Pumpe Versichern

  • Nein, ich habe meine Pumpe nicht extra versichert.
    Um ehrlich zu sein habe ich bis jetzt noch nicht einmal drüber nachgedacht.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Interressant wäre ja wie eine Pumpe bei der Versicherung eingestuft wird.-Wenn man vom Wiederbeschaffungswert von 3500 Euro ausgeht,wie hoch das wohl die Jährliche Prämie wäre..:confused:..und ob es eine Vollkasko oder Teilkasko gibt...:D

    LG: Christian...:rolleyes:

  • Hallo............

    das dürfte aber schwer werden eine Pumpe zu versichern! Weil Eigentümer der Pumpe ist und bleibt die Krankenkasse, rein rechtlich müßte die Krankenkasse die Pumpen versichern. Oder welchen Nutzen habt ihr davon fremdes Eigentum zu versichern? Also, egal ob bei Verlust oder Ausfall ........ immer zuerst die medizinische Versorgung sichern und dann eine Meldung an die Krankenkasse, welche ja nicht zuletzt von euren Beiträgen lebt.

    gera

  • Hmm, ich meine, ich hätte an anderer Stelle im Forum schon mal davon gelesen, und glaube, dort hieß es, man könne die Pumpe mit in die Hausrat aufnehmen. Hängt halt von der gedeckten Summe des Versicherungsschutzes ab, wenn mit der Pumpe die Summe überstiegen wird, muss man sie wohl zusätzlich aufnehmen. Ich weiß es nicht mehr genau, ich glaube sogar, mein Versicherungsmakler habe mir das auch empfohlen, ich hab's dann nur nicht weiter verfolgt, weil die Deckungssumme ohnehin hoch genug war.


    Beste Grüße
    Regina

  • Was ist mit der Haftpflichtversicherung??
    Wenn ich "...ups" was kaputt mache was mir nicht gehört dann zahlt doch meine Haftpflicht, oder??:D

    Lies alles.
    Hinterfrage alles.
    Glaube nichts!

  • Zitat von coolLILA;288516

    Was ist mit der Haftpflichtversicherung??
    Wenn ich "...ups" was kaputt mache was mir nicht gehört dann zahlt doch meine Haftpflicht, oder??:D



    ...was ja logisch wäre, da bei fremden Eigentum die Haftpflicht greift. Fraglich nur, ob da auch Insulinpumpen dazu gehören, wobei das ja normalerweise eigentlich egal sein sollte.

    Spinne am Abend, erquickend und labend... :ahahaha:


    "Über Zweifelhaftes nachzudenken
    ist zweifelsfrei des Zweiflers Tun,
    aber zweifelsohne denkt er nicht daran,
    am Zweifel zu verzweifeln."

  • Also, nachdem ich nicht weiß, ob durch unsere Hausratversicherung die Pumpen (wir sind zwei Pumpenträger) mitversichert sind, will ich morgen mal
    nachfragen :o.
    Ich meld mich dann wieder.
    Gruß
    sweety

  • Zitat von micha;288511

    Ich frage mich nur, wer zahlt wenn ich durch meine eigene Blödheit die Pumpe zerstöre oder sie geklaut wird.


    Das ist die ganz normale Haftung aus dem bürgerlichen Recht. Der der den Untergang verschuldet muss die Kosten für eine Wiederbeschaffung tragen. Wobei ich der Auffassung bin, dass man den Verschuldensmaßstab nicht allzu hoch ansetzen darf, aber wenn Du grob fahrlässig die Zerstörung oder den Diebstahl verschuldest müsstest Du schon haften. Die Frage ist nur, ob die Krankenkasse dann tatsächlich das Geld von Dir fordert.


    Zitat von gera;288500



    das dürfte aber schwer werden eine Pumpe zu versichern! Weil Eigentümer der Pumpe ist und bleibt die Krankenkasse, rein rechtlich müßte die Krankenkasse die Pumpen versichern. Oder welchen Nutzen habt ihr davon fremdes Eigentum zu versichern? Also, egal ob bei Verlust oder Ausfall ........ immer zuerst die medizinische Versorgung sichern und dann eine Meldung an die Krankenkasse, welche ja nicht zuletzt von euren Beiträgen lebt.


    Rein rechtlich kannst Du natürlich fremdes Eigentum versichern, es ist gar so, dass wenn die Krankenkasse eine Versicherung für die Pumpe abschließt und nicht ausdrücklich den jeweiligen Besitzer einschließt die Versicherung gar nicht für den Besitzer gilt, wenn das nicht zufällig auch die Krankenkasse ist, was ja nie der Fall ist. Die Krankenkasse würde wegen der Kosten auch nie eine Versicherung abschließen, sondern höchstens Dich von den Kosten freistellen.


    Dass Du fremdes Eigentum versichern kannst, siehst Du schon daran, dass Du auch in einer Mietwohnung Versicherungen für die Wohnung an sich abschließen kannst.


    Der Nutzen den Du hast ist, dass die Versicherung Dich von der Haftung gegenüber der Krankenkasse freizustellen hat.


    Zitat von coolLILA;288516

    Was ist mit der Haftpflichtversicherung


    Generell ist es so, es sind keine Gegenstände versichert, die Du Dir geliehen oder gemietet hast. Ergo wenn Du mir eine Vase leihst und mir fällt sie herunter gucke ich in die Röhre und muss, sofern ich den Untergang zu verschulden habe, die Kosten für eine Wiederbeschaffung tragen. Steht die Vase bei Dir und ich mache sie kaputt, und habe auch hier den Untergang verschuldet, muss ich nicht die Kosten tragen, weil meine Haftpflicht mich freistellen muss.


    Wegen der Versicherung geliehener Gegenstände habe ich mal unseren Versicherungsagenten angerufen. Er sagte mir, dass ich die doppelte Prämie zahlen müsste, wenn auch geliehene Gegenstände mitversichert sein sollten.

  • Ich habe mir wirklich noch über dieses Thema gedanken gemacht !?!?

    Soll ich denn ???

    Wenn ich Jan's Fachbeitrag ( übrigens Danke !) richtig verstehe, dann ist doch eine Versichrung nur sinnvoll, wenn ich vorher mit der KK in Verbindung trete und nach dem "Eventualfall" frage: wer übernimmt die Kosten wenn die Pumpe gestohlen wurde (was übrigens schon vorkam!!), von mir grob fahrlässig beschädigt wurde etc............. ?

    Oder sehe ich das falsch ??


  • Das wäre die einfachste Lösung. In dem Fall rate ich Dir aber auf die Schriftform, also Übersendung als Brief, zu bestehen. Für die Verwaltung sind andere Zusagen nicht bindend, man könnte jetzt denken das sei nicht relevant, daher folgendes Beispiel: Ich habe mich letztens beim Hauptzollamt in Bremen zu einer Frage erkundigt, die Dame hat mir eine entsprechende Auskunft erteilt, die sich nachher aber als völlig falsch entpuppte und ich mich da natürlich nicht wirklich drauf berufen konnte. Hätte ich die Dame dazu bringen können, dass sie mir schriftlich Auskunft erteilt wäre es durchaus bindend gewesen. Wenn die Krankenkasse Dir versichert, dass sie Dich nicht verklagt, wenn die Pumpe untergeht brauchst Du keine Versicherung. Ob diese sich im umgekehrten Fall lohnt ist fraglich, man muss das Risiko des Untergangs mit den Kosten der Versicherung vergleichen, die ja auch wieder viele Haftungsausschlüsse hat (Mitverschulden, etc.).


    Was eine interessante Frage ist, die ich auch nicht aus dem Stehgreif beantworten kann (vielleicht sollte ich meine Masterarbeit zu dem Thema verfassen) wäre, ob sich aus der Verpflichtung der Krankenkassen Hilfsmittel bereitzustellen und diese auch zu unterhalten eine Art Haftungsübernahme hervorgeht. Allerdings ist dies eher eine dogmatische Frage, darauf würde ich es nicht unbedingt ankommen lassen.


    Generell gilt aber folgendes, Du haftest nur, wenn Du den Verlust der Pumpe verschuldet hast. Fällst Du also einem Raubüberfall zum Opfer kann von Dir nicht erwartet werden, dass Du unter Einsatz Deines Lebens die Pumpe (möglicherweise rettest), lässt Du aber die Pumpe unbeaufsichtigt im Schwimmbad liegen, hast Du den Verlust sehr wohl zu vertreten. Aus § 276 Abs. 1 BGB folgt, dass eine Haftung generell ab leichter Fahrlässigkeit in Betracht kommt, sofern nicht gegenteiliges vereinbart ist. Ich habe hier gerade keine Versicherungsbedingungen in der Hand um nachzusehen, ob die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder sogar auf Vorsatz beschränkt ist. Man könnte aber mit dem Gedanken spielen, dass die Haftung schon dogmatisch auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt ist. Leichte Fahrlässigkeit ist schon relativ leicht erfüllt.

  • Gerade habe ich mich erkundigt, wie die Insulinpumpe (Hilfsmittel + Eigentum der KK) in unserer Hausratversicherung versichert ist.
    Die Auskunft: Die Versicherung tritt nur dann ein, wenn die Pumpe aus der Wohnung gestohlen würde oder z.B. beim Schwimmbadbesuch die Pumpe aus dem verschlossenen und dann aufgebrochenen Spind entwendet würde.
    Einfacher Diebstahl ist nicht versichert, d. h. wenn ich sie irgendwo offen zugänglich liegen lassen würde.;)
    Nachdem mir in 24 Jahren Pumpenbehandlung meine Pumpe immer "treu" geblieben ist, hoffe ich, daß es auch weiterhin so bleibt.:)

    Gruß
    sweety

  • Zitat von sweety04;288623

    Gerade habe ich mich erkundigt, wie die Insulinpumpe (Hilfsmittel + Eigentum der KK) in unserer Hausratversicherung versichert ist.
    Die Auskunft: Die Versicherung tritt nur dann ein, wenn die Pumpe aus der Wohnung gestohlen würde oder z.B. beim Schwimmbadbesuch die Pumpe aus dem verschlossenen und dann aufgebrochenen Spind entwendet würde.
    Einfacher Diebstahl ist nicht versichert, d. h. wenn ich sie irgendwo offen zugänglich liegen lassen würde.;)
    Nachdem mir in 24 Jahren Pumpenbehandlung meine Pumpe immer "treu" geblieben ist, hoffe ich, daß es auch weiterhin so bleibt.:)


    Ich glaube häufiger ist der Fall, dass sie durch Dein Zutun kaputt geht, beispielsweise sie fällt herunter und wird beschädigt o.ä.