Hallo zusammen,
die folgende Meldung hat mich heute erreicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beratungsthemen/1594/
Der Gemeisame Bundesausschuss /das oberste Beschluss*g*re*mium der gemein*samen Selbst*ver*wal*tung der Ärzte, Zahn*ärzte, Psycho*the*ra*peuten, Kran*ken*häuser und Kran*ken*kassen in Deut*sch*land) hat das Thema der kontinuierlichen Glukosemessung auf der Agenda. Aus meiner Sicht eine absolut positive Entwicklung.
Vereinfach entscheidet der Ausschuss darüber welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Stellungnahmen von Sachverständigen, Krankenkassen aber auch Patientenverbände können entsprechende Stellungnahmen abgeben. Ich hoffe, dass sich der DDB und andere Organisationen zu einer entsprechenden Stellungnahme entschließen. Die Frist für eine Rückmeldung läuft bis Dezember.
Im besten Fall wird die kontinuierliche Glukosemessung ein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen (ACHTUNG: für private Krankenkassen gilt es nicht) und damit für uns einfacher zu erhalten!
Viele Grüße
Der Tee