiger vor, dass die abgelegte Pumpe aus der Tasche gestohlen wird. Vielleicht denkt der Dieb es wäre ein Handy oder ein MP3- Player.
Da wir auch häufiger auf Reisen sind, würde uns schon die Haftungsfrage interessieren.
Zitat von Jan050986;230665Alles anzeigenWenn Dir ein Verschulden gemäß § 276 Abs. 1 BGB zur Last gelegt werden kann (Fahrlässigkeit oder Vorsatz), dann haftest Du aus Leihvertrag nach § 281 BGB i.V.m. § 604 BGB. Hierfür ist es völlig uninteressant wo die Insulinpumpe gestohlen wurde, weil dem Leihvertrag auf jeden Fall deutsches Recht zu Grunde liegt, zumindest wenn diese von einer deutschen Krankenkasse vergeben wurde.
Zur Definition von Fahrlässigkeit vergleiche § 276 Abs. 2 BGB. Das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt kann allerdings sehr schnell angenommen werden, denn sonst wäre sie ja nicht gestohlen worden. Im Falle eines Raubes, also einem Diebstahl in Verbindung mit der Drohung eines tätlichen Angriffs oder einer Körperverletzung wird Fahrlässigkeit selten eine Rolle spielen können. Höchsten im Wege der culpa in causa, wenn Du Schuld (--> wieder Verschulden) bist an der Tatsache, dass Du Dich in diese Lage gebracht hast.
Ergo haftest Du auf Wertersatz, da die Herausgabe nach einem Diebstahl ja naturgemäß unmöglich ist.
Die Versicherung die für Haftpflichten eintritt übernimmt diese Kosten für gewöhnlich nicht! Haftpflichtversicherungen treten für Fälle ein, in denen der Versicherungsnehmer Gegenstände die im Eigentum anderer stehen zerstört. Gegenstände die aufgrund einer Leihe einen anderen Besitzer haben sind dann zumeist ausdrücklich ausgeklammert.
Mein Versicherungsmakler hat dies einmal für mich geprüft, er musste lange suchen, bis er eine Versicherung fand, die diese verliehenen Gegenstände mit versichern würde. Die Prämie hätte sich dann ungefähr verdoppelt.
Also aufpassen oder hoffen, dass die Kasse ihre Ansprüche nicht geltend macht. Nach drei Jahren ist die Soße dann auch verjährt § 195 BGB i.V.m. § 199 BGB. Mir persönlich sind keine Fälle bekannt in denen die Krankenversicherung den Versicherungsnehmer auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen hat.
Siehe hier. Der Beitrag steht oben schon!
Hallo,
ich bin durch Zufall auf dieses Portal gestoßen, und habe mit Interesse die Beiträge zum Thema Diebstahl gelesen.
Mein Sohn ist bei uns der Diabetiker. Er hat seit März 2001 Diabetes und seit 1 Monat !!! (endlich) die Insulinpumpe. Bei der Schulung wurde gesagt, daß man während eines Urlaubs oder langem Badetag die Pumpe ablegen bzw. glöeich zu hause lassen soll, um eben dem Diebstahl vorzubeugen. In diesem Fall soll man (oder frau) auf die ICT umsteigen.
Vielleicht hat mein Beitrag geholfen.
LG christine
Zitat von bigolismama;230903Alles anzeigenHallo,
ich bin durch Zufall auf dieses Portal gestoßen, und habe mit Interesse die Beiträge zum Thema Diebstahl gelesen.
Mein Sohn ist bei uns der Diabetiker. Er hat seit März 2001 Diabetes und seit 1 Monat !!! (endlich) die Insulinpumpe. Bei der Schulung wurde gesagt, daß man während eines Urlaubs oder langem Badetag die Pumpe ablegen bzw. glöeich zu hause lassen soll, um eben dem Diebstahl vorzubeugen. In diesem Fall soll man (oder frau) auf die ICT umsteigen.
Vielleicht hat mein Beitrag geholfen.
LG christine
Würde ich nicht tun wollen.
Hat eigentlich schon jemand mit seiner Hausratversicherung--Privathaftpflichtversicherung gesprochen,vielleicht--wenn der Fall "X" eintritt und die Pumpe wirklich abhanden kommt,das diese dann den Verlust der Pumpe abdecken.???
...die IP abzulegen um Diebstahl vorzubeugen ist doch keine Lösung.
Hat schon jemand bei der KK nachgefragt, wie die sich zu solchen Problemen stellt ?
Grüße
Neoman
Hi,
gerade mit der TKK gesprochen.
Die KK trägt das volle Risiko. Es wird eine neue Pumpe beantragt.
Grüße
Neoman