Elterngeld

  • Hallo :)
    Hat nichts direkt mit DM zu tun, finde diese Frage aber dennoch im **-Forum passend.
    Mich beschäftigt das Thema Elterngeld im Zusammenhang mit Beschäftigungsverbot:


    Ich weiß, dass sich das Elterngeld aus dem Verdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt errechnet.
    Allerdings verstehe ich nicht, ob oder worin der Unterschied liegt bei Beschäftigungsverbot?!
    Wenn der Arbeitgeber das Verbot ausstellt bezahlt er ja weiterhin Lohn. Aber wenn es der Arzt ausstellt, dann zahlt doch die KKH. Aber dann ist es kein Lohn mehr und somit sinkt das zu erhaltende Elterngeld bei einem Beschäftigungsverbot des Arztes!? Oder? Hä?


    Ich bin sehr dankbar für Antworten die mir Klarheit verschaffen!


    Liebe Grüße :)

  • Hallo smile0586,


    das Beschäftigungsverbot stellt eigentlich der Arzt aus und nicht der Arbeitgeber. Und während dieser Zeit bekommst Du das selbe Geld wie wenn Du arbeiten würdest. Der AG kann sich dann alles zu 100 % wieder von der Krankenkasse holen.
    Beim Elterngeld werden die 12 letzten beitragspflichtigen Monate gezählt. Das heißt, dass du keine Nachteile hast, wegen dem Beschäftigungsverbot. Bis Mutterschutzende (8 Wochen nach der Geburt) erhälst Du das gleiche Netto, wie wenn Du arbeiten würdest.
    Ich erkundige mich vorsichtshalber nochmals. Bin ja in der Lohnbuchhaltung tätig. Hatte kein Beschäftigungsverbot, deshalb kann ich es nicht aus eigener Erfahrung sagen.


    Liebe Grüße
    Ina

    Der Himmel hat den Menschen als Gegengewicht gegen die vielen Mühseligkeiten drei Dinge gegeben: die Hoffnung, den Schlaf und das Lachen. (Immanuel Kant)

  • Ina hat es schon richtig erklärt.


    Es kann höchstens sein, dass du durch das Beschäftigungsverbot weniger verdienst, weil du evtl. keine Provisionen mehr erhältst (so war es bei mir).
    Hier kann man dann beim Elterngeld angeben, dass man krankheitsbedingt weniger verdient hat in den letzten 12 Monaten. Dann wird das Elterngeld aus der Zeit davor berechnet.

  • Zitat von inadiabetes;412186


    Ich erkundige mich vorsichtshalber nochmals. Bin ja in der Lohnbuchhaltung tätig. Hatte kein Beschäftigungsverbot, deshalb kann ich es nicht aus eigener Erfahrung sagen.


    Hallo Ina,
    das wäre wirklich total lieb von dir! Hab nämlich schon die unterschiedlichsten Aussagen dazu gehört...


    Liebe Grüße :)