Ablehnung CGM Antrag

  • Hallo zusammen ich habe am 27.11.2014 einen Antrag auf Kostenübernahme der CGM Technik bei der AOK gestellt . Am 17.12. hat sich die KK dann gemeldet und wollte wissen was CGM eigentlich ist . Hab denen dann erklärt und darauf hingewiesen das es sich dabei um eine NUB handelt . Am 2.1.2015 hab ich dann nach X mal anrufen das die meinen Antrag doch zur Hilfsmittelstelle geschickt haben . Am 9.1. haben die dann auch gemerkt das der Antrag wieder zurück muss zur Geschäftsstelle . Am 12.1. dort angerufen hab ich erfahren das der Antrag weg ist und ich alles noch mal einreichen muss . Zum Glück hat Medtronic meine Daten und die dann zur AOK gefaxt . Was Medtronic aber nicht hat sind meine BZ Tagebücher die für immer weg sind und darauf bezieht sich die Ablehnung . Habt ihr `ne Ahnung ob man die KK wg. Veruntreuung von Patientendaten verklagen kann und was man sonst gegen diese Willkür von diesen Behörden machen kann???

  • Habt ihr `ne Ahnung ob man die KK wg. Veruntreuung von Patientendaten verklagen kann und was man sonst gegen diese Willkür von diesen Behörden machen kann???


    Eine Ahnung diesbezüglich habe ich nicht, aber das ist ein so gravierender Fehler bei der Krankenkasse, dass du da wirklich was draus machen kannst. Frag mal einen Spezial-Anwalt für Sozialgerichtsverhandlungen oder vielleicht sogar direkt beim Sozialgericht nach.

  • Hallo,


    ich hatte ein ähnlich unerfreuliches Erlebnis.
    Nachdem ich wochenlang überhaupt keine Reaktion auf meinen Antrag CGM von der Krankenkasse erhalten habe, habe ich telefonisch nachgefragt.
    Der Antrag sei nie angekommen, hieß es.


    Zum Glück hatte ich das Tagebuch, das Attest und alles was man so benötigt auf dem Rechner und konnte das Ganze noch mal auf den Weg bringen. Diesmal per Einschreiben Rückschein.


    Liebe Grüße
    me"

  • Es ist bei mir nicht nur die Schlamperei auch die Falschaussagen der KK Ich hab am 28.1. da angerufen und die Dame sagte das noch nichts entschieden sei , die Ablehnung aber ein Datum trägt mit dem 16.1. als Eingangsdatum , auch der untere Teil auf der ersten Seite der Kopie ist abgedeckt . Hab ich nicht ein Recht auf das Original ?

  • Werde ich auch wohl machen weil eine Rechtschutzversicherung ist vorhanden , aber morgen hab einen Termin beim Doc und muss gucken was der dazu meint .

  • Mitte 2015 ist ein Verfahren vor dem BSG Kassel anhängig, bei dem der Kernpunkt des (im Vergleich zu Streifen teuren) CGM behandelt wird: Ist CGM eine "neue Behandlungsmethode" mitsamt erforderlicher Kosten/Nutzenbewertung durch den G-BA und folgenden Indikationen, ab wann diese Methode "wirtschaftlich vertretbar" ist oder ist es ein Hilfsmittel, das der Arzt bei geeigneter Indikation einfach verschreiben darf? Siehe http://www.bsg.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile, Aktenzeichen B3KR5/14R.


    Wenn du nun Einspruch einlegst und den Widerspruchs-/Rechtsweg bestreitest kann es gut sein, dass sich dein Fall quasi von alleine löst. Mit etwas Dusel.


    Hilfreich ist auch ein Urteil zu CGM aus Dez/2014: https://sozialgerichtsbarkeit.….php?modul=esgb&id=174503
    Urteilstext lesen, die fassen den aktuellen Stand sehr gut zusammen. Vor allem zeigen die auf, worauf es aktuell bei der Beantragung und der Begründung ankommt - die Hürde liegt leider sehr hoch.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    2 Mal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • Hallo zusammen.Hier ein kleines Update, wie Krankenkassen mit Patienten umgehen die die CGM Technik lt. meines Diabetologen für dringend indiziert halten. ich bin nach meinem letztem Eintrag hier beim Insulinclub zum Anwalt gegangen, der auch für Sozialrecht zuständig ist. Er hat dann mit meinen Daten, das Widerspruchsverfahren eröffnet. Nach Eingang des Schreibens bei der KK sind über 3 Monate vergangen, bis die KK mit einem vom MDK Gutachten meiner Forderung auf Kostenübernahme der CGM Technik nicht zustimmen konnte. Aber auch dieses Gutachten beruft sich im Kern nur darauf, das ich keine Dokumentation über 3 Monate mit mindestens 4 BZ Werten Täglich vorlegen konnte. Das 1. Gutachten hat so glaube ich, hat irgend einer geschrieben. Aber das 2. Gutachten hat einer geschrieben der beim AGDT beschäftigt ist. Heißt also ein Profi. Jetzt wird der Widerspruch aber aufrecht erhalten, mit einem ärztlichem Gutachten, das feststellt, das wie beschrieben, es für mich lebensnotwendig ist, das ich die CGM Technik benötige. Auch der Beweis ist erbracht, das ich die lt. KK fehlende Dokumentation, nicht der Wahrheit entspricht. Mittlerweile freue ich mich, wenn es dazu kommen sollte aufs Sozialgericht. Hat eine oder einer von euch ähnliche Erfahrung? Falls ja, mit bitte um Antwort.