Wie sieht nun die Kostenübernahme für CGM nach dem BGH Urteil aus?

  • Hallo,


    Da der FreeStyle Libre ja nicht übernommen wird, überlege ich mir ein Dextron G5 anzuschaffen. Wie sieht und die Kostenübernahme nach dem Urteil aus?


    Hat jemand Erfahrung sammeln können?


    Danke
    S.

  • wo kann man das Urteil nachlesen?

    Moin Typ-eins,


    über den BGH weiß ich nichts. Wüsste auch nicht, was der damit zu tun hat. Aber unter https://www.g-ba.de/downloads/…16-06-16_MVV-RL_rtCGM.pdf hat der GBA seinen Beschluss hochgeladen. Sobald dieser abgesegnet ist, tritt er in Kraft. Die Absegnung ist normallerweise nur eine Formsache.


    Für deine Frage relevant sind folgende Punkte:
    - Die Methode der Zuckermessung wurde anerkannt, was für das FSL positiv ist.
    - Die Abgrenzung zwischen CGM und FSL wurde explizit erfasst.
    - Die Übernahme des CGM ist unter Vorraussetzungen* gegeben.


    Gruß
    grosb


    EDIT:
    *Aus einem anderen Thread hab ich die Anforderungen von mir selbst zitiert:

    Using FSL

    Einmal editiert, zuletzt von grosb ()

  • Du solltest vor allem erst mal mit deinem Diadoc sprechen, ob du bezüglich der medizinischen Indikationen für ein CGM in Frage kommst.


    Wäre übrigens ein klassisches Eigentor der Kassen: das teure CGM bezahlen und das weit günstigere Libre fleissig ablehnen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Wäre übrigens ein klassisches Eigentor der Kassen: das teure CGM bezahlen und das weit günstigere Libre fleissig ablehnen.

    Das ist genau meine Rede! Ich versteh das Hickhack nicht.


    Wenn jetzt tatsächlich zig Diabetiker ein CGM beantragen und die leise Chance haben durchzukommen, gehn die KK 100% hin und bieten "außergerichtlich" das FSL an. Würde mich gar nicht wundern. Und siehe da: Auf einmal ist die Erstattung des FSL möglich und unproblematisch :)

    Using FSL

  • Ich denke, FGM brauchen! sie nicht zu finanzieren "fehlender Alarm" und CGM wird ähnlich schwierig wie ein Pumpenantrag. Selbst bei Folgeanträgen (Pumpe) wird es immer schwieriger. Also weiter die herkömmliche Messmethode, weil günstiger. Und bezüglich vermeidbarer Folgeerkrankungen, soweit in die Zukunft geht der Blick nicht.

  • Nach meinem Verständnis irrst du. Das Argument "neue Methode" zieht ab jetzt nicht mehr und du hast Anspruch auf Erstattung der Kosten, die die Standard-Hilfsmittel kosten würden. MEHRKOSTEN sind dein Bier, aber eben nicht die "Teststreifen oder gar nichts" Politik.

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    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Grounded, dein Wort in Gottes Gehörgang. Mit deiner Argumentation werde ich mal mein Glück versuchen. Bin diesbezüglich mittlerweile eher pessimistisch. Mag daran liegen, dass ich eine manipulative A....krampe als Sachbearbeiter habe. Das erwähnte Bier könnte ich nach jedem Telefonat literweise inhalieren.

    Einmal editiert, zuletzt von schlüti ()

  • Meine DiaBeraterin war da am Telefon gerade irgendwie zu optimistisch.. :S Sie meint, sobald das in Kraft tritt wäre es kein so großes Problem mehr wie es jetzt ist und die Kassen könnten sich nicht mehr weigern..
    So ganz glauben kann ich das auch noch nicht..

  • @Schlüti: §6(6) Hilfsmittelrichtlinie. Es hilft ein Rezept deines Diadocs über ein Libre zu bekommen. Rechne zudem aus bzw. weise nach, wie hoch dein Teststreifenverbrauch eigentlich ist, du weisst was die Teststreifen & Lanzetten kosten, dann alles schriftlich ablehnen lassen und ab vor den Widerspruchsausschuss. Ohne das Konstrukt "neue Methode" bleibt beim Libre nur noch "Hilfsmittel" übrig und diese können nicht komplett abgelehnt werden.


    Das Hilfsmittelverzeichnis ist "nicht abschließend", siehe §4(1) Hilfsmittelrichtlinie.

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