Urteil - Behörde darf Diabetiker den Führerschein abnehmen

  • Wenn die spitz kriegen, das ein Unfallbeteiligter ein "chronisch kranker" Diabetiker ist...


    Das ist doch gefundenes Fressen vermute ich mal.:mad:



    Wie ist es mit der Beweislast, bzw. Unschuldsvermutung?
    Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten?


    Vorsätzliches Weglassen von Informationen ist meistens auch keine gute Idee.
    --> Unterlassung ?


    Recht haben ist einfach :6yes:
    Recht bekommen ist etwas anderes :7no:

    Gruß und guten Schuss,
    Sascha


  • Eine Straftat durch unterlassen kann nur derjenige begehen, der eine Garantenstellung hat. Das heißt wenn ich Dich irgendwo ertrinken sehe und nichts tue ist das beispielsweise kein Totschlag durch unterlassen, sondern lediglich unterlassene Hilfeleistung. Wenn aber ein eventueller Ehepartner Dich ertrinken sieht kommt Totschlag durch unterlassen in Betracht. Zudem braucht man gegenüber der Polizei gar keine Aussage zu machen, man muss nicht einmal zu Vernehmungen erscheinen, wenn diese nicht von einem Richter oder der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden (Vorladung). Und sich selber belasten muss man sowieso nie, Familienangehörige brauchen einen auch nicht zu belasten. Die können dann einfach sagen: Dazu möchte ich nichts sagen. Man muss sich nur zu den persönlichen Daten wie Name Geburtsdatum und Adresse äußern.



  • Hallo Zoé,

    es gibt Statistiken die besagen sollen, daß das Unfallrisiko bei Diabetes nicht höher sei.
    Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, daß die zugrundeliegende Methodik einer kritischen Beleuchtung nicht standhalten würde... ;-)

    Viele Grüsse
    Oliver

  • Zitat von Jan050986;266493

    Eine Straftat durch unterlassen kann nur derjenige begehen, der eine Garantenstellung hat. Das heißt wenn ich Dich irgendwo ertrinken sehe und nichts tue ist das beispielsweise kein Totschlag durch unterlassen, sondern lediglich unterlassene Hilfeleistung. Wenn aber ein eventueller Ehepartner Dich ertrinken sieht kommt Totschlag durch unterlassen in Betracht. Zudem braucht man gegenüber der Polizei gar keine Aussage zu machen, man muss nicht einmal zu Vernehmungen erscheinen, wenn diese nicht von einem Richter oder der Staatsanwaltschaft angeordnet wurden (Vorladung). Und sich selber belasten muss man sowieso nie, Familienangehörige brauchen einen auch nicht zu belasten. Die können dann einfach sagen: Dazu möchte ich nichts sagen. Man muss sich nur zu den persönlichen Daten wie Name Geburtsdatum und Adresse äußern.


    Ich bin halt kein Jurist :D



    Also vor Fahrantritt immer schön messen.:6yes:

    Gruß und guten Schuss,
    Sascha

  • Wieso können hier in diesem Thread "unregistrierte user" Beiträge reinsetzen? Ohne eingeloggt zu sein, steht einem in diesem Thread das "Antworten-Feld" zur Verfügung - freie Bahn für Spam.

  • Das habe ich in dem "kleinste insulinspritze der Welt" Thread auch vorgestern gesehen und gemeldet. Das sollte man dringlichst abschalten!

    Optimismus ist Mangel an Detailkenntnis