Beschäftigungsverbot

  • Ich komme gerade von meiner Frauenärztin, es ist zum Glück alles in Ordnung, habe aber heute das Thema arbeiten angesprochen. Ich bin Assistenzärztin in einer Kinderklinik, z.Zt auf Intensiv.
    Meine Gyn meinte nun, es sei kein Problem mich aufgrund meines Diabetes 9 Monate krank zu schreiben, aber eine Begründung für ein Bechäftigungsverbot sei das nicht, da Diabetes eine Krankheit sei, müsse man aufgrund schlechter Werte krankschreiben.
    Im Mutterschutzgesetz steh:(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
    Wenn jetzt aufgrund des stressigen und unberechenbaren Tagesablaufes in einer Klinik eine gute Blutzuckereinstellung nicht möglich ist, ist doch die Gesundheit meines Kindes gefährtet und damit wär doch genügend Grund da, oder hab ich irgenwo einen Denkfehler?
    Wie seht ihr das?

  • Hallo silke!

    Diabetes ist ein Grund, in Frühkarenz zu gehen. Normalerweise brauchst du da nicht Krankenstand gehen. Meine Diaärztin meinte, wenn ich will kann ich sofort gehen, bin in der 6 Woche. Die meisten Schwangeren Diabs gehen so ab dem 3. Monat, aber meine Ärztin meinte ich kann jederzeit gehen mit der Begründung, dass ich oft Zucker messen muss.
    Ich brauch nur ein attest meines Gyn, dann muss ich damit zum chefarzt der Krankenkasse und basta. Habt ihr in Deutschland da andere Regelungen?

    Hoffe, damit geholfen zu haben.

    Lg und alles Gute euch 2

  • Anscheinend haben wir wirklich andereRegeln, weil es eine vorbestehende Krankheit ist, die sich durch die Schwangerschaft verschlimmern kann, ich muß jetzt mal abwarten und noch mit meiner Diabetologin sprechen.


    lg

  • Hallo Silke!
    Das mit dem Beschäftigungsverbot funktioniert bei uns in Deutschland auch soweit ich weiß.
    Gerade bei deinem Beruf dürfte das eigentlich kein Problem sein. Meine Freundin ist in der 6. Woche und hat sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen.Sie arbeitet bei einem ambulanten Pflegedienst.
    Laut ihrer Aussage muß man den Gyns nur klarmachen,dass man sich unwohl fühlt und das alles nicht mehr schafft usw.,vielleicht mit Schichtdienst argumentieren.
    Also ein bisschen auf die Tränendrüse drücken:11weinen2:.


    Hoffe du bekommst das noch durch.
    Ich drück die Daumen:6yes:

    Don`t panic:rolleyes:

  • hallo,
    ein beschäftigungsverbot wird dann angenommen, wenn eine gefahr von der Tätigkeit ausgeht. z.B. durch Imissionen. Dies hat nichts mit arbeitsunfähig zu tun.
    Das hat auch entscheidende Wirkung auf die Lohnfortzahlung. Bei Arbeitsunfähigkeit gibts nach 6 Wochen Krankengeld, bei einem Beschäftigungsverbot erfolgt die Lohnfortzahlung.
    lg thomas

  • Wenn du auf einer Kinderstation arbeitest, hast du bestimmt Anitkörper gen Toxo, Zytomegalie, Röteln,Masern,Mumps,Varizellen,HepB bestimmen lassen. Warst du da gegen alles immun?
    Wenn nicht, wäre allein das schon eine Begründung für ein BV.
    Erzieherinnen und Lehrerinnen kommen immer als ersten mit diesem Zettel zum ausfüllen.
    Bei Nicht-Immunität gibts sofort ein BV:


    Übrigens: In Luxemburg werden alle Angestellten im medizinischen Bereich (wegen Ansteckungsgefahren) sofort bei bekanntwerden einer Schwangerschaft freigestellt.

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Wurden gestern alle nochmal kontrolliert, CMV war ich bisher neg, ebenso Mumps, Ergebnis erfahre ich Montag, vielleicht sollt ich schnell nach Luxemburg ziehen;-)


  • hallo baghira,


    bin auch aus österreich und mit heute in der 7.ssw :), ersten gyn-termin habe ich allerdings erst in bisschen über einer woche. soviel ich bis jetzt recherchiert habe, muß ich mit dem gyn-attest wegen der frühkarenz zum amtsarzt und den wisch vom amtsarzt bekommen arbeitgeber und krankenkasse. hmm??


    bist du aus wien?
    lg, h

  • Zitat von silke2010;287078

    Wurden gestern alle nochmal kontrolliert, CMV war ich bisher neg, ebenso Mumps, Ergebnis erfahre ich Montag, vielleicht sollt ich schnell nach Luxemburg ziehen;-)



    Siehste, eins reicht auch hier doch schon. Gerade auf der Kinderstation wirst du dem CMV nicht aus dem Weg gehen können.

    (In Luxemburg sind Schwangere generell freigestellt von med. Berufen.
    Immunstatus ist egal.
    Denen ist Gesundheit von Mutter und Kind sehr wichtig.
    Vom Kindergeld später will ich mal gar nicht reden. ;))

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo,

    ich habe bei meiner 2.Schwangerschaft ziemlich schnell ein Arbeitsverbot erhalten, damit ich mich meiner BZ-Einstellung widmen kann. Allerdings habe ich mich die ganzen Tag übergeben, was die BZ-Werte ziemlich durcheinander gebracht hat... und das wäre arbeitstechnisch zusätzlich schwierig geworden.
    Meine Chefin meinte damals, dass sie eine Fürsorgepflicht für mich hätte (hat dein Chef bestimmt auch) und dass das Kind am wichtigsten wäre. Von daher war das überhaupt kein Thema.
    Sprich mit deinem Arzt (Gyn oder Diab) darüber.
    Viel Glück!!

  • Hallo,
    habe jetzt ein Beschäftigungsverbot, weil ich keine Immunität gegen Mumps und CMV hab, was in einer Kinderklinik eher schlecht ist.
    JEtzt kann ich mich voll um meine BZ-Werte kümmern.:)

  • Zitat von silke2010;287718

    Hallo,
    habe jetzt ein Beschäftigungsverbot, weil ich keine Immunität gegen Mumps und CMV hab, was in einer Kinderklinik eher schlecht ist.
    JEtzt kann ich mich voll um meine BZ-Werte kümmern.:)


    Siehste :schild0015:

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • ich komme auch aus dem med. bereich, hatte kein beschäftigungsverbot in der schwangerschaft, warum denn auch ich habe es auch so gut hinbekommen war ja schwanger und nicht krank habe mich so um meinen dm gekümmert wie vorher auch hatte nen hba1c ziwschen 5,4-5,6 hatte erst ab 30 wochen ein beschätigungsverbot bekommen aber das war aus anderen gründen
    war froh, dass ich eher keins hatte sonst wäre mir die dekce auf den kopf gefallen

  • Hallöchen,


    vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich bin in der 15. Woche Schwanger, meine Frauenärztin will mich ins Beschäftigungsverbot schicken, sagt aber dies sei Aufgabe meines zuständigen Betriebsarztes, hat da jemand Erfahrung????
    Gruß Wanda

    ...man ist, was man isst...

  • Zitat von wanda;294984

    Hallöchen,


    vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Ich bin in der 15. Woche Schwanger, meine Frauenärztin will mich ins Beschäftigungsverbot schicken, sagt aber dies sei Aufgabe meines zuständigen Betriebsarztes, hat da jemand Erfahrung????
    Gruß Wanda


    Es muss eine Ärztliche Bescheinigung vorliegen §3 des Muterschutzgesetzes.
    Interessant sind dann auch noch im Gesetz aufgeführte Gründe für weitere Beschäftigunsverbote §4 des Muterschutzgesetzes


    http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html


    Persönlich kann ich mir nicht vorstellen wie das der Betriebsarzt machen soll.

  • Zitat von unkown

    Persönlich kann ich mir nicht vorstellen wie das der Betriebsarzt machen soll.


    Vielleicht verstehe nur ich Deine Antwort nicht :o, kannst Du mir trotzdem erklären, wie Du das meinst?


    Wattwurm

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Zitat von Wattwurm;295010

    Vielleicht verstehe nur ich Deine Antwort nicht :o, kannst Du mir trotzdem erklären, wie Du das meinst?


    Wattwurm


    Der Betriebsarzt wird sich nicht um ein Beschäftigungsverbot bzw. die Dokumente die dafür nötig sind ausstellen.