Schwerbehinderung auch bei optimaler Einstellung

  • Hallo heute in der TAgeszeitung gelesen:


    Gericht stärkt Rechte von Diabetikern


    Wer regelmäßig Insulin wegen einer Diabeteserkrankung nehmen muss, kann nach einem Gerichtsurteil als Schwerbehinderter anerkannt werden. Dies gelte auch für den Fall, dass die Blutzuckerwerte des Patienten optimal eingestellt seien, heißt es in einer Mitteilung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom Mittwoch in Potsdam zu einem Urteil vom 28. August. Geklagt hatte eine Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes emllitus Typ 2 leide. Durch konsequente Lebensführung und Sport habe die Klägerin ein optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreicht. Deshalb war ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert worden.


    Quelle: Süddeutsche Zeitung 17.09.2009 Seite 9 (leider nicht auf der Homepage nachzulesen)

    Grüße Sebastian

  • Quelle: Rechtslupe.de

    Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, können nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg als Schwerbehinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind.
    Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung, die unter Anderem täglich umfangreicheren Sport einschließt, konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen; deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.
    Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht in Potsdam Erfolg: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe.
    Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. August 2009 – L 13 SB 294/07

    Für jemanden, der keinen Schuß Pulver wert ist sollte man keinen Finger krumm machen.

  • Zitat von Wolf;249049

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe.
    Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. August 2009 – L 13 SB 294/07


    Also im Grunde finde ich die Entscheidung ja richtig und im Prinzip die Begründung schlüssig, dass ein Diabetiker einen Therapieaufwand hat, der in im Vergleich zu einem Gesunden schon eine gewisse Einschränkung darstellt.


    Aber das gerade "die regelmäßige sportliche Betätigung" als so schlimm dargestellt wird, dass sie "die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" negativ beeinflusst - das finde ich krank. Bewegungsmangel ist eines der großen Probleme in unserer Gesellschaft (und ruft in vielen Fällen erst DM T2 hervor) - da ist der Sporttreibende Behinderter und alle anderen normal? Verkehrte Welt, finde ich.

  • Zitat von breschdling

    Aber das gerade "die regelmäßige sportliche Betätigung" als so schlimm dargestellt wird, dass sie "die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft" negativ beeinflusst - [...]


    [pöser Wattwurm on]
    Hmmmmm, den Satz


    Zitat

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe...


    ... könnte man als "wahr" bezeichnen, denn sportliche Betätigung kann sich ja durchaus auf das Leben in der Gesellschaft auswirken, eben weil man dann mehr unter Leute kommt, soziale Kontakte knüpft usw. Nur würde das dann auch bedeuten, dass alle (oder zumindest viele), die sich sportlich betätigen, schwerbehindert wären und die, die den Achtersteven nicht vom Sofa hochbekommen (können), eben nicht schwerheindert sind. Upps ... :rolleyes:


    [pöser Wattwurm off]


    Hast schon recht, die Entscheidung ist richtig, die Begründung "gewöhnungsbedürftig".


    VG
    Wattwurm

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"

  • Ich finde, dann sollte es Gesetze geben, die die KK dazu verpflichten jeden seine Sportgeräte zu bezahlen. :6yes:


    Ich brauch sowie gerade neue Laufschuhe und ein neues Bike :D


    gruß,
    Sascha

    Gruß und guten Schuss,
    Sascha

  • Hallo Tom,


    ein "automatisches Anrecht" hast Du nicht, Du musst einen Antrag stellen usw. usf.


    Informationen, wie so ein Antrag aussieht, wie es nach dem Antrag weitergeht und Informationsdownloads findest Du z.B. auf der Seite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Niedersachsen --> http://www.soziales.niedersach…8264_L20_D0_I1740859.html


    Die Antragstellung ist in jedem Bundesland ersteinmal gleich (nur, dass man das nicht überall online machen kann), danach, hm ... vielleicht auch mal diese Threads dazu lesen, nach dem Antrag ist es eben überall etwas anders :rolleyes::


    http://www.insulinclub.de/show…ghlight=Schwerbehinderung


    http://www.insulinclub.de/show…ghlight=Schwerbehinderung


    VG
    Wattwurm

    "Echte Männer essen keinen Honig, echte Männer kauen Bienen!"