Erteilung der Fahrerlaubnis

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    Quelle: DDG, 04.10.2011
    Diabetes: Verkehrsmedizinische Gutachten


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    Menschen mit Diabetes mellitus müssen bei einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis künftig möglicherweise ein medizinisches Gutachten vorlegen. Denn die EU-Führerscheinrichtlinien werden bis 2013 in nationales Recht umgesetzt.


    Unter Umständen fordert die Fahrerlaubnisbehörde EU-Bürger dann dazu auf, eine gutachterliche Stellungnahme eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorzulegen. Dabei sollte es sich bei dem Gutachter nicht um den behandelnden Arzt handeln.


    Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat deshalb eine Liste von diabetologisch tätigen Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt, um die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern.

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    Diabetes gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Beantragen Betroffene einen PKW- oder Motorrad-Führerschein der Klassen A oder B, ist die Angabe über den Diabetes freiwillig. Doch in Zukunft könnten Menschen mit Diabetes häufiger die Auflage erhalten, ein ärztliches Gutachten über ihre Verkehrstauglichkeit vorzulegen. Bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder etwa nach einem Unfall könnten die Behörden dieses einfordern. „Mit dieser Änderung müssen wir rechnen, wenn die EU-Führerscheinrichtlinien im Laufe des nächsten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden“, sagt Dr. med. Hermann Finck, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG aus Hünfeld. Dies wird voraussichtlich bis 2013 geschehen.
    Dabei sei zu beachten, dass der Gutachter gemäß § 11 (2) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht dieselbe Person wie der behandelnde Arzt sein sollte. „Um Patienten die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern, haben wir unsere Arztsuche auf der DDG-Homepage entsprechend ergänzt“, so Finck. Neben Diabetologen DDG und diabetologischen Schwerpunktpraxen können Betroffene jetzt auch nach verkehrsmedizinischen Gutachtern in ihrer Nähe suchen. Der Diabetologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt das Gutachten zur Frage der weiteren Fahrtauglichkeit sowie zur Kraftfahrereignung unter Berücksichtigung des Blutzuckertagebuchs und des HbA1c-Werts. Eine körperliche Untersuchung gehört ebenfalls dazu.
    „Ein solches medizinisches Gutachten verlangt die Fahrerlaubnisbehörde von Menschen, die einen LKW- oder Bus-Führerschein erwerben wollen“, erklärt der Vorsitzende des Ausschuss Soziales der DDG. Für die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen A und B (Motorräder und PKW) ist es jedoch nicht erforderlich. Erfährt die Verkehrsbehörde von der Stoffwechselerkrankung, etwa weil ein Fahrer eine Unterzuckerung als Grund für zu schnelles Fahren oder einen Unfall angibt, wird ebenfalls ein Gutachten verlangt. Damit soll überprüft werden, ob der Betroffene an regelmäßigen Unterzuckerungen leidet und dadurch sich und andere im Straßenverkehr gefährdet.

    Erhöht sei die Gefahr einer Unterzuckerung, wenn der Blutzucker bereits bei Fahrtantritt unter 70 mg/dl (4 mmol/l) liegt, so Finck. In der Folge können Konzentrationsstörungen, geminderte Aufmerksamkeit und verlangsamtes Reaktionsvermögens die Fahrtauglichkeit temporär beeinträchtigen. Am häufigsten treten plötzliche Hypoglykämien auf, wenn Menschen mit Diabetes Mahlzeiten auslassen oder verzögern. Auch verstärkte körperliche Aktivität oder der Konsum von Alkohol können zu einer Unterzuckerung führen. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr darf die Fahrtauglichkeit nicht durch eine Unterzuckerung gefährdet werden, so die Experten. Das bedeutet aber nicht, dass Menschen mit Diabetes ein allgemeines Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. „Im Gegenteil“, erläutert Finck, „Straßenverkehrsteilnehmer mit Diabetes sind laut Unfallstatistik im Vergleich mit Stoffwechselgesunden weniger häufig als Unfallverursacher festzustellen. „Jedoch sind Richtlinien für die Kraftfahrtauglichkeit und die Eignung zum Führen von Fahrzeugen notwendig und wichtig“, erläutert Finck.

    ALLE Menschen sind KLUG,
    die einen vorher, die anderen hinterher
    (Asiatische Weisheit)

  • :) mir wäre es manchmal lieber, dass alle älteren FAHRER einer Nachkontrolle unterzogen werden. Wie oft erlebt man ältere Autofahrer die den Straßenverkehr behindern und Unfälle verursachen. Kenne eine ältere Dame die immer wieder Einparkunfälle macht:rolleyes: Sie sieht sehr schlecht und hat auch so mitlerweile bissel schiss im Straßenverkehr, fährt 30 überall aber auf den PKW verzichten will sie nicht- Mittlerweile fährt sie wenigstens ein kleines Auto und keine Limousine mehr:D


    Klar kann ein Gutachter/ Arzt bescheinigen, dass ich mit z.B. 17 Jahren Fahrtüchtig bin und die Fahrprüfung absolvieren kann....letzt endlich ist es doch eh nur eine Momentaufnahme....was danach alles passieren kann....würde ich sowieso nie auf den DM schieben.


    Meiner Meinung nach müsste man dann ersteinmal für alle 80 chronisch gemeldeteten Krankheiten bei der Krankenkasse nen ärztlichen Gutachten beantragen und darüber hinaus vielleicht noch bei manchen die psychische Eignung prüfung:D viele sind psychisch nicht wirklich in der Lage Verantwortungsvoll im Straßenverkeht umzugehen!:cool:


    Die Straßen wären dann sicherlich recht leer ;-)

    :9engel_3:

  • Zitat von Blacky;371651

    ...Das bedeutet aber nicht, dass Menschen mit Diabetes ein allgemeines Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. „Im Gegenteil“, erläutert Finck, „Straßenverkehrsteilnehmer mit Diabetes sind laut Unfallstatistik im Vergleich mit Stoffwechselgesunden weniger häufig als Unfallverursacher festzustellen...


    Das liegt vielleicht daran, dass unser eins weiß was er hat und auch entsprechend drauf reagieren kann....

    >auf Kohle geboren<


    Wenn jemand zu dir sagt "die Zeit heilt alle Wunden", hau ihm auf die Fresse und sag´: "Warte, gleich wird`s besser!"

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, soll so ein Gutachten ja nur dann verlangt werden, wenn der Verdacht besteht, dass die Erkrankung negative Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit hat. In solchen Fällen sollte meiner Meinung nach sowieso von einem Arzt geprüft werden, ob der Fahrer überhaupt noch fahrtüchtig ist. Wird es ja auch häufig.


  • jau:sarksm:


    die Alten weg aus dem Auto...(gleich inne Tonne?)


    Und die Jungen weiterfahren lassen (brauchen wir als Organspender)

    Beste Grüsse,
    Akina


    "Es scheint mir, dass der Versuch der Natur, auf dieser Erde ein denkendes Wesen hervorzubringen, gescheitert ist "
    (M.Born)

  • Is schon interessant.
    Klar wir sind alle betroffen, haben alle Diabetes.
    Aber werden andere auch so kontrolliert.
    Wird überprüft ob jemand eine Sucht hat.
    oder eine Neigung zu Alkohol, Drogen oder chronische Kopfschmerzen.
    Sind ja auch Dinge die das Fahren beeinflussen können.
    Ich Frag mich immer, ob die Entscheider solcher Sachen und die vom Verkehrsamt eigentlich nur annähernd wissen, was Diabetes ist?
    Wir ham doch zum Glück nicht die Pest und ansteckend sind wir auch nicht.
    Wenn jemand Fahruntauglich ist, würde das doch schon bei den Fahrstunden oder dann bei der Prüfungsfahr auffallen oder nicht?
    Und selbst wenn nicht. gibt schlimmere, die Wilden Raser und Drängler!
    Und alte Menschen sind meist ja nur langsam ;)

    Viel Glück an alle die die Erteilung der Fahrerlaubnis noch brauchen und bekommen sollen.