Was hast du denn davon, wenn du den Antrag mehrmals stellst und deine private KK "nervst". Gar Nix! Was soll denn sowas?
Eine der ersten Fundstellen bei Bemühen der Suchfunktion bestätigte meine Einschätzung. Kein Widerspruch (was klar ist), sondern direkt Klage vor dem Zivilgericht.
Das wird dann noch spannender, als bei den Gesetzlichen bzw. Ersatzkassen. Denn dann ist natürlich auch der Vertragsinhalt entscheidend. Keine Ahnung, ob private KK sich an die Bestimmungen für Gesetzliche orientieren. Dies könnte z.B. bei der FAMK der Fall sein.
Ich glaube so spannend wird das nicht. In der Begründung steht, dass sie keine Blutzuckermessgeräte übernehmen. Jetzt hab ich im Hilfsmittelkatalog nachgeschaut und die stehen tatsächlich nicht drin. Da es sich um einen geschlossenen Katalog handelt, habe ich wohl Pech, was Innovationen angeht. Oder habe ich das falsch verstanden?
Auf welcher Grundlage also klagen?