Schwerbehinderten-Ausweis

  • Ich bin jetzt seit 14 Tagen in Behandlung bei meinem Dia-Doc.


    Wann soll ich eurer Meinung mal wegen dem Antrag zum Schwerbehinderten-Ausweis nachfragen? Oder ist es noch zu früh?


    Grüße,


    Michael

  • Ne, da kannst du schon mal fragen jetzt. Bin auch gerade am überlegen, ob ich einen beantrage. Bin hin und her gerissen.....

    Viele Grüße
    Dirk


    typ1sch leben

  • Ronny hat recht und ausserdem hast du Arbeitstechnisch einige Vorteile.
    Kündigungsschutz und Sonderurlaub z.B..


    Aber wägt es trotzdem gut ab, ich kenne Berufsgruppen wo der Ausweis nicht gut ankommt. Aber das kann auch von Firma zu Firma variieren.


    Beispiel:
    Soziale Berufe nehmen Diabs mit Ausweis mit Kusshand, da sie so sehr einfach ihre Statistiken voll kriegen und dazu manchmal noch ne staatliche Förderung.


    Ich hab meinen Ausweis seit 1993 und hab noch keine Nachteiligen Auswirkungen festgestellt. Konnte nur Vorteile bisher nutzen.

  • Also ich wurde gefragt ob ich einen will!
    Und wie meine Vorredner schon gesagt haben - bringt viele Vorteile!
    6Tage mehr Urlaub / weniger KFZ-Steuer / blabla^^

  • Tja, wenn Du aber noch keinen Job hast, oder vor hast Ihr bis zur Pension/Rente noch mal zu wechseln: MACH ES NICHT!


    So einen Ausweis bekommt man nicht mehr weg - und man wird bei so gut wie jedem Gespräch nach gesundheitlichen Problemen, oder ähnlichem gefragt - oder nach "Ist etwas besonderes zu beachten".


    Dann muss man angeben, wenn man (offiziell) schwehrbehindert ist. Und kaum ein Arbeitgeber stellt einen dann ein.


    LG|Adrian

  • Also ich glaube einen sicheren Job zu haben und habe einen Ausweis beantragt weil ich glaube das er für mich nur Vorteile bringt (Arbeitsplatz,Rente,Steuer usw.)
    Das einzige was ich nicht mache es jemandem (außer euch) erzählen weil ich nicht möchte das jemand weiß das ich so einen Ausweis habe.

  • Hat man nicht erst Vorteile bei Ü50%? Und ich habe gehört als DM bekommt man höchstens 50 % oder so ähnlich, hat man mir damals im KH gesagt! Und dann bringt einem so ein Ausweis ja nur nachteile!

  • Ich hab einen Ausweis - ganeu 50%!
    Vorteile:
    bis jetzt zahle ich nichts für die öffentl. Verkerhsmittel!
    +6 Tage Urlaub in meiner Ausbildung!
    Manche Freizeitparks lassen dich KOSTENLOS rein - Ersparnis von 20€ und mehr!


    Also mehr kann ich BIS JETZT nicht sagen...aber da kommt noch einiges an guten Sachen

  • Welche nachteile kann ich dadurch bekommen ??? 6 tage mehr urlaub hört sich natürlich gut an , würde ich dann sofort beantragen !!! bekommt jeder dm' ler einen ausweis ???

  • Zitat von Scado;4256

    Also ich wurde gefragt ob ich einen will!
    Und wie meine Vorredner schon gesagt haben - bringt viele Vorteile!
    6Tage mehr Urlaub / weniger KFZ-Steuer / blabla^^


    Weniger KFZ-Steuer?
    Wie geht das denn?


    Grüße,
    Michael

  • Zitat von Scado;4278

    Ich hab einen Ausweis - ganeu 50%!
    Vorteile:
    bis jetzt zahle ich nichts für die öffentl. Verkerhsmittel!



    Ist dies generell so, oder von Stadt zu Stadt unterschiedlich?


    Grüße,


    Michael

  • Sch.. technik. Nachdem ich ausführlich geschrieben habe, bin ich wieder -zum dritten Mal- aus dem Forum rausgeflogen. War früher einfacher! Daher nochmal. Als Diabetiker bekommst Du (Typ II) max einen GdB (Grad der Behinderung) 40. Erst mit 50 bist Du schwerbehindert, was Du mit "Insulintherapie" erreichen kannst. Als Pumpi kriegst Du evtl sogar 60, falls Du minderjährig bist, noch mehr, da "hilflos". Ab GdB 50 gibt´s Zusatzurlaub (5 Tage bei 5-T-Woche) und frühere Rente (mit 3,8 Prozentpunkte-Abschlag pro Jahr) Ab GdB 30 kannst Du bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf "Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen" stellen, der -falls erfolgreich- Dir den erweiterten Kündigungsschutz des Schwerbehinderten und die Fördermöglichkeiten für Deinen Arbeitgeber bringt (aber nix Rente, nix Urlaub). Und genauso wie Du Deinem Arbeitgeber mitteilen mußt dass Du schwanger bist, wenn Du den Kündigungsschutz für Schwangere haben willst, musst Du auch die Gleichstellung oder Schwerbehinderung mitteilen, um die Rechte in Anspruch nehmen zu können.Sollte Dein AG Deinen DM kennen und Dir positiv gegenüberstehen, stell den Antrag. Ansonsten denk daran, dass viele AG lieber die Ausgleichsabgabe zahlen, als "Behinderte" ´zu beschäftigen.
    Die Gleichstellung gibt es nicht automatisch bei GdB 30 sondern nur dann, wenn eine behinderungsbedingte Bedrohung des Arbeitsplatzes vorliegt (z.B. Kollegen müssen immer mit einspringen, wenn ich zusätzliche Ess-Pausen einlege) andere Bedrohungen wie Absatzflaute zählen nicht. Gleichstellung ist auch nicht möglich, wenn sich aus der Behinderung eine Nichteignung des Arbeitsplatzes (z.B. bei Berufskraftfahrer mit UZ) ergibt.

  • Danke für die ausführliche ANtwort!
    Werde dann mal bei meinem nächsten Arzt-Besuch nachfragen...
    Bei meinem AG gibts keine Probleme. Habe auch einige Kollegen
    mit Typ1 als auch Typ2. Vor allem der Kündigungsschutz hats mir angetan.
    Naja, und den zusätzlichen Urlaub kann wohl jeder gebrauchen, oder?


    Grüße,


    Michael

  • Um einen guten Job zu bekommen, würde ich sogar drauf verzichten. Kommt ja auch immer drauf an, wie man das mit dem Arbeitgeber regelt.

    Viele Grüße
    Dirk


    typ1sch leben

  • ... und auch beim Kündigungsschutz mußt Du immer berücksichtigen, dass Du NICHT UNKÜNDBAR bist, sondern Dein Arbeitgeber nur verpflichtet ist, das Integrationsamt vor einer Kündigung einzuschalten Diese muß einer Kündigung zustimmen, wenn der Arbeitsplatz für Dich ungeeignet ist oder der Arbeitgeber Dir keinen anderen geeigneten Arbeitsplatz anbieten kann. Liegt also am Arbeitgeber, wie clever er Deine Kündigung begründet. Er wird also immer behaupten, Dein Arbeitsplatz sei weggefallen. Wenn Du wissen willst, wie dünn dieser Schutz ist. dann lies mal meine Diabetesgeschichte, Trotz Schwerbehinderung erfolgte nach einem halbjährigen Kampf eine Umsetzung von einem "geeigneten" auf einen meiner Meinung nach "ungeeigneten" Arbeitsplatz. Mein einziger Schutz war nicht meine Schwerbehinderung sondern die Tatsache, dass ich im öffentlichen Dienst nach 35 Jahre und einem Alter von 56 Jahren unkündbar war. Aber mein bester Mitstreiter war der Schwerbehindertenvertrauensmann. dem mein besonderer Dank gilt, Andernfalls wäre ich jetzt mit 10,8 Prozent Abschlag im den vorzeitigen Ruhestand getreten (worden)
    .
    Steuervorteile gibts es im geringen Umfang, Auch hier und da mal verbilligten Eintritt im Museum oder Schwimmbad. Aber Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln nur mit einem "G" =gehbehindert oder "aG " =außergewöhnlich gehbehindert.=Rollstuhl oder H=hilflos G gibt es aber noch nicht eiinmal bei diabetesbedingten Nervenschäden in den Füßen. Da mußte schon fast auf allen Vieren kriechen d.h. nicht in der Lage sein, übliche Wegstrecken in angemessener Zeit zurückzulegen. Kannste aber als "normaler" Diabetiker noch. Da ist es im neugestaltetem Forrum weitaus schwieriger, sich zurecht zu finden : Wo finde ich eigentlich den Schalter um mich ordentlich auszuloggen

  • Morgen Scado!
    Leider muss ich dich entäuschen, denn DM ist ist im Sinne des Gesetzes keine
    Behinderung und darum bekommst du auch keinen Behinderten-Ausweis bzw.
    ein schon erhaltener Ausweis wird im Grad der Behinderung nicht aufgestockt.
    Ich habe diese bittere Erfahrung schon hinter mir mit o.ang. Begründung.
    Liebe Grüsse
    Franz

  • Werde zu diesem thema am besten mal meinen doc und natürlich meinen betriebsrat befragen !!! 5 oderv 6 tage mehr urlaub, mensch wenn das stimmt gibt es das erste mal den moment, das ich denke, das dm für etwas gut ist in meinem leben : ) !!!

  • Ich sitze gerade über meinem Antrag.
    Diabetes- ist klar, wird eingetragen
    Bluthochdruck- auch das.
    Ich bin stark kurzsichtig (-8,5 dioptien)- Soll das auch mit in den Antrag?


    Macht es vielleicht Sinn, dies dazu zu schreiben:
    Der von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft aufgestellte GdB-Katalog,
    welcher dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand entspricht,
    sieht nachstehende Einstufung vor:
    Mit zwei und mehr Insulininjektionen pro Tag oder mit Insulininfusionssystemen,
    je nach Häufigkeit der notwendigen Stoffwechselselbstkontrollen: 50-60 %


    Oder wäre dies eher "ein Schuss in den Ofen"?


    Wie lange dauert das Verfahren- von der Einreichung bis zum Ausweis?
    Tage-Wochen-Monate?


    Grüße,


    Michael

  • Hallo Michael,


    da ich mal vermute, dass Du, wenn Du einen Ausweis beantragst auch eine möglichst hohe Punktzahl haben möchtest:


    Wiso solltest Du es nicht eintragen - schließlich brauchst Du auch Zeit für Kontaktlinsen etc.


    LG|Adrian