Insulinpumpe mit CGM

  • Hallo,


    durch meine Krankenkasse wurde mir leider die Erstattung einer Insulinpumpe mit CGM verweigert.


    Ich möchte nun den Klageweg beschreiten und suche einen fähigen Rechtsanwaltidealerweise aus dem Großraum Dortmund.


    Hat jemand einen Namen für mich ?


    Danke vorab.

  • Für das Vorhaben würde ich an Deiner Stelle auch einen etwas weiteren Weg in Kauf nehmen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, zahlen die Dir die Kosten eines RA vor Ort. Die Kosten aufgrund der Wegstrecke blieben dann halt bei Dir. Aber das wäre es m i r wert. Also mein Tipp:
    http://www.rek.de/schwerpunkte…iabetes--recht/index.html

  • Hallo Frau Holle,


    das habe ich auch schon in Betracht gezogen und habe Rechtsanwalt Ebert angefragt. Sein Terminplan ist leider zu voll, sodass er meine Interessen nicht vertreten kann.


    Danke trotzdem.


    Gruß


    Martin

  • Ich war mal in einem Chat mit der Rechtsanwältin Sabine Westermann, allerdings aus Berlin; die hat das schon einige mal durchgeboxt und macht auch Fernberatung.
    (http://www.ihr-gesundheitsrecht.de/)

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Ich hatte Erfolg mit einem Rechtsanwalt aus MEININGEN (Thüringen) 500 km von mir weg. Ging alles gut über Telefon und E-Mail. Hatte auch eine Rechtschutzversicherung die alles übernommen hat.


    Kanzlei Moehler und Moehler


    Er ist Bundesvorsitzender des DDB und ist selbst Pumpenträger.

  • Meine Meinung, u.a. Erfahrung ist, dass viele Rechtsanwälte, ausser evtl. ihrem Spezialgebiet, keine Ahnung haben. Der Glaube, dass ein RA alles rechtlich (vertreten) kann, ist Unsinn. Sogar innerhalb, z.B. des Sozialgesetzbuches. Da gibt es das SGB II ("Hartz4", das SGB V (Krankenkassen), das SGB IX (... behinderter Menschen ...). Wende dich doch mal an den Vorsitzenden des Diabetiker Bundes. Der kann evtl. weiterhelfen und jemand vermitteln. Der ist selber Diabetiker und hat auch das Thema CGM zu Seinem gemacht. Nutzt es selber. Hatte ihn mal auf einem "Kongreß" kennengelernt. Habe aber leider seine Karte nicht mehr. Na ja, evtl. hilft er mit einem Tipp. Oder vielleicht vertritt er dich sogar? Aaber, da muss man planen wie man vorgeht. Und zwar schon vor der Klage.


    Ich sende dir gleich mal ne PN mit dem Text eines Beschlusses des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom 29.01.2013, Aktenzeichen L 4 KR 89/12 B ER.


    Aber Achtung! Ein Beschluss ist kein Urteil, ein Einstweiliges Rechtschutzverfahren (wie hier) ist kein Urteil, sondern ein umgangsparchlich "Eilverfahren" genannt. Das ist leider nicht so anerkannt wie ein Urteil in einem so genannten Hauptsacheverfahren. Und es wird auch anders in einem solchen Eilverfahren entschieden. Nämlich nach der so genannten Interessenabwägung und nicht durch abschließende Klärung der Rechtslage. Aaber, ich habe es kompliziert gemacht. Lies selber mal. Da wirst du Hinweise zur Argumentation erhalten. Im Übrigen, auch ich werde wahrschienlich in 2014 klagen.


    Ich sehe gerade, dass der Beschuss veröffentlich wurde. Also, einfach dem Link folgen. Manchmal etwas schwerer zu lesen, aber mit wichtigen Schlüsselsätzen.


    https://sozialgerichtsbarkeit.…s1=&s2=&words=&sensitive=


    Ach so, dir wurde ja auch die Insuilinpumpe abgelehnt. Da kannst du auch grundsätzlich bei der verlinkten Seite nach Rechtsprechnung, z.B. des Bundessozialgerichtes suchen. Einfach in der Suche dann BSG (oder auch LSG) und das Stwichwort Insulinpumpe eingeben.


    erbs

    Albert Einstein sagte wohl: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Bin Pumper, kein Penner :)

    2 Mal editiert, zuletzt von erbs ()

  • Hi Borusse,


    Kanzlei Kotte in Bielefeld hat auch schon ein CGM-System durchbekommen :-) Sorry bin spät dran