ZitatDie haben nur eine bestimmte Zeit maximal 5 Wochen mit MDK um ihn zu genehmigen oder abzulehnen.
Wo kann man das denn nachlesen, daß die KK zwingend eine 5-wöchige Frist einhalten muß?
ZitatDie haben nur eine bestimmte Zeit maximal 5 Wochen mit MDK um ihn zu genehmigen oder abzulehnen.
Wo kann man das denn nachlesen, daß die KK zwingend eine 5-wöchige Frist einhalten muß?
Was heißt:
Sucht Euch den Kram selbst zusammen. [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/icq/mocking.gif]
Danke!
[Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/icq/wink.gif]
Ich glaube, ich hab es gefunden:
Zitat(3a) 1Die
Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis
zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen
eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes
der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird,
innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden.
Es gibt Fälle , von denen ich weiss , dass der Antrag mit Pumpe und CGM genehmigt wurden , weil die KK innerhalb von 5Wochen sich nicht gemeldet hatte. Das ist natürlich Glück. Aber in diesem Fall wird quasi ein Antrag genehmigt und zwar Stillschweigend. Das Problem ist nur dabei ,dass die KK auch sagen könnte das unter anderem Formulare gefehlt haben etc pp...
Deswegen Anträge besser selber rausschicken per Einschreiben , oder persönlich vorbei bringen mit einem Eingangsstempel (Falls die KK in der nähe ist):P
Also grundsätzlich eine 3wöchige Frist, wenn der MDK eingeschaltet wird, muss die KK das mitteilen...