Hallo
Hat nichts direkt mit DM zu tun, finde diese Frage aber dennoch im **-Forum passend.
Mich beschäftigt das Thema Elterngeld im Zusammenhang mit Beschäftigungsverbot:
Ich weiß, dass sich das Elterngeld aus dem Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt errechnet.
Allerdings verstehe ich nicht, ob oder worin der Unterschied liegt bei Beschäftigungsverbot?!
Wenn der Arbeitgeber das Verbot ausstellt bezahlt er ja weiterhin Lohn. Aber wenn es der Arzt ausstellt, dann zahlt doch die KKH. Aber dann ist es kein Lohn mehr und somit sinkt das zu erhaltende Elterngeld bei einem Beschäftigungsverbot des Arztes!? Oder? Hä?
Ich bin sehr dankbar für Antworten die mir Klarheit verschaffen!
Liebe Grüße