PKV und Pumpe

  • Hallo,

    nach langer Forumsabstinenz beschäftigt mich mal wieder eine Frage, die ich hier stellen möchte. Mein DM ist grad kein guter Kamerad, vor allem morgens sind die Werte recht hoch und immer wenn ich mich körperlich betätige wird schwer. Aus den genannten und einigen persönlichen Gründen würde ich es jetzt gerne mal mit ner Pumpe probieren.

    Meine Recherchen im Internet haben so einiges ergeben bzgl. Antrag und Genehmigungsverfahren wenn man gesetzlich versichert ist, allerdings habe ich nichts darüber gefunden, wie denn das laufen soll, wenn man in einer privaten Krankenversicherung Mitglied ist.

    Hat einer hier Erfahrung damit. Vielleicht gibts ja einen privatversicherten Pumpenträger, der mir mal kurz die richtige Richtung zeigen kann...

    Danke!!

    Grüße,

    der Lumpi

  • Hallo,
    es kommt sicherlich auf deine Krankenkasse an.
    Bei meiner Krankenkasse (Debeka) hat es gereicht, das Rezept des Arztes und die Rechnung von Accu Chek einzureichen.
    Das Geld war dann nach ca. zwei Wochen auf meinem Konto.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Lumpi,

    bei mir ist es so gelaufen, dass mein Doc ein Rezept ausgestellt hat und der Hersteller meiner favorisierten Pumpe eine Kostenvoranschlag geschrieben hat. Beides ging an meine PKV. Diese hat sich zunächst ein bisschen quer gestellt und wollte nicht den vollen Betrag übernehmen. Hat es sich dann allerdings nochmal überlegt:D. und eine Kostenübernahme schriftlich gegeben.

    Gruß
    Christoffer

  • Bei mir mit der DEBEKA bzw. Beihilfe das selbe wie bereits beschrieben. Rezept vom Arzt hat gereicht. Keine Begründung oder blöde Tagebücher! Die Leute von der DEBEKA :6yes:wissen wohl, dass man dadurch teure Folgekosten wegen Folgeerkrankungen vermeiden kann!:cool:

    Grüße Sebastian

  • Der Umfang der Leisungen Deiner PKV ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.


    Ruf die doch einfach mal an.
    Dein Arzt wolle Dir eine Pumpe verordnen. Normalerweise reiche Verordnung und Rechnung zur Kostenerstattung. Obnes bei denen auch so sei.
    Bei mir hat das auch fuers CGMS gereicht.


    Gruss
    Joa

  • in den Bedingungen wird die Pumpe nicht explizit erwähnt, nur daß Hilfsmittel zu 100% versichert sind, und dabei sind ein paar Beispiele genannt (Glasaugen, Gehhilfen, Leibbinden, Einlagen,....) aber eben keine Pumpen.

    Hab da heue auch mal angerufen, wurde zweimal weiterverbunden, bekam keine Auskunft und soll nun darauf warten zurückgerufen zu werden. Ich habe nicht den Eindruck, daß von meinen bisherigen Gesprächspartnern eine(r) kapiert hat, was ich überhaupt von denen wissen will...

    Wie auch immer, ich bleib dran.

    update:
    ~~~~~

    jetzt haben die doch glatt gleich nochmal angerufen, die wollen eine Begründung des behandelnden Arztes, eine Verordnung und nach drei Monaten nochmal nen Bericht, ob die Pumpe die Therapie verbessert hat. Wenn ja, dann ist alles im Butter.

    Hört sich fair an, wenn auch nicht ganz so geradlinig wie bei anderen.

    Grüße,

    der Lumpi

  • Bei meiner PKV hatten die zwei Mitarbeiter die u. a. ausschließlich für Pumpen zuständig waren.
    Hatte dort auch zunächst angerufen. Die wollten mir sogar meine favorisierte Pumpe ausreden
    und ich sollte eine Pumpe über einen Händler des Vertrauens der Kasse aussuchen:7no:
    Noch heute läuft die Erstattung über diese Mitarbeiterinnen, wenn ich Rechnungen im
    Zusammenhang mit der Pumpe (Zubehör) einreiche.

    Gruß
    Christoffer

    PS:Von einer Begründung und Bericht nach drei Monaten war bei mir nie die Rede.

  • Zitat von Joa;248459


    Dein Arzt wolle Dir eine Pumpe verordnen. Normalerweise reiche Verordnung und Rechnung zur Kostenerstattung. Obnes bei denen auch so sei.
    Bei mir hat das auch fuers CGMS gereicht.


    Gruss
    Joa


    Das interessiert mich jetzt aber genauer...

    Grüße Sebastian

  • Zitat von sebastian83;249204

    Das interessiert mich jetzt aber genauer...


    Nun, ich hab dem Doc gesagt, dass ich den Navigator bestellt habe und um ein Rezept gebeten.
    Hatte vorher bei der PKV nachgefragt, ob die das übernehmen und tel. eine positive Auskunft erhalten. Vertrag enthält verordente Hilfsmittel.


    Die Beihilfe kannte den FSN noch nicht und wollte erst mal eine Unterlage dazu bekommen. Prospekt oder sowas. Da habe ich das Handbuch hingeschickt und die Erstattung erhalten.


    Vorsichtshalber hatte ich den Doc noch gebeten eine Begründung mit auf das Rezept zu setzen. Bei mir war das: "wegen unbebemerkter nächtlicher Hypoglykämien". ;)


    Gruß
    Joa

  • Aber wenn ich mir deine anderen Berichte so durchlese tippe ich mal, dass du nur das Gerät bekommen hast?! ODer sogar eine regelmäßige Versorgung mit Sensoren?!

    Grüße Sebastian

  • Nun ja, ein CGMS ohne Sensor wäre sowas wie ein BZ-Schätzeisen ohne Teststreifen. :o


    Natürlich müssen die Sensoren jeweils gesondert rezeptiert werden. ;)


    Gruß
    Joa

  • Wow wie geil!


    Dann will ich meinen Arzt auch mal ansprechen, ob ich so ein Ding bekommen kann! WIE GEIL WÄRE DAS DENN!!! :eek: :eek: :thumb_party-streame:eek:


    Bei mir sind es DEBEKA und Beihilfe ich tippe mal bei dir ebenfalls?!


    Edit: gesonderte Rezepte heißt, jeden Monat neu, oder wie?

    Grüße Sebastian

  • Selbst wenn ihr beide bei der gleichen privaten Krankenversicherung seid, heißt dass noch lange nicht dass ihr die gleichen Sachen erstattet bekommt.
    Es gibt bei jeder PKV verschiedene Tarife - die können sich sehr stark unterscheiden was ihren Leistungsinhalt angeht.
    Privat heißt noch lange nicht dass alles bezahlt wird. Wenn ich einen Spar-Tarif abschließe kann ich nicht erwarten die Leistungen einen Luxus-Tarifes zu bekommen.


    Drücke Dir aber die Daumen dass Du Erfolg hast.

  • Zitat von sebastian83;249235


    Dann will ich meinen Arzt auch mal ansprechen, ob ich so ein Ding bekommen kann!


    Einen plausiblen Grund für die Verordnung müsste er wohl schon haben.


    Gut da gibt es denn schon einige, die sich hinsichtlich einer optimierten Stoffwechselführung im Einzelfall nennen lassen können.

    Zitat

    Bei mir sind es DEBEKA und Beihilfe ich tippe mal bei dir ebenfalls?!


    Ja.
    Wie Kathrin vorgehend schrieb, kommt es auf den Tarif, also auf Deinen Versicherungsvertrag bei der Debeka an.


    Bei der Beihilfe kommt es auf die jeweils geltenden Beihilfevorschriften an, die je nach Dienstherr unterschiedliche ausfallen können.

    Zitat

    Edit: gesonderte Rezepte heißt, jeden Monat neu, oder wie?


    Da ich die Sensoren vom Navigator ohne Probleme in der Regel 15 Tage lang nutzen kann, brauche ich nur so alle 3 Monate ein neues Rezept.


    Aber eigentlich sind wir hier jetzt etwas OT gelandet. Das ist jetzt nicht mehr "Pumpe und PKV" sondern "CGMS und PKV". ;)


    Auch kommt nun die Frage nach den Liegezeiten von CGM-Sensoren hinzu. :rolleyes:


    Gruß
    Joa

  • Ich liebe OT...


    Zitat

    Auch kommt nun die Frage nach den Liegezeiten von CGM-Sensoren hinzu. :rolleyes:

    Was meinst du damit?


    Zu meinem speziellen Fall: Meine Versicherung meint es wäre kein Problem, ich habe wohl scheinbar diesen Hilfsmittel Vertrag :thumb_party-streame


    Jetzt will ich mal schauen was die Beihilfe macht. Bei meiner leider krass bescheidenen Standartabweichung sollte das wohl als Begründung ausreichen!:9engel_3:

    Grüße Sebastian

  • der Thread ist zwar schon was alt, aber es gibt unerfreuliche neuentwicklungen.

    erstmal hatte ich die Begründung der Pumpentherapie meines Diabetologen an die PKV geschickt, die haben mich angerufen und gesagt das geht OK. Ich fragt nach schriftlicher Bestätigung, mir wurde gesagt das sei nicht notwendig, durch das Schreiben des behandelnden Diabetologen sei die medizinische Notwendigkeit ausreichend dokumentiert.

    Ich also zur stationären Pumpeneinstellung. Bin jetzt seit ein paar Wochen stolzer Besitzer und glücklicher Benutzer einer Spirit Combo. Die Werte sind allesamt ein Traum, der Alltag läuft spitze, Insulinverbrauch halbiert, es könnte nicht schöner sein.

    Jetzt kommt allerdings die PKV wieder und will nix mehr davon wissen, daß sie die Kosten für die Pumpe übernehmen. Sogar die Kosten des stationären KH Aufenthaltes wollen die auf einmal nicht mehr übernehmen. ganz schön krass die Sache (und auch ganz schön teuer).

    Dürfen die das? Können die mir zur Not die Pumpe wieder wegnehmen? Das wäre ein ziemlicher Nackenschlag!

    Andere Frage: wenn die mich zwingen, die Pumpe selber zu zahlen, kann mir mein Arzt dann trotzdem noch die Verbrauchsmaterialien (Katheter) verordnen? die sind ja auch nicht gerade billig.

    Meine nächsten Schritte werden auf jeden Fall sein, daß ich den Diabetologen und das KH nochmal bitte neue Gutachten zu schreiben, die ich dann einschicken kann.

    Kennt jemand ähnliches? kann mir jemand Verhaltenstipps geben? Ich will die Pumpe auf keinen fall wieder hergeben müssen, da es mir mit ihr doch erheblich besser geht und auch der hba1c liegt schon um einiges tiefer, leider sind Versicherungen solchen Argumenten gegenüber nicht wirklich zugänglich. Au mann.

    Wie gesagt, wenn einer Tipps hat, her damit!!

    Grüße

    lumpi

    Grüße,

    der Lumpi

  • Hallo Lumpi,

    für mich läuft alles auf die Frage raus:

    Was ist in Deinem PKV-Vertrag geregelt bzw. eingeschlossen und was ausgeschlossen?


    Viele Grüße
    Der Tee

  • Zitat

    Ich fragt nach schriftlicher Bestätigung, mir wurde gesagt das sei nicht notwendig,

    Keine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme seitens der PKV?
    Tut mir leid das zu sagen, aber nur die telefonische Auskunft irgendeines Mitarbeiters hätte mir da nicht gereicht, medizinische Indikation hin oder her.

    Wie war dein Wochenende? - Hell, Dunkel, Hell, Dunkel, Montag!

  • Zitat von Fünfuhrtee;263656


    Was ist in Deinem PKV-Vertrag geregelt bzw. eingeschlossen und was ausgeschlossen?



    Eben,

    laut den Vertragsbedingungen sind das "Hilfsmittel zu 100%" mit einem Höchstbetrag für Krankenfahrstühle. Weil mir das nicht ganz endeutig schien hatte ich da nochmal angerufen und dann gesagt bekommen, das geht in Ordnung.

    Normalerweise tät ich da ja in Ruhe ein wenig rumverhandeln, allerdings wartet der Hersteller auf sein Geld und einfach so aus der Hosentasche hab ichs halt auch gerade nicht. schöner Mist.

    Also recherchier ich jetzt mal, ob die Pumpe denn nun ein Hilfsmittel ist oder nicht....

    Grüße,

    der Lumpi


  • Ruf deine PKV an und mecker da rum. Dann klappt das meistens.

    Mit freundlichen Grüßen