Typ 1 Diabetiker verurteilt.

  • Zitat von Hage;315405

    Auch wenn Ihr mich jetzt verhaut !!!


    Wer macht den sowas???:eek:


    Zitat


    Und ehrlich gesagt, ist mir - vorallem als noch relativ unerfahrener Diabetiker- auch schon passiert, daß ich eine aufkommende Hypo während des Autofahrens bemerkt habe, aber unvernünftigerweise weitergefahren bin, da ich nur noch 3 - 4 km bis nachhause hatte. Ich wußte in diesem Moment, daß ich etwas falsch mache, war aber gleichzeitig überzeugt, daß die paar Minuten noch funktionieren ! Das Gehirn arbeitet einfach nicht mehr so, wie es sollte !!

    Ja... kann ich nur voll und ganz bestätigen! Wahrscheinlich geht es 20mal gut und beim 21mal kracht es dann. Je nachdem welches System zuerst ausfällt.
    Versuche mich gerade daran zu erinnern, mit welchen Werten ich damals schwanger Auto gefahren bin... war bestimmt oft grenzwertig, da man ja recht streng eingestellt sein mußte.


    Ich bin der Meinung das es einen Unterschied in der Betrafung eines unterzuckerten Diabetikers der keine Punkte im Flensregister hat und eines besoffenen Normalos geben soll.


    LG Wildrose

    Leg Dich nicht mit Zucker an, er ist raffiniert! :bigg

  • Zitat von Wildrose;315414

    Ich bin der Meinung das es einen Unterschied in der Betrafung eines unterzuckerten Diabetikers der keine Punkte im Flensregister hat und eines besoffenen Normalos geben soll.



    Meine Stimme hast Du !!

  • Zitat von Wildrose;315414

    Ich bin der Meinung das es einen Unterschied in der Betrafung eines unterzuckerten Diabetikers der keine Punkte im Flensregister hat und eines besoffenen Normalos geben soll.


    LG Wildrose


    Gibts auch - Rausch ist Vorsatz, Hypo ist schlimmstenfalls Fahrlässigkeit - ggf. sogar unabwendbares Ereignis.

  • Zitat von Jan050986;315434

    Das vage ich aber mal ganz stark zu bezweifeln.


    Ich liebe diese geradlinigen, allesumfassenden, direkten und nachprüfbaren Aussagen von Studenten. Manchmal überlege ich, ob man die 10.000 Juristen auf dem Meeresboden mit 10.000 Philosophen zusätzlich beschweren sollte ...


    Zitat von Hammy;315437

    Zum "unabwendbaren" Ereignis Hypo enthalte ich mich bewusst der Stimme, aber wo
    steht geschrieben, dass ein Rausch nicht fahrlässig und eine Hypo vorsätzlich sein kann??


    Also fahrlässig einen Vollrausch zu erleiden, dürfte vor Gericht schwerlich argumentierfähig sein.


    Gut, eine Hypo kann auch vorsätzlich sein - aber der Regelfall ist das sicherlich nicht. Sollte aber nachweisbar sein, dass sich ein Beschuldigter durch (zu hohe) Insulingaben in einen hypoglykämischen Zustand gebrecht haben, wird auch da das unabwendbare Ereignis so nahe sein, wie eine aussagekräftige Anwort eines Juristen auf die Frage "welche Tageszeit haben wir..."


  • Also ein unabwendbares Ereignis ist eine Hypo nicht, das ist schon begrifflich gar nicht möglich. Ein unabwendbares Ereignis, oder höhere Gewalt, ist ein von außen einwirkendes nicht vorhersehbares Ereignis, das mit angemessenen Mitteln nicht vorhergesehen und verhindert werden konnte.


    Dabei fehlt es nun schon daran, dass eine Hypo nicht von außen kommt, sondern Teil des Organismus ist. Außerdem kann eine Hypo auch verhindert werden, in dem man eben vor dem Autofahren isst und höhere Blutzuckerwerte in Kauf nimmt.


    Für einen Straßenverkehrsverstoß, oder fahrlässige Körperverletzung braucht man gar nicht vorsätzlich zu handeln. Fahrlässigkeit reicht dafür aus, die muss bei einer Hypo aber nicht zwangsläufig gegeben sein.


    Der hier in den Raum geworfene Straftatbestand des Vollrausches als Nachweis für den Vorsatz, wenn man betrunken Auto fährt geht auch an der Sache vorbei. Der Straftatbestand des Vollrausches ist ein Auffangtatbestand, er kommt erst zum Tragen, wenn der Angeklagte wegen mangelnder Schuld (Schuldauschluss durch das Besoffen sein) nicht verurteilt werden kann (das steht auch genau so im StGB drin). Dann setzt eine Fiktion ein, man nimmt den Vorsatz für den Vollrausch. Der Grund dafür ist folgender, früher argumentierte man mit der actio libera in causa die den Schuldausschlussgrund entfallen ließ, heute wird das als verfassungswidrig angesehen, weil es nicht normiert ist. Daher der Vollrauschtatbestand. Ich würde aber einmal davon ausgehen, derjenige der wegen Vollrausches schuldunfähig ist, kann kein Auto mehr fahren: das Zusammenspiel von Gas und Kupplung bekommt der nicht mehr hin.