Hi zusammen,
ich habe noch knapp 10 Monaten endlich meinen CGM-Antrag durchbekommen. Nun schreibt die KK, dass Sie nach §63 SCB X die im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten übernimmt. Weiß jemand, ob das auch die Versorgungskosten betrifft? Ich war Selbstzahler und könnte daher die Rechnungen für die Sensoren einreichen.
Viele Grüße,
frisbeee3