Folgeverordnung bei der DAK

  • Hallo Leute,
    meine Paradigm wird im August 4 Jahre alt und es steht die Folgeverord. ins Haus.
    Ich war bei der HaMü versichert. Diese wurde von der DAK geschluckt.
    Nun ist es laut Minimed so, dass alle Anträge von Minimed an die DAK bzgl einer Folgeverordnung abgelehnt wurden. Ausnahme:Es liegt ein technischer Defekt bei der alten Pumpe vor. Sollte das stimmen, werde ich die Kasse wohl wechseln müssen. Hat jemand von euch Erfahrungen in diese Richtung ? Ist noch jemand bei der DAK ? Komisch dabei ist, dass ich bei der DAK angefragt hab was sie für eine Folgeverordnung alles brauchen (Tagebücher usw) Schriftlich teilte man mir da mit, dass sie nur das Rezept benötigen und das eine Folgev. bei Ablauf einer Pumpe direkt gestellt werden kann.

    Viele Grüße
    Dirk


    typ1sch leben

  • Hi Dirk,
    bei mir ging es zwar nicht um die Folge-Pumpe sondern die Erst-Pumpe, aber das lief bei der DAK total easy und unkompliziert! Von allen KKen bei denen ich bisher war (4Stk.) ist die DAK bisher die mit den wenigsten Problemen für mich gewesen (auch Dia-unabhängig).


    Denk positiv und reich das Rezept ein. Erst dann wirst Du sehen was passiert. Alles andere sind Mutmaßungen.


    Hast Du mit einem "normalen" SB gesprochen oder mit den Kollegen vom Dia-Kompetenzzentrum?

  • Ich hatte bei der DAK in bei 3 Pumpen nie ein Problem. Bei der ersten hat es 3 - 4 Montate gedauert bis die Genehmigt war.
    Nach 2 Jahren gewechselt mit Attest von 507C zur 508 kein Problem.
    712 nach 4.5 Jahren 508 mit Rezept.

    Bin vor zwei Jahren mit der Pumpe zu einer anderen Kasse gewechselt und dort war das dann am Jahresanfang das Vorgehen wie bei einer Neuverordung mit MDK. Hat aber mit etwas Aufwand auch geklappt.
    Tagebuch wurde halt per Software aus der 712 ausgelesen und das hat dann mit 87 Seiten Tagebuch geklappt beim MDK.

    Das einzige was die DAK bei mir nicht gezahlt hat und nicht zahlen wollte war der Besuch bei Teupe. Neben den höheren Preisen dann auch ein Grund von der DAK weg zu gehen. Allerdings erst 3 Jahren nach dem mir Teupe nicht bezahlt worden ist.

    Also bis vor 4 Jahren was das bei der DAK bei mir Problemlos.

  • Ich bin auch bei der DAK versichert und hatte nie Probleme. Die Paradigm kann man solange tragen, bis sie ihren Dienst aufgibt. Bei mir sind es jetzt 6 Jahre inklusive einer Austauschpumpe innerhalb der Garantiezeit (4 Jahre).

  • Zitat von Dirk;298534

    Hallo Leute,
    meine Paradigm wird im August 4 Jahre alt und es steht die Folgeverord. ins Haus.
    Ich war bei der HaMü versichert. Diese wurde von der DAK geschluckt.
    Nun ist es laut Minimed so, dass alle Anträge von Minimed an die DAK bzgl einer Folgeverordnung abgelehnt wurden. Ausnahme:Es liegt ein technischer Defekt bei der alten Pumpe vor. Sollte das stimmen, werde ich die Kasse wohl wechseln müssen. Hat jemand von euch Erfahrungen in diese Richtung ? Ist noch jemand bei der DAK ? Komisch dabei ist, dass ich bei der DAK angefragt hab was sie für eine Folgeverordnung alles brauchen (Tagebücher usw) Schriftlich teilte man mir da mit, dass sie nur das Rezept benötigen und das eine Folgev. bei Ablauf einer Pumpe direkt gestellt werden kann.



    Hallo Dirk,

    wieso willst Du denn unbedingt die Pumpe wechseln? Bloss weil die Garantie abgelaufen ist? Ist in meinen Augen kein Grund. Da hat Medtronic Minimed meiner Meinung nach total recht.
    Früher, bei den H-Trons und Spirits, da haben Disetronic und Roche ein gutes Geschäft gemacht, weil ihre Pumpenträger alle 4 Jahre eine neue Pumpe brauchten zwecks Laufzeitbegrenzung. Die ist ja bekanntlicherweise abgeschafft worden - gut so!
    Denn es besteht kein Grund, ein Gerät nach 4 Jahren auszutauschen, bloss weil die Garantie abgelaufen ist, das Gerät aber noch tadellos funktioniert.

    Natürlich kannst Du eine neue Pumpe kriegen - wenn Deine Pumpe keine Garantie mehr hat, kaputt ist und die KK die Reparatur nicht bezahlt. Dies erfordert gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag von der Pumpenfirma und einen Ablehnungsbescheid der Reparatur von der KK. Dann ist der Weg frei für eine neue Pumpe.

    Eine neue Pumpe kostet mittlerweile über 3.000.- Euronen. Viel Geld. Zuviel für die KK's, um die alle 4 Jahre so selbstverständlich auszugeben und auch zuviel für die Damen - Herren Ärzte, sie alle 4 Jahre neu zu verordnen ohne ersichtlichen Grund.
    Sie können nämlich von den Kassenärztlichen Vereinigungen in Regress genommen werden. Das bedeutet, sie werden "angeklagt", sie hätten zu früh etwas verordnet (neue Pumpe, Rollstuhl etc) oder zuviel von etwas (Medikamente zB).
    Das kriegen wir Patienten gar nicht mit, die Ärzte aber sehr wohl. Wir Patienten dürfen uns aber dann auch nicht wundern, wenn am Monatsende oder Jahresende die Arztpraxen für 1 oder sogar mehrere Wochen schliessen müssen, weil sie bereits zuviel ausgegeben haben.

    Gruss,
    Surferin

  • Also soweit ich informiert bin, hatten früher alle Pumpen eine Laufzeitbegrenzung.

    @ Dirk: Du hast schriftlich was die KK für ne Folgeverordnung braucht und danach würd ich mich richten. An Deiner Stelle würd ich den Versuch starten und ich drück Dir die Daumen, daß es klappt mit der nreuen Pumpe.

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Meine Pumpe ist 4 Jahre alt und A) Die Insulinmenge reicht nicht aus: 512 = 180 Einheiten -> Ich komm da nicht mal 3 Tage mit aus und B) Ich möchte das Kontin.BZ-System nutzen und das geht nun einmal nur mit der Veo. Ich werd es einfach mal testen und mal sehen was bei rauskommt. Dachte das evtl jemand aktuell bei der DAK Erfahrungen hat.

    Viele Grüße
    Dirk


    typ1sch leben

  • Das dürfte dann über einen medizinisch notwendigen Wechsel( evt. erhöhter Insulinbedarf) kein großes Problem werden. Dein Doc muß es im Attest nur ausreichend begründen

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Zitat von Surferin;298568

    Eine neue Pumpe kostet mittlerweile über 3.000.- Euronen. Viel Geld. Zuviel für die KK's, um die alle 4 Jahre so selbstverständlich auszugeben und auch zuviel für die Damen - Herren Ärzte, sie alle 4 Jahre neu zu verordnen ohne ersichtlichen Grund.
    Sie können nämlich von den Kassenärztlichen Vereinigungen in Regress genommen werden. Das bedeutet, sie werden "angeklagt", sie hätten zu früh etwas verordnet (neue Pumpe, Rollstuhl etc) oder zuviel von etwas (Medikamente zB).
    Das kriegen wir Patienten gar nicht mit, die Ärzte aber sehr wohl. Wir Patienten dürfen uns aber dann auch nicht wundern, wenn am Monatsende oder Jahresende die Arztpraxen für 1 oder sogar mehrere Wochen schliessen müssen, weil sie bereits zuviel ausgegeben haben.

    Gruss,
    Surferin



    Wenn mein Artzt in Regress genommen werden könnte hätte ich jetzt nach 4 Jahren keine neue Pumpe bekommen. Und mein Hausarzt/Diabetologe ist in der Kassenärztlichen Vereinigung aktiv.

  • Zitat von yvonne;298571

    Also soweit ich informiert bin, hatten früher alle Pumpen eine Laufzeitbegrenzung.



    Nein. Nur Disotronic und später noch Roche, nach der Übernahme hatten eine Laufzeitbeschränkung. Und das auch nur weil früher nach Medizinproduktegesetzt eine Überprüfung der Pumpe nach zwei Jahren vorgeschrieben war.

    Metronic hat in der Zeit eine Leihpumpe gestellt und die Überprüfung von den Kassen nach Einreichung einer Kostenschätzung bezahlen lassen.

    Disotronic wollte den Verwaltungsaufbau für die Leihpumen und das hin und herschicken und die Überprüfung nicht haben und aus dem Grund die Pumpenlaufzeit auf zwei Jahre beschränkt. Und da nach 4 Jahren das "Recht" auf eine neue Pumpe bestand gab es dann das Zweipumpenkonzept.

    Nachdem die gesetzliche Grundlage weggefallen ist hat dann mit einiger Zeitverzögerung auch Roche die Laufzeit nicht mehr beschränkt und ist vom Zweipumpenkonzept abgerückt.

  • Zitat von Dirk;298574

    Meine Pumpe ist 4 Jahre alt und A) Die Insulinmenge reicht nicht aus: 512 = 180 Einheiten -> Ich komm da nicht mal 3 Tage mit aus und B) Ich möchte das Kontin.BZ-System nutzen und das geht nun einmal nur mit der Veo. Ich werd es einfach mal testen und mal sehen was bei rauskommt. Dachte das evtl jemand aktuell bei der DAK Erfahrungen hat.



    Ich kann persönlich nicht verstehen warum die kleinen Pumpen (x1x) genommen werden. Man kann in der Pumpe x2x) auch Resovoire nicht voll aufziehen oder auch die der kleinen Pumpe nehmen.

    Für die Verwendung des Kontin-Glykose (nicht BZ) Messgerät brauchts du jeder Kasse ein sehr sehr gutes Gutachten und gute Gründe um das genehmigt zu bekommen.

  • Kurze Zwischenfrage: Was ist Kontin-Glykose? Bzw was ist das für ein Meßgerät?


    Danke, Katrin

    Wer nichts weiß muss alles glauben. Maria von Ebner- Eschenbach

  • Zitat von chatti;298596

    Kurze Zwischenfrage: Was ist Kontin-Glykose? Bzw was ist das für ein Meßgerät?


    Danke, Katrin


    Ich glaub Dirk meint die koninuierliche Glukosemessung in Kombination mit der Veo. Guck mal hier

  • Zitat von Kathrin;298601

    Ich glaub Dirk meint die koninuierliche Glukosemessung in Kombination mit der Veo. Guck mal hier


    Aso......ich hab ja selber die Veo und am Donnerstag bin ich bei meinem Doc und wenn meine Kasse mitspielt hab ich auch bald den Sensor;-)


    Die Vielfalt der Abkürzungen.....aber die kannt ich noch nicht.

    Wer nichts weiß muss alles glauben. Maria von Ebner- Eschenbach