CGM auf den Weg in den Leistungskatalog?

  • Hallo zusammen,


    die folgende Meldung hat mich heute erreicht:
    http://www.g-ba.de/informationen/beratungsthemen/1594/


    Der Gemeisame Bundesausschuss /das oberste Beschluss*g*re*mium der gemein*samen Selbst*ver*wal*tung der Ärzte, Zahn*ärzte, Psycho*the*ra*peuten, Kran*ken*häuser und Kran*ken*kassen in Deut*sch*land) hat das Thema der kontinuierlichen Glukosemessung auf der Agenda. Aus meiner Sicht eine absolut positive Entwicklung.


    Vereinfach entscheidet der Ausschuss darüber welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Stellungnahmen von Sachverständigen, Krankenkassen aber auch Patientenverbände können entsprechende Stellungnahmen abgeben. Ich hoffe, dass sich der DDB und andere Organisationen zu einer entsprechenden Stellungnahme entschließen. Die Frist für eine Rückmeldung läuft bis Dezember.


    Im besten Fall wird die kontinuierliche Glukosemessung ein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen (ACHTUNG: für private Krankenkassen gilt es nicht) und damit für uns einfacher zu erhalten!


    Viele Grüße
    Der Tee

  • Zitat von Fünfuhrtee;268774


    CGM auf dem Weg in den Leistungskatalog? ...


    Nein. Im Gegenteil:


    kontinuierliche-glukosemessung-rueckschlag-bei-kostenuebernahme


    Zitat

    Vereinfach entscheidet der Ausschuss darüber welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.


    Ja, und in Sachen CGM hat der Ausschuss entschieden, es als neue Methode zu bewerten, somit fiele es definitiv aus dem Leistungskatalog der gKK's raus. Bislang war es nur noch nicht drin.


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Joa;268791

    Ja, und in Sachen CGM hat der Ausschuss entschieden, es als neue Methode zu bewerten, somit fiele es definitiv aus dem Leistungskatalog der gKK's raus. Bislang war es nur noch nicht drin.


    Joa, die von dir genannte Meldung, dass das CGM eine neue Methode sei, ist vom 25. Mai 2012.


    Die Aufforderung des G-BA, diese Methode neu zu bewerten ist vom 25.10.2012 datiert. Dabei kann es sich also nur um die Chance handeln, das CGM aus dem Status "neue Methode" herauszuholen.


    Von daher kann dabei vielleicht sogar etwas positives für Diabetespatienten herauskommen, wenn die Stellungnahmen positiv sind. Kriegen die Verbände die Aufforderung automatisch, oder sollten wir dem DDB und den CGM Herstellern eine Mail schicken? Kann da jeder Diabetologe eine Stellungnahme hinschicken?

  • Zitat von Cindbar;268838


    Die Aufforderung des G-BA, diese Methode neu zu bewerten ist vom 25.10.2012 datiert. Dabei kann es sich also nur um die Chance handeln, das CGM aus dem Status "neue Methode" herauszuholen.


    Ja, das ist die Einleitung des Methodenbewertungsverfahrens nach § 135 Abs. 1 SBG V.
    Bis das abgeschossen ist, darf keine gKV die Kosten der Kontinuierlichen Glucosemessung übernehmen. Dass die Beratung über die Einleitung des Verfahrens zu einem anderen Ergebnis kommt, als dass die CGM eben erst mal eine "neue Methode" bleibt, scheint mir höchst unwahrscheinlich. Im g-BA ist das ja wohl eine beschlossene Sache?


    Und wie in der DBB Presseerklärung aus Mai zu lesen, ist bei so einem Bewertungsverfahren mit einer Dauer von bis zu 5 Jahren zu rechnen.


    Zitat

    daher kann dabei vielleicht sogar etwas positives für Diabetespatienten herauskommen, wenn die Stellungnahmen positiv sind. Kriegen die Verbände die Aufforderung automatisch, oder sollten wir dem DDB und den CGM Herstellern eine Mail schicken? Kann da jeder Diabetologe eine Stellungnahme hinschicken?


    Dein (Euer) Optimismus in allen Ehren. Wir erinnern uns an das Bewertungsverfahren in Sachen Analoga?


    "Die Stellungnahmen zu dem oben genannten Beratungsthema sind anhand eines
    Fragenkatalogs innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach dieser Veröffentlichung
    möglichst in elektronischer Form an folgende E-Mail-Adresse zu senden:
    kontinuierliche.glukosemessung@g-ba.de
    Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie auf Anfrage an die
    vorgenannte E-Mail-Adresse oder per Post an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen
    Bundesausschusses:
    Gemeinsamer Bundesausschuss
    Abteilung M-VL
    Postfach 12 06 06
    10596 Berlin
    Berlin, den 25. Oktober 2012
    Unterausschuss Methodenbewertung
    Der Vorsitzende
    Deisler"

    [Quelle: http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1594/2012-10-25_SN-135-1_137c-Kont%20Glukosemessung_BAnz.pdf]


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Joa;268845

    Ja, das ist die Einleitung des Methodenbewertungsverfahrens nach § 135 Abs. 1 SBG V.
    Bis das abgeschossen ist, darf keine gKV die Kosten der Kontinuierlichen Glucosemessung übernehmen. Dass die Beratung über die Einleitung des Verfahrens zu einem anderen Ergebnis kommt, als dass die CGM eben erst mal eine "neue Methode" bleibt, scheint mir höchst unwahrscheinlich. Im g-BA ist das ja wohl eine beschlossene Sache?
    Und wie in der DBB Presseerklärung aus Mai zu lesen, ist bei so einem Bewertungsverfahren mit einer Dauer von bis zu 5 Jahren zu rechnen.Gruß
    Joa



    Leider sehe ich das auch so und auch die letzten Artikel diesbezüglich in den Diabetes Journalen 10 + 11 motivieren ehr zum Kämpfen als die Hoffnung, dass das CGM absehbar in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen wird.

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Hallo Zusammen,


    Den Optimusmus kann ich mich leider nicht anschliessen und muss Joa 100%ig zustimmen.
    Alle versuchen hier die Verantwortlichkeiten weit von sich zu schieben, da eine grosse Kostenwellen befuerchtet wird.
    Der Patient steht im Mittelpunkt! Da kann ich leider nur noch unglaeubig lachen.


    ABER: Der Siegeszug der CGM-Technologie ist nicht mehr aufzuhalten! Daran glaube ich ganz fest. Es wird aber noch lange dauern! Lasst uns Kaempfen, geben wir die Hoffnung nicht auf und vor allem erzaehlt von Euren positiven CGM-Erfahrungen.


    Und neue Methode oder Hilfsmittel ist mir als Patientin voellig egal, ich kann/will nicht mehr leben ohne CGM!!! Ohne unerlaube Laufzeiverlaengerung leider nicht mehr privat finanzierbar!


    Liebe Gruesse
    Martina

  • So, ich habe beim B-GA mal die Unterlagen, also den Fragenkatalog und so, zur Stellungnahme gegenüber den B-GA angefordert und auch postwendend erhalten.
    Vermutlich werden die gesammelten Antworten dann Bestandteil einer Auftragsvergabe des B-GA an das IQWiG werden, das zu einem evidenzbasierten Ergebnis finden wird, so oder so.


    Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 20.12.12. Die Stellungnahme als Privatperson ist möglich!


    Daher denke ich, dass Diabetiker, die konkrete Erfahrungen aus ihrer eigenen Nutzung eines CGM-Systems haben, auf diesem Weg die von ihnen gesehenen und erlebten Vorteile, ggf. natürlich auch die Nachteile, gegenüber dem G-BA einbringen könnten.


    Natürlich auch die Anwender, die das System nur zeitweise nutzen, oder genutzt haben. Was bringt es dem Diabetiker selber?
    Wäre es sinnvoll, die CGM von einer Kostenübernahme durch die gKV auszuschließen?
    Würden die Krankenversicherungen ggf. einen wertvollen Nutzen zur Einstellung und Qualifizierung von Diabetikern in Sachen Diabetes leichtfertig ignorieren.
    Für welche Personen(gruppen) ist die permanente Nutzung eines solchen Systems eine klare Hilfe oder gar eine Notwendigkeit zur Sicherung oder Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft?


    Und was man sich sonst noch so fragen lassen könnte...


    Die Unterlagen zur Stellungnahme können beim B-GA bei der in diesem Link zu findenden Adresse angefordert werden.


    Gruß
    Joa


    Nachtrag:
    Da es in der verlinkten Veröffentlichung des B-GA im Bundesanzeiger wohl überlesen werden kann, hier noch die Adresse, unter der die Fragen zum Bewertungsverfahren zum Zweck einer Stellungnahme angefordert werden können:


    kontinuierliche.glukosemessung@g-ba.de