Mal ganz OT
Zitat von sickandstrange;281617na jetzt wo ich krank bin, muss sie natürlich für mich einspringen. so lange ich dann wieder auf arbeit bin ist sie sozusagen in der "gefriertruhe". sie darf laut gesetz nicht als SBV arbeiten, solange ich vor Ort bin. Doofes gesetz , ich weiss.. ich dürfte sie noch nicht mal einweisen laut diesem gesetz, so lange ich noch auf arbeit bin. wer sich das ausgedacht hat, der hat scheinbar keinen plan ....
Du darfst deine Stellvertretung einarbeiten. Sie darf nur nicht alleine tätig werden außer ein Kollege will das mit der Stellvertretung machen und nicht dir.
Freistellung geht bei dauerhaft über 100 Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten.
Wenn du in Elternzeit bzw. Mutterschutz gehst und deine Vertretung in Amt und Würden kommt gibt es dann eine "neue, weitere" Stellvertreterin oder Stellvertreter?
Falls nicht ist die dann aktive Vertrauensperson der Schwerbehinderten vielleicht gleich gezwungen eine Neuwahl zu organisieren.
Und ob du ein BV benötigst oder nicht kannst du sicher mit den Ärzten besprechen.