Abenteuerliches zwischen Testkassetten, Praxis und KK...

  • Weil die meisten "Extremsportler" keinen Crash planen? Was machst du mit der Oma, die ohne zu gucken über die Strasse rennt? Ist die auch selbst schuld? Was ist mit Autounfällen und typischen Verstößen wie "zu schnell und abgeflogen" bzw. "zu wenig Abstand" oder "Alkohol am Steuer".


    Ich frag mich eher, ob bei begrenztem Vorrat an Spendern kein geeigneter, nicht gerade saufender Empfänger verfügbar gewesen sein soll.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Diejenigen Ärzte, die sich gar so willfährig gegenüber den KK zeigen, die tragen letztlich selbst dazu bei, daß Verschreibungen zukünftig immer noch ein Stück komplizierter werden.

    So sehe ich das eben auch.... :whistling:

    Für Typ 1 gibt es keine Einschränkungen.

    Auch das dachte ich bisher, scheint jedoch nicht so ganz der Fall zu sein... :|


    ehrlich gesagt, ich wundere mich schon, zu welchem DM-Arzt du gehst, bzw. gegangen bist - Dr. Böhmer ist in Nürnberg die richtige Entscheidung!!
    Der macht so etwas sicher nicht!!!!
    cd63

    ...das war mir sofort bewusst, als ich aufgenommen wurde als Patient. In der Praxis geht es sowas von locker und freundlich zu, wie ich es bisher Punkto Diabetologen noch nie so erlebt habe. Als dann Dr. Böhmer ursgemütlich mit breitem grinsen um die Ecke geschlappt kam, wusste ich sofort, hier bin ich richtig. :)


    Meine alte Praxis ist übrigens gegenüber vom Nürnberger Nordklinikum und die behandelnde Ärztin kommt aus dem Schwäbischen. So viel kann ich ja dazu sagen... :cursing:


    In der Tat wurde mir so etwas wie Regresspflicht als einer der Gründe genannt. Dennoch empfinde ich es ziemlich daneben, weil bei mir noch ein paar weitere Krankheiten eine Rolle spielen, welche aber nie ganz beachtet wurden und erst nachdem ich dort mit einer Begleitperson von der Stadtmission Nürnberg aufgetaucht bin. Dabei habe ich versucht zu verdeutlichen, dass ich im Winter aufgrund Rheumatischer Beschwerden in den Händen, insbesondere am Morgen schwerlich in der Lage bin, mit steifen Fingern Messstreifen aus einer kleinen Dose rauspfrimeln zu müssen. Von mir kann niemand erwarten, dass ich Morgens erst mal ca. eine Stunde damit verbringe gelenkiger zu werden, damit ich meine Blutzucker messen kann, ohne das Spielchen "Messtreifen heb auf" spielen zu müssen. In der Tat ist mir dies schon einige male passiert am Morgen und was ich alles andere als lustig finde, nur weil mir aufgrund steifer Finger die Messtreifendose aus der Hand gefallen ist. :ren

    Spinne am Abend, erquickend und labend... :ahahaha:


    "Über Zweifelhaftes nachzudenken
    ist zweifelsfrei des Zweiflers Tun,
    aber zweifelsohne denkt er nicht daran,
    am Zweifel zu verzweifeln."

  • Mein früherer Diabetologe in München hat mir auch nicht die von mir benötigte Menge von Messstäbchen verschrieben, weil er schon zweimal im Regress war, mit schwangeren Patientinnen. Zwar hat er vor Gericht gewonnen, aber er hat trotzdem verloren weil er jeweils einen Tag die Praxis schließen musste, damit er zu Gericht konnte. Er meinte ich könnte mir dann die fehlenden 150 Stäbchen beim Hausarzt verordnen lassen kann. Mein Diabetologe in Frankfurt verordnet mir soviel wie ich benötige, ich weiß jetzt nicht ob er noch nie im Regress war, aber sagt immer wenn ich damit mein Monster bändige macht er bei mir eine Ausnahme (seine anderen Patienten bekommen nicht soviel) und er würde sogar vor Gericht gehen und das durchsetzen.

    Ich bin doch aus Zucker :regen

  • Worauf beruht diese Einschätzung? Erfahrungen? Auf konkreten Fällen, die du nachvollzogen hast? Oder auf Vermutungen?


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__106.html ... Es ist bei Auffälligkeiten ARZTBEZOGEN zu prüfen. Da steht nichts von "pauschal zu erstatten sobald mehr als x% über Soll verordnet". Zudem sind nach §84 SGB-V Absatz 8 Praxisbesonderheiten zu berücksichtigen.


    Zitat

    [...] dass sie massiv unter Druck der Krankenkassen stehen. Die sind da bei weitem nicht so unschuldig, wie sie sich in der Öffentlichkeit darstellen.


    Letztes habe ich nicht abgestritten. Es ist hoffentlich unstrittig, dass der Patient unter gleich geeigneten Hilfsmittel die Wahl hat, siehe §6 Hilfsmittelrichtlinie. Bei allen Hilfsmitteln, die in der Hilfsmittelliste aufgeführt sind, ist von einer prinzipiellen Eignung erst mal auszugehen.


    Es kann in dem ganzen gezacker zwischen Kassen mit Budgetvorgaben und Ärzten nicht sein, dass der Patient am Ende der Dumme ist. Und nicht mal im Hilfsmittelkatalog mehr "frei" wählen darf, obwohl genau das in der Hilfsmittelrichtlinie so geregelt ist. Zitat

    Zitat

    Zwischen mehreren gleichermaßen geeigneten und wirtschaftlichen Hilfsmitteln haben die Versicherten die Wahl. Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.


    Letztlich sind die Preisgruppen der verschiedenen Hilfsmittel nicht vom Himmel gefallen, die sind zwischen Hersteller und Kassen verhandelt. Ich hab zudem nicht allen Ärzten pauschal unterstellt bestechlich zu sein. Die Berufsordnung für Ärzte hat im §34 jegliche Bestechung verboten - "Dem Arzt ist es nicht gestattet, für die Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Medizinprodukten eine Vergütung oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen. " Siehe http://www.bundesaerztekammer.…er/MBO/MBO_02.07.2015.pdf


    Trotzdem kam es zu dem zitierten Bestechnungsurteil (Konsequenz: nicht strafbar) nebst folgender Gesetzesänderung ("ab jetzt schon") und sehr offensichtlich hat die Ärzteschaft in Form der Ärztekammer ziemlich tatenlos zugesehen bzw. ein derartiges Treiben geduldet. Ist nicht die einzige Standesvertretung, die gegen schwarze Schafe nichts unternimmt. Siehe diverse Abmahnanwälte, die "Filesharer" oder "Impressum unvollständig" Kleinanbieter für horrende Summen abmahnen.


    Ich weigere mich den Kopf in den Sand zu stecken und mich zwischen den Kassen und Ärzten nebst jeweiligen Verwaltungen zermahlen zu lassen. Mit über 600€ Monatsbeitrag erwarte ich mehr als eine "geht nicht" Aussage. Ich erwarte, dass sich die Parteien an die Spielregeln des SGB halten und nicht von hinten durch die Brust ins Auge auch noch die Pflichtleistungen aushebeln. Per Zermürbungstaktik find ich das perfide. Je weniger sich wehren, desto mehr wird diese Methode angewendet werden. Daher der Hinweis auf eine "saubere" Dokumentation wenn irgendwas "überschritten" wird. Sind z.B. Streifen nötig, dann hat der Patient einen Rechtsanspruch auf diese. §12 SGB-V: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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  • Jein. http://www.merkur.de/lokales/m…rankenkassen-4654010.html ... wegen dieser festgestellen Notwendigkeit der Einzelfallprüfung statt "Durchschnitt überschritten? Überweisen Sie..." ist das ganze zwar ärgerlich, Arbeit, aber nicht zwingend böse. Siehe auch http://www.aerzteblatt.de/arch…teuren-Patienten-bestraft


    Zitat

    Dessen Therapie sei eine Praxisbesonderheit, die Kosten würden automatisch aus der Richtgröße herausgerechnet. Das Verfahren gelte nicht nur für seltene Erkrankungen. Als Praxisbesonderheit wird auch ein insulinpflichtiger Diabetes mellitus eingestuft, der ebenfalls hohe Kosten verursacht. „Kein Arzt kommt bei uns in einen Regress, weil er besonders viele insulinpflichtige Diabetiker behandelt“, versichert Dryden, der selbst lange als Hausarzt tätig war. „Er kann allerdings Probleme bekommen, wenn er immer nur die teuersten Insuline verordnet.“

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Die Kassen machen das halt sehr geschickt: Sie schieben dem Arzt die Rolle zu, den Patienten die teuren Medikamente zu verweigern. Letztlich sind es aber die Krankenkassen und nicht die Ärzte, die sich querstellen. Nur eben über den geschickten Umweg, dass sie dem Patienten erstmal alles verschriebene bezahlen und es dann, wenn es ihnen doch zu teuer wird, vom Arzt wieder einfordern. Und diese Taktik klappt sehr gut, für den Patienten ist immer der Arzt der böse. Man sieht es ja hier im Forum.


    Genau, Wurstkuchen. :thumbsup: Danke für Deine Schilderung von der anderen Seite aus. Finde ich interessant.


    Das ist das Grundproblem, was seit Jahrzehnten im deutschen Gesundheitswesen steckt. Statt dass sich Ärzte und Patienten zusammen gegen die Krankenkassen stark machen, schaffen es die Kassen immer wieder, Zwietracht zwischen den beiden Gruppen zu säen.


    Ich hatte vor Jahren mal bei der KK wegen der Erstattung von Medikamenten bei Anämie gefragt. Natürlich hieß es mündlich, wenn die Kriterien einer Anämie erfüllt sind und der Arzt Medikamente verordnet, zahlt die Kasse. Mein Arzt wollte diese Bestätigung schriftlich von der Kasse haben. Dazu war die Kasse nicht bereit... :whistling:


    Die sitzen den Ärzten schon recht schnell im Nacken. Ich versteh manch aerztliches Verhalten.


    LG,


    hakaru

    Tresiba ist zurück! :thumbsup:

  • Dies ist aber von KV zur KV unterschiedlich, ob der jeweilige Arzt in Regress genommen wird. Das hängt damit zusammen das Gesundheitssystem nicht einheitlich geregelt ist,
    sondern es kann dir passieren das Arzt A in der KV Westfalen dir nur pro Quartal 300 aufschreibt, (es gibt nämlich seitens der KV Informationszeitschriften wo den Ärzten gesagt wird
    Wenn du über 300 pro Quartal überschreitetst, erhälst du von uns keine Boni Zahlung nur so als Beispiel). Der andere Arzt B in der KV Nordrhein darf zum Beispiel 900+ aufschreiben, weil es bei denen einen
    Sonderfond gibt, in denen die Ärzte einzahlen, und da die Ärzte nicht in Regress genommen werden. Das gleiche mit A und B.