CGM Medtronic Sensor Selber Finanzieren ?

  • Hallo



    Bin erst seit ein paar Tagen hier angemeldet, hoffe der Beitrag ist hier richtig :)


    Ich habe seit 2 Jahren Diabetes. Wir haben dies während meiner Ausbildung festgestellt. War unter enormen Zeitdruck meistens während ser Arbeit... und bin kaum zum BZ Messen gekommen aber auch nicht zum Insulinspritzen.


    Ich kenne erst seit kurzem den Medtronic Enlite Sensor und mir ist bewusst , dass die Krankenkasse da selten die Kosten übernehmen.
    Ich bin allerdings am Überlegen , mir selbst diesen Sensor zu finanzieren. Beispiel nur 6 Stück alle 3 Monate.... Würde den Sensor dann nur benutzen , wenn es mal mit dem Diabetes nicht gut läuft aber auch wenn ich unter sehr viel Zeitdruck stehe...Weil dies auch manchmal so der Fall ist. Ich arbeite im Lebensmittelmarkt und komme manchmal gar nicht dazu mein BZ zu Messen und auch nicht zum Spritzen, da wir total unterbesetzt sind. Würde dann Biespiel den Sensor aufsetzen , wenn ich jetzt weiss dass eine lange und harte Woche bevorsteht.


    So nun meine Frage , sollte ich den Sensor selber beantragen ... was sind da die Kosten? ich habe jetzt mal im Internet nach geschaut.... Eine Packung mit 5 Sensoren kosten 322,49Euro. Kommen da auf die Dauer noch mehr Kosten dazu (außer die Sensoren)?
    Wie ist es mit der Schulung ... kann ich da zu meinen Arzt gehen und sagen : "Zeigen Sie mir , wie das funktioniert?"


    Und würde die KK einen kleinen Teil übernehmen , deswegen aber auch weniger Teststreifen verschreiben ? Hat jemand damit eine Erfahrung?



    Liebe Grüße

  • Moin MAKHS!


    Also ich glaube für einen Selbstzahler ohne Pumpe ist Dexcom die erste Wahl.
    Es ist immer ein 3er System: Sensor, Transmitter und Monitor. Neu sind diese
    Sachen alle sehr teuer!
    Du kannst dir aber günstig so ein System zusammenhacken, sodass du wirklich
    "nur" noch die Sensoren kaufen musst. Ein Sensor kostet 70,- und hält im Schnitt
    14 Tage.


    Für die Bastelarbeit schau mal hier rein:


    xdrip (Monitor Ersatz via Android Smartphone)
    http://insulinclub.de/index.php?page=Thread&threadID=26755



    Transmitter Batteriewechsel
    http://insulinclub.de/index.php?page=Thread&threadID=26755

  • Moin Joern



    vielen dank für deine Antwort



    Die Dexcom Sensoren sind allerdings für 7 Tage laut dem Hersteller. Kann man die Tragedauer verlängern ?



    LG

  • Hallo,


    nichts für Ungut.


    Ein bischen die Suchfunktion benutzen müsstest du eigentlich schaffen. Es gibt hier im Board unzählige Threads dazu.


    Bitte nicht noch einmal hier alles durchkauen. ;)


  • Und würde die KK einen kleinen Teil übernehmen , deswegen aber auch weniger Teststreifen verschreiben ? Hat jemand damit eine Erfahrung?


    Moin,


    genau da liegt das Problem. Die Krankenkassen haben vor einigen Jahren CGM Systeme als "neue Untersuchungs- und Behandlungmethode" eingestuft. Siehe http://www.diabetesde.org/pres…ie-g-ba-rechtsauffassung/ ...


    Das bedeutet: Es ist der Kasse gemäß §6 (11) Hilfsmittelrichtlinie (außer im Rahmen von Studien) nicht erlaubt kosten zu erstatten, siehe https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/ ... jede "neue Methode" bedingt, dass diese einen nachweisbaren und nachzuweisenden Nutzen bringen muss und diese Bewertung macht das IQWIG mit dem medizinischen Dienst. Eigentlich ist dieser Paragraph dazu gedacht, dass die Kassen keine Schamanischen Sitzungen und Heilstein-Therapien bezahlen müssen.


    Die Ausrede "Neue Methode" bedeutet zugleich, dass es sich bei einer solchen Einstufung als "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode" um eine ÄRZTLICHE Methode handelt (beruht auf §135 SGB-V). Angeblich braucht der Arzt sowas um dich einstellen zu können, schließlich legt der die Medikamente fest (behaupten jedenfalls die Kassen bzw. deren administrative Mietmäuler). Dass es zugleich nach gesundem Menschenverstand ein Hilfsmittel für dich in Abwesenheit des Arztes ist interessiert die Kassen so gar nicht, CGM ist schließlich teuer. Denn wenn es DEIN persönliches Hilfsmittel wäre, greift die rechtliche Ausrede "Neue Methode, dürfen wir nicht bezahlen" definitiv nicht. Jedes sowohl wirtschaftliche als auch notwendige Hilfsmittel einer anerkannten Krankheit darf erstattet werden, die Hilfsmittelliste ist explizit NICHT abschließend/exclusiv.


    Das dahinterliegende Konfliktpotenzial ist über diverse Gerichte (mit Pro und Contra Ausgängen, siehe http://www.ihr-gesundheitsrech…/118-lsg_sachsen_cgm.html bzw. http://www.ihr-gesundheitsrech…el/125-cgm_neuruppin.html nebst http://www.diabetes-und-recht.…krankenkasse-muss-zahlen/ und als Gegenbeispiel exemplarisch http://www.diabsite.de/aktuell…richten/2015/150131b.html ... Aktuell steht eine Entscheidung beim Bundessozialgericht an, da gehts um die Frage ob CGM nun eine ärztliche Methode ist. Siehe http://www.bsg.bund.de/SharedD…df?__blob=publicationFile ... die Entscheidung steht an.


    An deiner Stelle würde ich einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Berufe dich neben einem ärztlichen Attest (das braucht es wenns die Kasse zahlen soll) zugleich auf §4 SGB-9 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__4.html). Als Typ-1 bist du auf Antrag zu 40% (nach amtlichen "Tabellen") behindert, CGM hilft dir am Arbeitsleben teilzuhaben und zugleich deine Arbeitskraft zu erhalten. Besonders (1) Punkt 2

    Zitat

    Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern


    Ich nehme an, dass es deiner Arbeitskraft nebst Jobsicherheit und auch der Gesundheit sehr zuträglich wäre, wenn du deinen BZ trotz Stress im Griff hättest.


    Die o.g. Entscheidung des BSG ist direkt anstehend, die Mühlen der Kassen mahlen langsam und lehnen seit Jahren alles in Richtung CGM ab. Daher Antrag stellen, mit Ablehnung fest rechnen, Widerspruch einlegen, dem abgelehnten Widerspruch erneut widersprechen und das ganze vor den Widerspruchsausschuss der Kasse führen. Danach hast du einen rechtsmittelfähigen (klagefähigen) Bescheid, den du nach bescheid des Widerspruchsausschusses binnen vier Wochen(!) vor das Sozialgericht zu bringen hast. Klagen dort sind übrigens kostenlos, du kannst eine Klage am Sozialgericht mündlich zur Niederschrift aufgeben - also auch mit Null Risiko für Formfehler. Es herrscht keine Anwaltspflicht. Bis dahin hat das BSG definitiv entschieden ob CGM ein einfaches Hilfsmittel ist (Eine ärztliche Verschreibung reicht, schlimmstenfalls bekommst du nur Kosten bis zur Höhe üblicher Teststreifenausgaben erstattet) oder doch noch jahrelang vom medizinischen Dienst nebst IQWIG "totgeprüft" und bis dahin abgelehnt werden darf. Rechne aber nicht damit, dass dir die Kasse auch nur ansatzweise entgegenkommt. Ein früher Antrag auf Übernahme hat halt den Vorteil, dass Kassen niemals RÜCKWIRKEND etwas erstatten dürfen. Wartest du ab - die Kohle für Sensoren ist bis zum Zeitpunkt des Antrags definitiv weg.


    O.g. Inhalte sind meine Erfahrungen aus Querelen bei der Kostenübernahme des Libre Systems. Was mit rund 120€/Monat deutlich günstiger ist als richtiges CGM, aber eben keine Alarme unterstützt. Mal eben während der Arbeit messen ist jedenfalls kein Thema. Was mir mit Laborarbeiten (bin Chemiker) nicht so ganz unwichtig ist.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

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