Zitat von T.M.;345866
Auch das deutsche Grundgesetz regelt übrigens meiner Ansicht nach nirgends (das ist interessant) etwas in Sachen medizinischer Behandlung (nicht einmal Nothilfe!), ausser vielleicht in einem einzigen, sehr allgemeinen Satz (Art.6, 4): "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft."
Das ist auch nicht Aufgabe des Grundgesetzes. Verfassungen zur Formulierung der Grundrechte (Versammlungsfreiheit, Recht auf Freizügigkeit, Meinungsfreiheit etc.) sind bewusst allgemein und knapp formuliert. Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist als soziale Errungenschaft der Arbeiterklasse älter als das Grundgesetz und geht auf Otto von Bismarck im 19. Jh. zurück.
Gruß
Thomas