Pelzlöffel Zitat aus deinem Zitat:
"Für sie gelten die allgemeinen Empfehlungen hinsichtlich einer gesunden Kost."
Die allgemeine Empfehlung dafür lautet aber eben nicht LC. Diese ganze Diskussion ist dennoch müßig, so lange nicht jemand wirklich weiß, wie die Rechtslage tatsächlich ist. (...)
Nunja, es wird nicht genannt was "gesunde Kost" oder diese "allgemeine Empfehlung" überhaupt ist.
Man könnte spekulieren dass die (vollkorn-carb-reiche) Nahrungspyramide der DGE gemeint sein könnte, geschrieben steht das aber nirgends. Zumindest sehe ich es nirgends.
Stattdessen schreiben die Leitlinien sogar selbst:
"Insgesamt ist die Definition und Evidenz zu dem Begriff „gesunde Ernährung“ schwierig."
Und weiter:
"Entsprechende Auskünfte sollten im Rahmen der allgemeinen Schulung gegeben werden. Die Ernährungsberatung sollte neben der Vermittlung von Informationen zur Blutglukosewirksamkeit von Lebensmitteln das Üben der erworbenen Kenntnisse im Alltag umfassen."
Der Arzt soll also "Informationen zur Blutglukosewirksamkeit von Lebensmitteln" vermitteln und dem Patienten zu undefiniert "gesunder" Ernährung raten. Für mich liest sich das sowas von vage formuliert das es eigentlich ein Freibrief ist über jede Form von Ernährung zu sprechen und zu empfehlen.