Aktuelle Presse-Information der Fa. Bayer Vital GmbH

  • Präzise messen, um präzise arbeiten zu können


    Laut Deutscher Diabetes Hilfe bleiben Menschen mit Diabetes attraktive Jobs oft verwehrt. Arbeitgeber befürchten offenbar, dass bei Mitarbeitern mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes aufgrund schwerer Stoffwechselentgleisungen oder ärztlicher Kontrollen vergleichsweise mehr Fehltage auftreten. Statistiken zeigen jedoch, dass die Arbeitsunfähigkeitstage bei Menschen mit Diabetes kaum höher sind.


    Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der beigefügten Presse-Information, den drei Blitzlichtinterviews sowie dem Fotosheet.


    Die Texte und eine Fotoauswahl finden Sie auch im Internet unter http://www.presse.<wbr>bayerhealthcare.de


    Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


    Freundliche Grüße / Best Regards


    Regina Gropp
    Unternehmenskommunikation

    Gruß


    Hans :family:


    Typ 1 seit 1967
    seit 12.07.2006 mit CSII

  • Zitat

    Im Bewerbungsgespräch müssen Menschen mit Diabetes auch nicht von sich
    aus auf ihre Erkrankung hinweisen, diese auch nicht in Personalfragebögen angeben und
    Fragen danach nicht wahrheitsgemäß beantworten, sofern sie davon ausgehen, dass die
    Erkrankung die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt


    Öhm... ein Diabetiker kann doch aber nicht ausschließen, daß es zukünftig mal zu einer Beeinträchtigung kommt. Was dann? Wird ihm dann nicht der Arbeitgeber den Vorwurf machen, wahrheitswidrige Angaben getätigt zu haben oder wichtige gesundheitliche Dinge eben verschwiegen zu haben?


    Und welche Auswirkungen hat das evtl. im Hinblick auf den Arbeitsvertrag? (Personalfragebogen wissentlich falsch ausgefüllt.)


    Was ist z.B. bei einer richtig schweren Hypo mit Bewußtlosigkeit? Zum Glück hatte ich die noch nicht. Aber ich stelle mir vor, ich "trete ab" im Dienst u. keiner weiß um die Erkrankung...


    Also ich muß zugeben, daß ich bei den Ratschlägen von Experten leichte Bauchschmerzen kriege.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)


  • Das ist so ein Fall, bei dem du wahrheitswidrig Antworten darfst. Ausnahme: Deine Krankheit beeinträchtigt dich in deinem Job oder es könnte sein, dass sie dich beeinträchtigt, und zwar richtig...(Pilot, Arbeiten mit gefährlichen Geräten, Arzt, etc...)
    Man muss bspw. auch nicht wahrheitstreu antowrten, wenn man nach Familienplanung, politischer Einstellung etc... befragt wird.

    Früher war alles besser. Jawohl! Das ist Scheiße! Nichts war früher besser! Das stimmt nicht. Das ist ein Quadratunsinn. Nichts war früher besser. Früher war vieles früher...das ist richtig... (Jochen Malmsheimer)


  • genau der Meinung bin ich auch,
    Ich persönlich mache in meinem Beruf kein Drama aus dem Diabetes, die Kollegen und Kolleginnen wissen bescheid und fanden es auch gut als ich es damals berichtet habe. Bisher gab es auch keinerlei Probleme in dieser Hinsicht. Es wird akzeptiert und gut.
    Mehr Ausfallzeit als andere habe ich dadurch auch nicht.

    Gruß Matze

    Der Weg ist das Ziel :6yes:

  • Was ist mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn es doch zu einer Beeinträchtigung kommt?


    Ich kann doch nicht ausschließen, daß ich nie zusammenklappen werde. Wer kann das?

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • „Haben Sie Krankheiten?“

    Zulässig – Sommer: „Ein Personaler darf nach Krankheiten fragen, durch die (nach BAG 7.6.84) entweder die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist, Ansteckungsge*fahr für künftige Kollegen/Kunden besteht oder in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rech*nen ist (z.B. wegen geplanter Operation). Dasselbe gilt uneingeschränkt für die Frage nach der Schwer*behinderteneigenschaft .“


    Tipp: Antworten Sie offen und ehrlich – bei einer Lüge darf Ihnen sonst später wegen arglistiger Täuschung gekündigt werden (§123 BGB).


    Quelle: Focus


    Ähnlich seh ich das auch. Bei Krankheiten, die nachweislich die Arbeitsleistung beeinträchtigen, finde ich es berechtigt, zu fragen bzw. eine wahrheitsgetreue Antwort zu bekommen, ebenso bei ansteckenden Krankheiten. Den Diabetes würde ich nun nicht dazu zählen. Im Grunde können wir ja ebenso arbeiten, wie jemand, der keinen Diabetes hat.

    The fight is not for us, not for our personal wants or needs. It is for every animal that has suffered and died in every slaughterhouse, in every vivisection lab, in every hellhole on earth! And for every animal that will suffer and die in those same hellholes!

  • Zitat

    Muss die Diabetes-Erkrankung angegeben werden?


    Zitat

    Nach bislang herrschender Rechtsprechung halten die Arbeitsgerichte Fragen nach Erkrankungen grundsätzlich für unzulässig. Eine Ausnahme gilt (nur) dann, wenn aufgrund der Krankheit ein erhebliches Risiko für sich oder andere besteht, das sich auch nicht durch Arbeitsschutzmaßnahmen auf ein vernünftiges Maß reduzieren läßt. Auch ist die Frage zulässig, wenn die Krankheit sich derart auf die auszuübende Tätigkeit auswirkt, dass diese schlechthin gar nicht erst ausgeübt werden kann. Im Übrigen soll nur bei ansteckenden Krankheiten mit erheblichem Ansteckungs- und Gefährdungspotential eine Auskunftspflicht bestehen.


    aus:
    http://www.diabetes-und-recht.de/arbeitsrecht/


    äh, Fragile, Focus ist keine Zeitschrift, Focus ist eine Krankheit, denen würde ich mal grundsätzlich nix glauben

    Früher war alles besser. Jawohl! Das ist Scheiße! Nichts war früher besser! Das stimmt nicht. Das ist ein Quadratunsinn. Nichts war früher besser. Früher war vieles früher...das ist richtig... (Jochen Malmsheimer)