Zuhzahlungsbefreiung - Befreiungsausweis ???

  • Hallo zusammen!

    Hätte da mal ein Frage zu gesetzlichen Zuzahlungen für Insulin,Kanülen etc.

    Bei mir wurde im Dezember 08 ein "später" juveniler Diabetes festgestellt,habe die "erste Ausrüstung" aus eigener Tasche bezahlt,da ich ,schätze mal schlecht von meiner Apothekerin aufgeklärt wurde,habe dann vor kuzem Post von meiner Krankenkasse erhalten,laut des Schreibens sei ich von nun an ,von 90 % der gesetzlichen Zuzahlungen befreit.

    Habe jetzt aber auch gehört,dass man bei chronischer Krankheit,eine Befreiung bei der Krankenkasse anfordern kann,nachdem zu 99 % Erlass erhält!

    ???:confused:


    was mach ich nun ?

    lg mona

  • Also: ich bin folgendermaßen vorgegangen:


    Zuerst habe ich bei meiner Krankenkasse den Antrag angefordert - quasi am Tag der Diagnose im Krankenhaus.


    Danach habe ich Zuzahlungsbelege gesammelt und mir von meinem Hausarzt bestätigen lassen, dass ich chronisch krank bin (somit musst du nur noch 1% deines Bruttoeinkommens aufwenden.)


    Dann habe ich den Restbetrag überwiesen und nach ca. 1 Woche den Befreiungsauweis bekommen.


    Ich bin befreit von


    - Praxisgebühren (Arzt- und Zahnarztbesuche)
    - Zuzahlungen zu Arznei Verband, Heil- und Hilfsmitteln
    - Zuzahlungen zu stationären Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationen (betrifft aber wohl keine Reha über den Rententräger, hier gelten wohl andere Vorschriften)
    - Zuzahlungen zu berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten


    Rechtliche Grundlage: §62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)


    Setz dich am besten nochmal mit der KK in Verbindung.

  • Hallo Mona!!!

    Bin auch komplett befreit, nachdem ich bei der KK einen Antrag gestellt habe... Ging ohne Probleme

    Liebe Grüße noch aus dem Rheinland(Dreiländereck D/NL/B) sendet

    Yvonne

    :thumbsup: „Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit.“
    Joseph Joubert :thumbsup:

  • Genau so war es bei mir auch.. inzwischen stelle ich jedes Jahr im Januar einen Antrag, reiche meine Einkommensunterlagen ein und bekomme dann eine Rechung, die haben da irgendwelche Bemessungsgrenzen und je nach Einkommen zahlt man eben einen Teil (bei mir sinds 60.-) und dann bekomme ich den Befreiungsausweis bis zum 31.12. des Jahres.
    Ich zahle gar nichts, keine Rezeptgebühr, keine Zuzahlung im Krankenhaus, keine Zuzahlung zu den Rezeptgebühren etc.



    Wer sein Leben so einrichtet,
    dass er niemals auf die Schnauze fällt,
    der kann nur auf dem Bauch kriechen.


  • Öhmmm, mal ne blöde Frage für mich Blondchen .....

    Ich werde immer gefragt, ob ich "Zuzahlungsfrei" bin, das wäre dann ja auf dem Rezept angekreuzt, gelle? Bin ich nicht ! Mir hat man das mal so gesagt, das ich, da chronisch krank, 1% zuzahlen muß statt der 2% und da ich ja verheiratet bin wir da niemals dürber kommen, da wir zusammen gerechnet werden........
    Wie denn nun? Sollte ich doch einen Antrag stellen? Und den gibt es dann bei der KK?

    Ich nehme ja immer alles so hin was man mir so sagt :o (Weiß das das total blöde ist, seufz)

    Lieben Gruß
    Purzel :)

  • Antrag stellen auf jeden Fall. Mehr als ablehnen kann die KK nicht.


    Kann natürlich sein, dass euer jährliches Einkommen so hoch liegt, dass sämtliche Zuzahlungen weniger als 1% des Einkommens betragen. Aber dann muss das Einkommen bei nem Chroniker schon ziemlich hoch liegen.


    Aber wenn ich überlege, dass ich im Krankenhaus war (10 Tage), dann noch 30 € für die Erstausstattung auf den Apothekentresen lesen musste, 2*10 € Eintrittsgelder für die heilenden Künstler - das geht ins Geld.


    Und wenn natürlich noch die Familie regelmässig zum Arzt geht - dann könnte ich von meiner KK fast einen standesgemäßen Empfang mit Fanfarengruppe, Engelschor und Rosenblüten auf dem Teppich erwarten.


    Also: Geh hin und stell den Antrag. Von der Abgabe bis zur endgültigen Berechnung dauerts ca. 1 Woche. Und wenn du jetzt schon drüberliegst, kann es sogar eine Rückerstattung geben ^^


  • Also bei einem normalen Einkommen ist es ziemlich schwierig über 1% zu kommen. Zumindest wenn man die Sachen sinnvoll einkauft. Beispielsweise Versandhändler = keine Zuzahlung. Dann musst Du pro Jahr 40€ an Praxisgebühren plus evtl. 20€ beim Zahnarzt, je nach Qualität Deiner Zähne und dazu das Insulin. Dazu kommen dann noch ca. 30€ für Insulin und je nach dem ab und zu noch Medikamente zusätzlich. Also 110€ ist bei den wenigsten 1% des Jahresbruttoeinkommens...