Einspruch einlegen?!

  • Was hast du denn davon, wenn du den Antrag mehrmals stellst und deine private KK "nervst". Gar Nix! Was soll denn sowas?


    Eine der ersten Fundstellen bei Bemühen der Suchfunktion bestätigte meine Einschätzung. Kein Widerspruch (was klar ist), sondern direkt Klage vor dem Zivilgericht.


    Das wird dann noch spannender, als bei den Gesetzlichen bzw. Ersatzkassen. Denn dann ist natürlich auch der Vertragsinhalt entscheidend. Keine Ahnung, ob private KK sich an die Bestimmungen für Gesetzliche orientieren. Dies könnte z.B. bei der FAMK der Fall sein.


    Ich glaube so spannend wird das nicht. In der Begründung steht, dass sie keine Blutzuckermessgeräte übernehmen. Jetzt hab ich im Hilfsmittelkatalog nachgeschaut und die stehen tatsächlich nicht drin. Da es sich um einen geschlossenen Katalog handelt, habe ich wohl Pech, was Innovationen angeht. Oder habe ich das falsch verstanden?


    Auf welcher Grundlage also klagen?

  • Auf welcher Grundlage also klagen?


    1. Klagen, dass der Katalog veraltet ist und du möchtest dass CGM-Systeme dort mit aufgenommen werden.
    2. Feststellen, dass ein CGM (juristisch, für deine Klage) gar kein Blutzuckermessgerät ist und deshalb durch den Katalog nicht ausgeschlossen wird. Es kann ja wohl nicht sein, dass man für ein CGM ein Blutzuckermessgerät zum Kalibrieren braucht, wenn das CGM ein Blutzuckermessgerät wäre.
    3. Klagen, weil andere Patienten deiner Versicherung schon so ein Gerät bekommen haben. (Ob das stimmt, musst du natürlich erst herausfinden, was aber in Zeiten des Internets möglich sein sollte.)

  • 1. Klagen, dass der Katalog veraltet ist und du möchtest dass CGM-Systeme dort mit aufgenommen werden.
    2. Feststellen, dass ein CGM (juristisch, für deine Klage) gar kein Blutzuckermessgerät ist und deshalb durch den Katalog nicht ausgeschlossen wird. Es kann ja wohl nicht sein, dass man für ein CGM ein Blutzuckermessgerät zum Kalibrieren braucht, wenn das CGM ein Blutzuckermessgerät wäre.
    3. Klagen, weil andere Patienten deiner Versicherung schon so ein Gerät bekommen haben. (Ob das stimmt, musst du natürlich erst herausfinden, was aber in Zeiten des Internets möglich sein sollte.)


    Danke für die Ansätze.


    Zu Nummer 2 muss man sagen, dass es hier wohl umgekehrt ist: nicht im Katalog = ausgeschlossen, alles andere Kulanz.


    Nummer 3: Ja, es gibt Patienten dieser Versicherung, bei denen es bewilligt wurde - aber es gibt wahnsinnige viele verschiedene Verträge.


    Ich fände es grundsätzlich interessant, ob solche Kataloge angepasst werden. Laut meinen Internetrecherchen wohl eher nicht.

  • 1. Klagen, dass der Katalog veraltet ist und du möchtest dass CGM-Systeme dort mit aufgenommen werden.


    curly durfte den Katalog und die zu gewährenden Leistungen der Krankenversicherung bei Vertragsschluss gekannt haben.


    2. Feststellen, dass ein CGM (juristisch, für deine Klage) gar kein Blutzuckermessgerät ist und deshalb durch den Katalog nicht ausgeschlossen wird. Es kann ja wohl nicht sein, dass man für ein CGM ein Blutzuckermessgerät zum Kalibrieren braucht, wenn das CGM ein Blutzuckermessgerät wäre.


    Soweit das CGM nicht Bestandteil des Leistungskataloges ist, ist auch dies kein Grund für eine Gewährung.


    3. Klagen, weil andere Patienten deiner Versicherung schon so ein Gerät bekommen haben. (Ob das stimmt, musst du natürlich erst herausfinden, was aber in Zeiten des Internets möglich sein sollte.)


    Auch dieses Argument hilft selbstverständlich nicht weiter: Selbst wenn die Versicherung (aus welchen Gründen auch immer) einzelnen Versicherungsnehmern solche Leistungen gewährt, heißt das natürlich nicht, dass Sie das auch hier tun müsste. Wie bereits früher in diesem Thread geschildert gilt nur, was zwischen Krankenversicherung und Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart wurde. Insofern weiß der Versicherte im Vorfeld auch, was er erwarten kann und was eben nicht. Und wenn danach das CGM nicht zum Leistungsumfang zählt, ist das eben so.

    No pain remains - No feelings...

  • Ich finde es so schlimm, dass CGM für einen Diabetiker nicht einfach zur Verfügung gestellt wird und dass man auch noch so darum kämpfen muss. Wozu oder für wen gibt es das denn? Warum muss ich beweisen, dass ich es nötig habe, reicht es nicht, dass ich Diabetiker bin? Da werden lieber die Kosten für die Spätschäden übernommen .... eigentlich eine Schande :thumbdown:

  • HAllo


    Ich habe bei meiner KK ein Antrag Gestellt wegen dem CGM Gestellt für nur für 3 OR 4 Tage.
    Bis jetzt noch keine Antwort mal schauen was da raus kommt.


    Lg