"Apotheken können bestimmte Blutzuckermessgeräte ab 1. März 2017 auch ohne Vorab-Genehmigung abgeben."

  • Die Testgeräte kann man ja in der Zwischenzeit auch von jedem Hersteller kostenfrei anfordern und behalten, wenn man dafür mal paar Kreuze auf einem Fragebogen ausfüllt.
    Die Hürde ergibt sich dann immer im Nachhinein; die Teststreifen.
    Meine Krankenkasse (DAK) hat mit dem Hersteller meines Testgerätes keinen Rabattvertrag; daher wollte mir die Apotheke auch schon ein Billo-Teil aufschwatzen. Ich bin aber hartnäckig geblieben. Seither kreuzt mein Doc immer schön "Aut idem" an und es klappt alles ohne Trara; die Kasse hat sich bisher auch nicht beschwert.
    Die Krankenkasse kann ich irgendwie aber auch nicht verstehen; einerseits übernehmen sie die Kosten für das Freestyle Libre, aber andererseits gibt es nur noch Billig-Messgeräte.

    Satt heißt nicht, dass keine Schokolade mehr reinpasst. :rolleyes:


    8o Schokolade löst keine Probleme, aber das tun Äpfel ja auch nicht.

  • Die Krankenkasse kann ich irgendwie aber auch nicht verstehen; einerseits übernehmen sie die Kosten für das Freestyle Libre, aber andererseits gibt es nur noch Billig-Messgeräte.

    Genauso sehe ich das auch! Zumal ja jeder, der fünfmal am Tag oder öfter messen muss, ein auf seine Bedürfnisse abgestimmtes Gerät haben sollte, wie es hier bereits beschrieben wurde. Für Sehbehinderte größere Anzeige oder ein kompaktes Gerät wie das Akkuc chek mobile mit Kassetten für Menschen, die viel unterwegs sind oder in speziellen Berufen arbeiten (Labor, Montage usw.)

  • Vielleicht, weil sie ( die KK) das mit dem FSL müssen, dafür aber hoffen, die Geschichte mit den normalen Blutzuckermeßsystemen steuern zu können?

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)