Animas Vibe und CGM - Ziemlich beste Freunde?

  • Hi sera,


    dem System sind abgelaufene Sensoren egal. Das Problem liegt aber in der Garantie.


    Wenn der Sensor gleich nach dem Setzen die Flügel streckt, liegt das Risiko bei Dir, wenn Du einen abgelaufenen Sensor verwendest und Du hast keinerlei Garantie vom Hersteller.


    Wenn man weiterhin davon ausgeht, dass das Haltbarkeitsdatum nicht zum Spaß da ist und ältere, abgelaufene Sensoren zumindest tendenziell eher dazu neigen nicht mehr so gut zu funktionieren wie neue Sensoren, würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, ob ich nicht mit den Lieferanten Kontakt aufnehme und mir schriftlich geben lasse, dass sie im Falle eines Problems trotzdem Ersatz leisten.


    Rein rechtlich scheint die Lieferung ok, zumindest ist mir nicht bekannt, dass es hierzu Regelungen gäbe, solange das Datum noch nicht abgelaufen ist (Hat nicht Stefferl was mit Juristerei zu tun? - Vlt. weiß Sie da was zu...). Da kann man sich ärgern, aber nicht wirklich was machen, denn theoretisch könntest Du die Sensoren ja noch vor Ablauf der Haltbarkeit verbrauchen. Kundenfreundlich ist m. E. aber was anderes...


    Grüßle

    cu
    Jürgen
    . Inschrift einer Schulbank im Physiksaal: "He, Ihr da, Ohm! - Macht doch watt Ihr volt!"

  • Zitat von jhowbg;304093


    Wenn man weiterhin davon ausgeht, dass das Haltbarkeitsdatum nicht zum Spaß da ist und ältere, abgelaufene Sensoren zumindest tendenziell eher dazu neigen nicht mehr so gut zu funktionieren wie neue Sensoren, würde ich mir an Deiner Stelle überlegen, ob ich nicht mit den Lieferanten Kontakt aufnehme und mir schriftlich geben lasse, dass sie im Falle eines Problems trotzdem Ersatz leisten.


    Allerdings deckt eine Garantieleistung ja nicht ab, wenn der Sensor zwar die erste Laufzeit noch schafft, aber dann in der 2. Runde nicht mehr mitspielt.
    Ich würde mal denken, dass eine Überlagerung wenn, dann insbesondere in diesem Zeitraum Folgen zeitigt.


    Zitat

    Rein rechtlich scheint die Lieferung ok, zumindest ist mir nicht bekannt, dass es hierzu Regelungen gäbe, solange das Datum noch nicht abgelaufen ist (Hat nicht Stefferl was mit Juristerei zu tun? - Vlt. weiß Sie da was zu...). Da kann man sich ärgern, aber nicht wirklich was machen ...


    Also wenn sich der Lieferant so aus der Gewährleistung zu mogeln versucht?


    Motto: Zwar sind wir gewährleistungspflichtig, aber nicht für Ihren Sensor. Der ist ja abgelaufen. :11weinen2:
    Womit wieder die Juristen am Zug wären. Ist die gesetzliche Gewährleistung durch Haltbarkeitsdaten aushebelbar?
    Oder greift diese bei Sensoren eh nicht?


    Gruß
    Joa

  • Zitat von sera;302936

    Cool, welches nimmst du?


    Sorry Sera, irgendwie die Frage übersehen...


    Ich ringe noch mit mir. eigentlich wollte ich ja Dexcom G4 und Freestyle Navigator II gegeneinander abwägen, aber Abbott ist hier irgendwie echt nicht zu erreichen, habe denen mehrmals gemailt und auch angerufen, und die hatten alles auf einer Liste, aber der Sales Rep, der sich bei mir telefonisch melden sollte, hat in den letzten zwei Wochen keine Anstalten gemacht dies zu tun.
    Ich werde diese woche nochmal rumtelefonieren, aber da man die Sensoren ja nur dirket beziehen kann, ist mir das langsam zu blöd und falls die beim Verkauf der Sensoren auch so ungeheuer zeitnah auf Anfragen reagieren, könnte man sich ja nie auf eine Lieferung verlassen, wenn man neue Sensoren braucht. Und monatelang zu horten kann ja auch nicht unbedingt das Ziel sein.


    Also, Dexcom G4 wirds wohl. Nur der Sensor den ich letzte Woche beim Proberagen hatte, war in den ersten drei Tagen nicht ganz so genau, aber mein Meßgerät wurde letzte Woche Freitag auch ausgemustert, da es zu stark vom Labor Meßwert abwich, also wer weiß, vielleicht kamen die Abweichungen auch daher.