Urteil zum rtCGM (Sozialgericht Nürnberg, 27.01.2017)

  • Aber apropos rtCGM...
    Es gibt da wohl ein ganz aktuelles Urteil vom Sozialgericht Nürnberg. Ist zwar "nur" die erste Distanz, läßt aber doch auf leichtere Genehmigungsverfahren hoffen
    Klickst du hier



    Edit:
    Ich setze hier auch mal einen Link, der direkt zum Urteil führt. Vielleicht braucht das ja mal jemand und dann ist es hilfreich, wenn man es gleich findet.
    Urteil Sozialgericht Nürnberg

    LG, Angi :urlaub


    Läuft bei mir. Nicht rund. Und rückwärts. Und bergab. Aber läuft

    3 Mal editiert, zuletzt von lunaiko ()

  • Hätte nicht gedacht das die KK sich soooo anstellen.
    Dann auch noch der Vorschlag mit höheren BZ-Werten eine Zeitlang zu leben!

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Vor allem verstehe ich die Argumentation schlicht nicht:


    Zitat

    doch leider stellen sich die Kassen hier oft auf den Standpunkt, dass ein solcher Einsatzzweck nicht von den Vorgaben des G-BA umfasst sei, denn hierdurch würde ja kein Therapieziel erreicht.


    Ich behaupte einfach mal ganz frech: Jeder Diabetiker mit Insulin hat ein Therapieziel mit dem Inhalt "Vermeidung und/oder Minimierung von Phasen der Unterzuckerung".


    Unverschämt dann auch die Idee, man müsse einfach nur höhere BZ akzeptieren, dann kommt es nicht zum UZ.

  • Sehr viel wichtiger finde ich aber die Reaktion der Richter auf die Argumentation der Krankenkasse. Dass nämlich die Krankenkasse dazu auffordert, der Patient solle seine Mitwirkungspflicht bei der Behandlung seiner Erkrankung missachten.
    Auch dass sie die Hypowahrnehmungsstörung als "Behinderung" betiteln und vor allem auch die Fremdgefährdung durch eintretende Hypos klar heraus stellen und damit dem rtCGM quasi eine Schutzfunktion für das Wohlergehen anderer einräumen.

    LG, Angi :urlaub


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  • Warum wird die Krankenkasse nicht genannt? Weiß jemand um welche es sich handelt?
    Edit: ach so, steht in dem jetzt verlinkten Urteil: Allgemeine Ortskrankenkasse Bayern

  • Also ich finde die ganze Thematik sehr einseitig beachtet, den Sinn eines CGM auf Vermeidung von Hypos festnageln macht es uns doch noch schwerer.


    In erster Linie ist unser Ziel, am Leben zu bleiben, dazu ist Insulin unerlässlich. Also ist doch auch das Vermeiden von hohen Werten ein Kriterium, welches ein CGM hervorragend unterstützen kann. Hohe Werte sind nur für uns allein gefährlich, und da kräht dann wohl kein Hahn danach?


    Es müssen beide Varianten der Therapieverbesserung betrachtet werden, dann leuchtet auch jedem ein warum ein CGM eigentlich das zeitgemäße Instrument der Wahl ist, um eine optimale Therapie zu ermöglichen. Fremdgefährdung und Eigengefährdung sollten hier nicht getrennt und unterschiedlich stark gewichtet werden.


    Ich für meinen Teil würde niemals nur mit Hypos argumentieren.



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  • Sheldor,


    Da bei diesem Urteil die Klage eine T1 mit Hypowahrnehmnungsstörung zugrunde lag, ist es doch nachvollziehbar, dass sich in erster Linie eben darauf bezogen wird. Die KK zieht sich ja auf den Standpunkt zurück, dass dieser "Einsatzbereich" nicht in den vom B-GA definierten Kriterien festgelegt ist. An denen ändert sich nix. Inwieweit da noch Urteile folgen werden, bleibt abzuwarten.

    LG, Angi :urlaub


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  • Ich meinte das nicht explizit auf das Urteil. Es wird grundsätzlich so argumentiert, selbst Diabetologen fixieren sich in der Bewertung von CGM auf Hypos. Das führt dann auch dazu dass die Hypos in den Vordergrund gestellt werden müssen, um überhaupt eine Chance zu bekommen. War auch eher ein kleines Frust-Ablassen, weil ich in Verbindung zum CGM immer nur die Hypos mit Fremdhilfe lese.



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  • Ok. Das mit dem Frust ablassen kann ich gut verstehen. Es ist zermürbend, wenn man für etwas, das einem mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit a) Entlastung bringt und b) erwiesenermaßen die Werte verbessert, so kämpfen muss. Vor allem, wenn an vielen Ecken das Geld nur so hinausgeworfen wird.


    Dabei sind die Hypos ja nicht mal in den Kriterien des B-GA definiert sondern dort wird der Nutzen in erster Linie daran festgemacht, dass Ziele auf anderem Wege nicht zu erreichen sind.

    LG, Angi :urlaub


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