Ablehnung Antrag - Wie Widerspruch?

  • Hallo,
    ich habe heute, nach fast 10(!) Wochen nach Beantragung die Ablehnung meines Antrages von der Taunus BKK bekommen. Indikationen waren eine geplante Schwangerschaft, Dusk-Phänomen, nächtliche unbemerkte Hypos
    Grund der Ablehnung: Ich bin zu fett und soll erst Mal mein extremes Übergewicht abbauen. Ich hab einen BMI von 25, bei einer Körpergröße von 1,77 und 78 kg. Ja, ich weiß dieses eine lästige Kilo, was bin aber auch für ne fette Sau;)
    Außerdem soll ich meinen BZ nachts öfters messen!


    Jetzt will ich selbstverständlich Widerspruch einlegen (ehrlich gesagt bin ich tödlich gekränkt wegen der Gewichtssache:mad:, wenn die Sachbearbeiterin nicht in Frankfurt arbeiten würde, wäre ich fast versucht gewesen ihr am Montag einen Besuch abzustatten!) Meine Diab-Assi hat aber Urlaub, muss der Widerspruch die Ablehnungsgründe medizinisch gleich widerlegen oder kann ich einfach selbst was wurschteln, quasi ein formloser Widerspruch?


    Viele Grüße
    Sonja

  • Hallo Sonja


    auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Typ1 hat nichts mit Gewicht zu tun. Ich glaube, diese Menschen, die dort arbeiten, lesen nur "Diabetes" und haben den übergewichtigen Altersdiabetiker vor Augen.


    Ich habe auch schon irritierende Briefe wegen Gewichtsabnahme von meiner Krankenkasse erhalten. Habe mir dann die Freiheit genommen den angegebenen Sachbearbeiter per E. Mail meinen BMI von unter 20 mitzuteilen mit der Aufforderung, falls seiner höher wäre die angegebenen Ratschläge doch für seine Gesundheit zu beherzigen und von dieser völlig überflüssigen und kostenverursachenden Info-Post abzusehen. Denn schließlich würden damit meine Kassenbeiträge sinnlos verheizt.


    Also, lass dich da nicht einschüchtern.

    Easy come, easy go.

  • Hast du auf dem Ablehnungsbescheid eine Rechtsbehelfsfrist angegeben?


    Wenn nein, gilt eine einjährige Frist!


    Du kannst grundsätzlich innerhalb der Fristen einen formlosen Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen!

    Süsse Grüße von dolce!
    :love:




    "Ich kann, weil ich will, was ich muß"

    (Immanuel Kant)

  • Das ist ja wohl mal ne Nummer zu krass, bei nem BMI von 25 von Übergewicht zu sprechen. Ich bin auch bei der Taunus BKK und hab zum Glück am Donnerstag die Genehmigung für die Pumpe bekommen, auch wegen Kinderwunsch, aber die wurde auch nur genehmigt für die Dauer von Schwangerschaft und Stillzeit, danach soll ich (Zitat Gutachten MDK) "es mal mit einem zusätzlichen Basisinsulin versuchen". Witzig, oder? Daran merkt man doch echt, dass die keine Ahnung haben. Dann wollten sie ja meine Tagebücher haben, hab noch nen dreiseitigen Brief mitgefaxt, in dem ich deutlich dargelegt habe, warum ich diese Pumpe brauche. Nach zwei Tagen war sie dann genehmigt (Datum Gutachten vom MDK). Das zeigt mir dann auch wieder, dass die sich garnicht so genau damit befasst haben können.
    Wie das mit dem Widerspruch ist, weiß ich leider nicht, ich weiß nur, meine Arbeitskollegin hat eine Kur abgelehnt bekommen, da musste der Arzt Widerspruch einlegen, aber sie selbst hat auch schriftlich noch ihren Senf dazu gegeben, die war dann auch auf einmal zwei Tage später genehmigt.
    Also Kopf hoch, es besteht noch Hoffnung. Leider haben die Sachbearbeiter keinerlei Ahnung.

    Liebe Grüße

  • Danke für Eure Antworten!
    Auf der Rechtbelehrung ist eine Widerspruchsfrist von einem Monat angegeben. Ich werd mich jetzt mal morgen dran setzen und den Brief auseinandernehmen. Die Punkte sind echt haarsträubend, wenn man sie genau betrachtet.
    In einem Punkt wird mir vorgeworfen, ich würde zu häufig mein Basal anpassen. Muss ich ja wegen den beknackten Zyklusschwankungen oder oder soll ich mit einem ständig zu hohen BZ rumlaufen?
    Die hat echt keinen Plan.
    Dann liegt auch keine Hypowahrnehmungsstörung vor laut MDK. Seltsam, dann frag ich mich warum ich dann die Hypos ständig verpenn und mich gestern mal wieder in einem Club vor der Toilette auf den Allerwertesten gesetzt hab mit einem BZ von 26, den ich erst bemerkt hatte als ich saß! Dank des netten Eingreifens einer der Clubbesucher der mir freundlicherweise seine Cola abgetreten hat (gilt das als Hypo mit Fremdhilfe?) haben wir das Schlimmste angewährt. Also muss ich anscheinend erst KO gehen!
    Ich bin echt gefrustet!


    LG
    Sonja

  • Leider habe ich auch schon gehört, dass viele Kassen erstmal alles ablehnen, in der Hoffnung, dass sich die Patienten dann für etwas günstigeres entscheiden. :7no:


    Das beste wird sein, erstmal einen formlosen Widerspruch einzulegen. Das verschafft Dir auf jeden Fall so viel Zeit, dass DU Dich nochmal mit Deiner Beraterin beraten kannst und noch mehr Infos sammeln kannst.

    Vielleicht sollten wir manchmal einfach das tun, was uns glücklich macht
    und nicht das, was vielleicht am besten ist.
    (Pipi Langstrumpf)

  • Also bei mir war es ähnlich.
    Ich hatte mit "PEN"s einen HBA1C von 6,5 und ich wollte eine Pumpe haben. Diese wurde allerdings abgelehnt. Das hab ich dann meinem Diabetulogen gesagt. Der hat dann an die Krankenkasse geschrieben und gesagt: "Gut wenn sie keine Pumpe bezahlen möchten, dann werde ich ihn JEDEN abend stationär aufnehmen weil er morgens Unterzuckerungen hat. Mal sehen was dann im Endeffekt für sie teurer wird"
    Komischerweise ging es dann plötzlich wie doof ;)


    Ist aber halt schon 3 Jahre her ;)


    Also IMMER dreist sein ;)


    Grüße

  • Danke Euch!
    Klappt bis jetzt auch ganz gut, nur noch etwas ungewohnt und die Schritte sind halt neu, da klappt der Katheterwechsel noch nicht so routiniert. (Frau lässt das Schutzpapier drauf und wundert sich auch noch warum das verflixte Ding nicht babben will, echt dämmlich...:p)
    Aber das wird!

  • Zitat von Rennmaus;250352

    Nach einem 3/4 Jahr hab ich es endlich geschafft und habe seit de 29.09. meine MiniMech :6yes:


    Grüße
    Sonja


    Bei sowas kann ich dann nur raten zwischen durch Klage einzureichen. Das ist eine Frechheit, dass die sich so viel Zeit nehmen und wenn die es nicht vor Gericht entschuldigen können, dann entscheidet der Richter wenn die Pech haben und das wollen die gar nicht. Das ist dann nicht unbedingt in deren Interesse. Daher hast Du direkt nach Zustellung der Klage wahrscheinlich eine Entscheidung der Behörde.

  • Hallo

    Ich wäre auch jederzeit vor Gericht gegangen wenn sie es nicht genehmigt hätten!
    Man darf den KK nämlich nicht zeigen das man aufgibt, da hat man dann gleich verloren.

    LG, furtherin84

  • Glückwunsch! Die Gründe waren ja wohl echt unter aller Sau! Und nun viel Erfolg mit dem NAchwuchs bekommen! :6yes:

    Grüße Sebastian

  • Zitat von furtherin84;250438

    Hallo

    Ich wäre auch jederzeit vor Gericht gegangen wenn sie es nicht genehmigt hätten!
    Man darf den KK nämlich nicht zeigen das man aufgibt, da hat man dann gleich verloren.


    Was ich nur sagen wollte, wenn die sich mehr als 3 Monate Zeit nehmen ist das zu viel und, sofern die Kasse es nicht entschuldigen kann vor Gericht, ungesetzlich.