Mit Diab T1 ins Ausland auswandern?

  • Hallo zusammen,


    Ich spiele mit dem Gedanken nach meinem Studium ins englischsprachig Ausland zu gehen um dort Auslandsarbeitserfahrung zu gewinnen, was fuer meinem Beruf ganz gut waere. IIch bin bisher auf folgende Optionen gekommen


    1. England/Australien mit Anstellung
    2. England mit Stipendium


    und wuerde gern wissen, wie ich mich als Diabetiker da oder weiterhin in Deutschland am Besten versichern kann.


    Zu 1. England:
    Ich hatte schon gesehen, dass man als Diabetiker bei der NHS versichert ist und somit seine Hilfsmittel bekommt. Da ist allerdings einen Pumpe bekommen habe und diese gern behalten wuerde, frage ich mich ob ich die Pumpentherapie weiter fuehren kann oder ob ich mich erneut um eine Pumpe "bewerben" muss.
    Ich hatte weiterhin erfahren, dass Termin bei Fachaertzen zu bekommen kompliziert und mit langen Wartezeiten verbunden ist.
    Bei der NHS wird man automatisch versichert, wenn man in Englang angestellt ist.



    Zu 1 Australien:
    Da hab ich keine Erfahrungen bisher zu gehoert wenn es um eine Anstellung geht. Allerdings scheinen die dort recht locker zu sein, wenn es um Backpackers geht, ein Diabetiker berichtete wie er einen Pen umsonst aus der Apotheke mitnehmen durfte, weil seine kaputt gegangen waren. Auch da waere ich gespannt zu erfahren, wie es mit dem Fall Pumpe aussaehe.


    2. England Stipendium
    Mit ist nun nicht so recht klar, wie das aussieht, wenn man ein Stipendium hat (in dem Fall wuerde man ja keine NHS Kosten ueber die Steuern abfuehren), koennte man dann trotzdem bei ueber die NHS versichert sein?!


    Da ich allerdings nur 1-2 J ins Ausland gehen moechte, wuerde ich gern in Deutschland versichert bleiben. Frage mich nur wie das oder ob das ueberhaupt moeglich waere. Ich hatt dazu schon unterschiedliche Versicherungen befragt, aber irgendwie waren schienen die Antworten da an verschieden Bedingungen geknuepft zu sein, die mir nicht so ganz einleuchten ?( , zB:


    - Angeblich kann man in D versichert bleiben, wenn man seinen Wohnsitz in D behaelt, waere in meinem Fall so, denn meine bessere Haelfte wuerde hier wohnen bleiben --> also kann ich mich weiter hier versichern ?!


    - Dann wiederum kann man in D versichert bleiben, wenn man mehr als 6 Monate pro Jahr in D lebt/wohnt(?). Das verstehe ich so: da ich in diesem Jahr noch >6 Monate in D wohne, kann ich mich bis zum Ende des Jahres dann doch noch in Deutschland krankenversichern?! (Waere natuerlich super so fuers Erste)


    - Zuletzt bliebe die Frage nach einer Privaten Versicherung in Deutschland, wuesste nur nicht so recht wie teuer das waere und ob ich dafuer ueberhaupt in Frage kommen wuerde als (vermutlich gerig verdienender Berufseinsteiger)



    Vielleicht hat da jemand Erfahrungen, die er/sie gern teilen moechte. Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen. :help:


    Viele Gruesse,
    Menschenskind



    [vorab schonmal kurz, ich hatte schon Threads zu diesem Thema gesehen, die aber alle zeitlich etwas zurueck lagen und deswegen einen neuen aufgemacht]

  • - Zuletzt bliebe die Frage nach einer Privaten Versicherung in Deutschland, wuesste nur nicht so recht wie teuer das waere und ob ich dafuer ueberhaupt in Frage kommen wuerde als (vermutlich gerig verdienender Berufseinsteiger)


    Hallo Menschenskind,


    eine Private Krankenversicherung kannst Du als Diabetiker in der Regel vergessen, die meisten Versicherungen bieten sie nicht mal an. Zudem wirst Du als Berufsanfänger nicht das notwendige Gehalt verdienen.
    Bei der gesetzlichen sieht es normaler Weise so aus, dass Du irgendeinen Status brauchst, also Student, Arbeitnehmer, Arbeitssuchend oder ggf. Familienversicherung. Wenn Du einen solchen Status nicht hast, kannst Du nicht "pflichtversichert" sein. Der Wohnsitz spielt dabei kein Rolle, ein Grenzgänger, also jemand der in Trier wohnt und in Luxemburg arbeitet, ist vom Luxemburger Arbeitgeber versichert. Ausnahmen in Form von zeitlicher Begrenzung gibt es bei Entsendungen, die erforden aber einen Deutschen Arbeitgeber, der Dich mit Entsendungsvertrag ins Ausland schicken.


    Du wirst also im Ausland nach den dortigen Regeln versichert sein, Dich in Deutschland weiterhin zu versichern, wäre eine teure Alternative, wenn Du überhaupt einen Versicherer findest. Solange Du aber im gesetzlichen System bist, gibt es gar keinen Anlass für eine Doppelversicherung, denn ins gesetzliche System kannst Du jederzeit und ohne Nachteile zurück kehren, sobald Du nicht mehr im Ausland besschäftigt bist. Zur Not als Arbeitsloser. Bei Privatversicherungen sieht das anders aus, da muss man eine Anwartschaft bezahlen, um wieder zurückkehren zu dürfen.


    Grüße
    Ikebana

  • unbürokratischer Vorschlag: Wenn du nur 1 Jahr ins Ausland willst und möglicherweise eh immer mal wieder in der Heimat bist, könntest du dir überlegen, den ganzen Sums einfach zu vergessen, immer mal wieder in D zum Arzt zu gehen (wenn du halt da bist) und dir deinen Diabetes-Bedarf hier verschreiben zu lassen. Soweit ich weiß bist du von der GKV im EU-Ausland sowieso weitestgehend abgedeckt (da müsste so ein Aufdruck auf der Rückseite deiner Versichertenkarte sein), falls mal ein Notfall wäre.

  • Hallo Menschenskind,


    habe eine Freundin, die auch Typ 1 hat, sie ist vor etlichen Jahren nach England ausgewandert. Sie hat auch eine Pumpe - damals noch in Deutschland bekommen.
    Sie freut sich immer, wenn ich Ihr mal Katheter geschickt habe, die ich nicht vertragen habe, bzw. die Nadellänge nicht mehr stimmte. Das ganze Zubehör für die Pumpe muss sie selber bezahlen.
    Ich denke auch, dass Du Dich den entsprechenden Landesvorschriften und Gesetzen anpassen musst. Es wird zwar immer über unsere Krankenkassen geklagt, aber meine Freundin meinte, im Gegensatz zu ihrer jetzigen Situation sind unser Kassen human, da diese ja doch relativ viel für die Diabetestherapie übernehmen.

    Satt heißt nicht, dass keine Schokolade mehr reinpasst. :rolleyes:


    8o Schokolade löst keine Probleme, aber das tun Äpfel ja auch nicht.

  • Herzlichen Dank euch fuer eure Antworten!



    Ikebana: "Wenn Du einen solchen Status nicht hast, kannst Du nicht "pflichtversichert" sein. Der Wohnsitz spielt dabei kein Rolle, ein Grenzgänger, also jemand der in Trier wohnt und in Luxemburg arbeitet, ist vom Luxemburger Arbeitgeber versichert. "


    Kann ich dann freiwillig bei deiner gesetzlichen KK versichert sein, wenn mein Wohnsitz in Deutschland ist, ich aber im Ausland arbeite. Freunde hatten mir so etwas gesagt, wussten aber auch nicht genau Bescheid. Ich habe mittlerweile bei einer Kasse angerufen und der Berater am Telefon meinte, dass ich in Deutschland versichert sein kann, wenn ich mich für mehr als 6 Monate im Jahr in Deutschland aufhalte (bin nicht sicher ob das jetzt den Wohnsitz in Deutschland vorraussetzt oder nicht).


    Hobbit: Das ist ein sehr praktischer Vorschlag :D ! Nur wie bleibe ich denn dann hier versichert?? Student waere ich nicht mehr, Arbeitnehmer ja auch nicht, Arbeitslos wenn ich nen Job woanders habe ja auch nicht (?!) ?(:S


    Harzhexe: Ja, solche Meinungen habe ich auch schon gehört. Ist deine Freundin also mit einer Pumpe, die sie in Deutschland bekommen hat einfach ausgewandert und musste diese nicht zurückgeben? Ähnlich wie in Deutschland muss eine Pumpe in England zB auch beantragt werden. Wenn Sie die deutsche Pumpe dann in England genutzt hat und die dort also auch von Arzt und Personal anerkannt wurde, warum wurde die Hilfsmittel nicht gezahlt? :thumbdown: ?(


    Ich bin noch immer konfus wenn ich ehrlich sein soll, ein großer Bürokratiewald in Deutschland :patsch:

  • Kann ich dann freiwillig bei deiner gesetzlichen KK versichert sein, wenn mein Wohnsitz in Deutschland ist, ich aber im Ausland arbeite. Freunde hatten mir so etwas gesagt, wussten aber auch nicht genau Bescheid. Ich habe mittlerweile bei einer Kasse angerufen und der Berater am Telefon meinte, dass ich in Deutschland versichert sein kann, wenn ich mich für mehr als 6 Monate im Jahr in Deutschland aufhalte (bin nicht sicher ob das jetzt den Wohnsitz in Deutschland vorraussetzt oder nicht).


    Hi,
    man kann freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Jeder Arbeitnehmer, der das "Pflichtversicherungsgehalt" überschreitet, ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und hat das Vergnügen, den Höchstbetrag zu zahlen. Dieser liegt (ungefähr) etwas über €600 pro Monat ohne Pflegeversicherung.
    Das Problem liegt bei einer Beschäftigung im Ausland in der Bemessung der Beiträge. Es gibt für die deutsche GKV keine Verpflichtung, Dein ausländisches Gehalt als Bemessung zu nehmen. Zudem wäre ein deutscher Arbeitgeber verpflichtet, seinen Anteil zu zahlen, der ausländische natürlich nicht. Es ist also völlig offen, ob und zu welchem Tarif eine GKV Dir eine Versicherung anbietet. Eine formale Gesundheitsprüfung gibt es dort nicht, man kann es also versuchen.


    Am einfachsten wäre es u.U., wenn Du Student bleibst (Karteileiche) und als solcher auch versichert bist. Ob das aber über längere Zeiträume möglich ist, das weiß ich nicht. Als "Arbeitssuchender" darfst Du es auf keinen Fall machen, das wäre Betrug, da Du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst. Du würdest Dich auch schwer tun, die damit verbundenen Termine beim Arbeitsamt wahr zu nehmen.


    Vermutlich wirst Du Dich auf das englische Gesundheitssystem einlassen müssen. Für ein Jahr sollte das aber gehen. Immerhin leben die Engländer im Schnitt länger als wir.


    Grüße
    Ikebana