Pumpenwechsel und Krankenkasse

  • Bäh, ich hab es sooooo satt, immer von der Willkür der Krankenkasse abhänig zu sein, hatte gerade ein längeres Gespräch mit der Sachbearbeiterin und der zuständigen Ärztin.
    Ich hab ja vor 3 Jahren die AccuChek Spirit verordnet bekommen, war auch alles ganz klasse. Naja, seit Ende Mai trage ich die ParadigmVeo zur Probe und zum Ausprobieren (ist immer einfacher für mich, meinen diabetischen Kindern etwas zu zeigen und zu erklären, wenn ich das selbst probiert hab). Das Verbrauchsmaterial hab ich von der zuständigen Vertreterin bekommen, u.a. auch den Enlite Sensor wegen CGM. Ist natürlich auf einer Frühgeborenen-Kinderintensivstation optimal mit dem Sensor, wenn man vorlauter Arbeit nicht zum Messen kommt.
    Nun wollte ich wechseln, eben auch wegen des Sensors, der mir vom Diabetologen verordnet worden ist.
    Und was ist?!? Die Krankenkasse bockt, geht nicht, weil ich noch 1 Jahr die AccuChek tragen muss, weil die noch für 1 Jahr bewilligt ist, Sensor geht sowieso überhaupt nicht, da könnten ja dann alle kommen etc..... Oh man, die Typen sind so unflexibel, von mir in meinem Job wird ständig erwartet, flexibel zu sein und die gehen streng nach Schema F vor! :7no: Hab ewige Zeiten mit der Ärztin diskutiert, ihr auch erklärt, dass ich das CGm nicht 365 Tage im Jahr tragen möchte, sondern nur nach Bedarf. Die kapiert das nicht-KRAISCH!!!! Manchmal frage ich mich echt, welch verhinderte Typen da sitzen. Die Medtronic Mitarbeiterin hat der Krankenkasse ja schon vorgeschlagen, dass sie nur das Verbrauchsmatrial von AccuChek auf Medtronic wechseln sollen, die Veo bekäme ich leihweise für ein Jahr, nöööö, geht auch nicht! :mad: :mad: :mad:
    Ich bin im Moment echt voll gefrustet, vor allem, wenn ich daran denke, bald wieder die AccuChek tragen zu müssen, die nicht mal einen BolusExpert drinnen hat! Seufz!!!!!


    LG von einer gefrusteten Betty

  • Alles eine Frage des Geldes. Die Pumpe läuft noch ein Jahr, also wird auch früher nicht bezahlt! Das kann ich auch noch nachvollziehen und das hat auch nichts mit Unflexibilität zu tun.
    Warum das Verbrauchsmaterial nicht umgestellt wird, obwohl keine Zusatzkosten anfallen, kann ich aber nicht nachvollziehen. Das könnte wirklich unbürokratischer laufen!!!

    >auf Kohle geboren<


    Wenn jemand zu dir sagt "die Zeit heilt alle Wunden", hau ihm auf die Fresse und sag´: "Warte, gleich wird`s besser!"

  • Liebe Betty,

    lass dich erstmal nicht entmutigen. Zum einen ist ein Jahr schnell vorbei und dann kannst du wechseln und zum anderen gibt es doch eventuell die Möglichkeit mit Medtronic zu verhandeln. Die Katheter sind doch die Gleichen wie die der Accu Chek, nur der Anschluss ist anders. Vielleicht hast du auch über deine Klinik die Möglichkeit an Material heranzukommen.
    Ich habe im Mai (nach regulärer Ablaufzeit) von der Accu Check Spirit auf die Veo 754 gewechselt, auch im Hinblick auf den CGM. Die Beantragung ist nicht einfach und dazu brauchst du viiiiiiiiiiiel Geduld, starke Nerven und viel Zeit zum Schreiben.

    Toi toi toi

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Zitat von BettyJ;372649

    Die Medtronic Mitarbeiterin hat der Krankenkasse ja schon vorgeschlagen, dass sie nur das Verbrauchsmatrial von AccuChek auf Medtronic wechseln sollen, die Veo bekäme ich leihweise für ein Jahr, nöööö, geht auch nicht! :mad: :mad: :mad:


    Wie Kati schon schrieb, gibt es die meisten der Medtronic-Katheter sowohl mit Luer- als auch mit Paradigm-Adapter. Der Preis ist gleich.


    Bestellst Du die Katheter über Deine KK und liefert die KK die Katheter aus? Ansonsten wäre vlt. der Gedanke Luer verordnen und Paradigm liefern zu lassen... :rolleyes:


    Oder, falls das Bauchschmerzen macht. Luer auch tatsächlich liefern lassen und dann wieder umzutauschen. Entweder über den Lieferanten, oder vlt. auch bei der KrHs-Apo?


    Anderer Gedanke, dass Medtronic die Spirit "in Zahlung" nimmt, d.h. die Restlaufzeit der Spirit entsprechend auf den Neupreis einer Veo mit 4 Jahren Garantie anrechnet.


    Oder könntest Du Dir eine neue Chefarztverordnung besorgen, die einen medizinischen Bedarf begründet? I.e. Bolusrechner oder, noch klarer zu benennen, die in 1%-Schritten definierbare temporäre Basalratte. Gaaaanz eminent wichtig bei Schichtdienst und unterschiedlichem körperlichem Belastungsniveau. Die Spirit kann (aus unerfindlichen Gründen auch als Combo) ja nur 10%-Abstufungen.


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Joa;372686


    Oder könntest Du Dir eine neue Chefarztverordnung besorgen, die einen medizinischen Bedarf begründet? I.e. Bolusrechner oder, noch klarer zu benennen, die in 1%-Schritten definierbare temporäre Basalratte. Gaaaanz eminent wichtig bei Schichtdienst und unterschiedlichem körperlichem Belastungsniveau. Die Spirit kann (aus unerfindlichen Gründen auch als Combo) ja nur 10%-Abstufungen.GrußJoa




    Hi,
    ich denke eine neue Verordnung ist gar nicht notwendig.
    Wenn du, wie Joa schreibt, begründen lässt, dass du aus medizinischer Sicht eine feiner Basalrateneinstellung benötigst um weniger Schwankungen bei der Wechselschicht zu haben + dadurch weniger Hypos ( Hypos auf ner Intensivstation gaaaaanz schlecht ;), dann wäre das schon sehr hilfreich.
    Möglicherweise hast du auch ne Hypowahrnehmungsstörungen (denn die brauchst du auf jeden Fall für die CGM Beantragung), auch die ist ein wichtiger Grund.

    Machs gut

    LG PumpenKati


    „Es ist hier die Rede nicht von einer durchzusetzenden Meinung, sondern von einer mitzuteilenden , deren sich ein jeder als eines Werkzeuges nach seiner Art bedienen möge.“

    J. W. v. Goethe

  • Zitat von PumpenKati;372692

    Hi,
    ich denke eine neue Verordnung ist gar nicht notwendig.
    Wenn du, wie Joa schreibt, begründen lässt, dass du aus medizinischer Sicht eine feiner Basalrateneinstellung benötigst um weniger Schwankungen bei der Wechselschicht zu haben + dadurch weniger Hypos ( Hypos auf ner Intensivstation gaaaaanz schlecht ;), dann wäre das schon sehr hilfreich.
    Möglicherweise hast du auch ne Hypowahrnehmungsstörungen (denn die brauchst du auf jeden Fall für die CGM Beantragung), auch die ist ein wichtiger Grund.

    Machs gut


    Ist alles bereits passiert-natürlich, denn durch meinen Job nebenbei in der Kinderdiabetesambulanz weiß ich ja, worauf diese Typen stehen...Ihr müßt Euch vorstellen, die gute Frau Doktor hat ja nicht mal kapiert, wofür ich das CGM überhaupt brauche, obwohl es dezidiert im Antrag gestanden ist. Sie kam dann mit dem Argument von wegen, wenn man mir das genehmigen würde, müßte man es anderen auch genehmigen!...... :confused: Hääää????? Bin ich ersten jeder andere und zweitens arbeite ich auf einer Frühchen-und Kinderintensiv, wo ich mir weder Hypos noch Hypers leisten kann, um optimale Arbeit zu leisten.Ich hab ihr dann auch zu erklären versucht, dass ich das nicht 365 Tage im Jahr tragen möchte, sondern nur bei Bedarf!!! KAPIERT SIE NICHT!!!! Ich frag mich wirklich, welch verhinderte Kreaturen da sitzen.......Übers Krankenhaus kann ich die Verbrauchsmaterialien leider nicht bekommen, zumal ich seit Mai ja eh gratis bei Medtronic "mitfahre"......Aber ich gebe noch nicht auf, warte noch auf die Ablehnung, die sicher erfolgen wird und werde dann erst recht den Kampf aufnehmen. Tut mir ja leid für die Krankenkasse, aber da haben die sich leider mit der Falschen angelegt. :D.
    Und wie gesagt, wenn die das CGM derweil nicht genehmen, wieso dann nicht die Verbrauchsmaterialien, die gleich teuer sind?!?
    Die Frau Doktor meinte dann noch, ich hätte eh schon die Combo, sie hätte da was von der AccuChek Außendienstmitarbeiterin liegen von wegen Austausch und so.......Hallo erstmal?!? Ich hab immer noch die Spirit im Kasten liegen, nix mit Combo, die ich natürlich auch zur Probe getragen habe, als wir das Demo Modell erhalten haben, klar, ist immer leichter, Kinder zu schulen, wenn man das selbst ausprobiert hat. Hat die Frau Doktor auch nicht kapiert! Kraisch!!!!


    LG von Betty

  • Zitat von BettyJ;372897

    Sie kam dann mit dem Argument von wegen, wenn man mir das genehmigen würde, müßte man es anderen auch genehmigen!


    Ich glaub, Frau Dr. hat sehr wohl kapiert. Und sie hat Dir ja auch ganz glasklar den Ablehnungsgrund benannt.


    Der ist auch durchaus nachvollziehbar.


    Wenn Du erst mal das Teil genehmigt bekommst, dann kommt natürlich auch die OP-Schwester, der Busfahrer, der Schrankenwärter, und letztlich alle Autofahrer.


    Daher stellen die KVen sich grundsätzlich und prinzipiell quer. Ist der Damm erst gebrochen, kann (fast) jeder kommen und auf Deinen Präzedensfall verweisen.


    Ist alles eine Frage des Geldes... :rolleyes:


    Gruß
    Joa


  • Da hast Du sicher recht, trotzdem hat sie nicht kapiert, wofür ich das CGm überhaupt brauche! :D Und vor allem in welchen Situationen. Ähm, für die OP Schwester ist das CGM sicher auch super, denn in einer Herz-OP kann sie sicherlich nicht gerade rausrennen zum BZ messen! :) Aber egal. Ich warte jetzt einfach mal die kommende Woche ab! Und dann schauen wir mal!


    LG von Betty

  • Hallo,


    was mich interessieren würde ist, ob es bei euch gang und gäbe ist, nach Ablauf der vierjährigen Gewährleistung eine neue Insulinpumpe zu beantragen unabhängig davon, ob die "alte" Insulinpumpe funktioniert oder nicht?


    Solange eine Insulinpumpe funktioniert gibt es keinen Grund für eine neue, oder? Einmal abgesehen von medizinisch begründbaren Neuerungen, die die alte Insulinpumpe nicht hat.
    Doch die suche ich ehrlich gesagt noch nach 9 Jahren Minimed 508 bei der Paradigm Veo... (CGM einmal aussenvor, hat mit der Veo ansich nichts zu tun).


    Das Anspruchsdenken (ich will eine neue Pumpe, weil...) dann und wann erschreckt mich ehrlich gesagt. Ich habe mich unter anderem deshalb für die 508 entschieden, weil sie keine Laufzeitbeschränkung hatte, wie die H- und D-Tron, die die Alternativen gewesen wären.


    Grüsse


    Rudolf

  • Zitat von Rudolf_2011;373192

    Einmal abgesehen von medizinisch begründbaren Neuerungen, die die alte Insulinpumpe nicht hat.


    Dann befasse Dich mal mit der %-ualten TBR, die es seit der P512 gibt. ;)


    Gruß
    Joa

  • Zitat von Joa;373193

    Dann befasse Dich mal mit der %-ualten TBR, die es seit der P512 gibt. ;)


    Gruß
    Joa


    ja, die gibt bzw. gab es bei der 508 nicht.


    Aber würde das alleine Kosten von 3.800,00 Euro für die Krankenkasse bei Verordnung einer neuen Insulinpumpe mit prozentualer Basalratenabsenkung- bzw. Erhöhung rechtfertigen?
    Ich würde sagen, man kann auch ohne dieses "Feature" leben und zurechtkommen, um beim Beispiel zu bleiben!?


    Aber meine eingangs gestellte Frage war: Warum nach vier Jahren eine neue Insulinpumpe beantragen, wenn die vorhandene noch einwandfrei funktioniert?
    Oder: Warum zahlt das GKV-System den Austausch einer einwandfrei funktionierenden Insulinpumpe, nur weil die Gewährleistung abgelaufen ist?


    Ich möchte diesen und den vorhergehenden Beitrag nicht in Zusammenhang mit BettyJ gesehen wissen sondern mit der oben stehenden Frage.


    Grüsse


    Rudolf

  • Zitat von Rudolf_2011;373196


    Oder: Warum zahlt das GKV-System den Austausch einer einwandfrei funktionierenden Insulinpumpe, nur weil die Gewährleistung abgelaufen ist?


    1.)
    Weil dann die Garantie wieder neu startet und alle Probs mit der Pumpe direkt von den Lieferanten/Herstellern geregelt werden? Somit keinerlei Auwand für die Kasse´entsteht?


    2.)
    Weil es sich um ein Präzisionsinstrument zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger Stoffwechselfunktionen handelt, und Zweifel an der Zuverlässigkeit eines antiken medizintechnischen Gerätes, dass auch keiner Überprüfung unterliegt, nicht so völlig von der Hand zu weisen sind?


    Die intensivmedizinische Behandlung einer einzigen Ketoazidose infolge Pumpenversagens würde wohl deutlich teurer kommen, als mal eben eine neue Pumpe zu genehmigen, die früher oder später so wie so fällig wird.


    3.)
    Die Hersteller den KVen bei Folgeverordnungen Preisabschläge einräumen. Teils auch gestaffelt nach der Anzahl der vorgehenden Pumpen. Was dann 1.) und 2.) bestärkt.


    4.)
    Die Pumpenkosten der deutlich geringste Anteil der CSII-Therapiekosten sind.


    5.)
    Pumpenträger die auf ein neues Modell xyz scharf sind, so wie so bald einen Totalausfall der Pumpe erleiden werden? Was für die Kasse hieße erst ein Ablehnungsverfahren zu bearbeiten und hinterher dann doch einen Folgeversorgungsvorgang zur Bearbeitung an die Backe zu bekommen.


    Gruß
    Joa

  • Hallo Joa,


    Zitat von Joa;373202

    1.) Weil dann die Garantie wieder neu startet und alle Probs mit der Pumpe direkt von den Lieferanten/Herstellern geregelt werden? Somit keinerlei Auwand für die Kasse entsteht?


    kein Aufwand für die Kassen? Abgesehen vom Anschaffungspreis für die neue Insulinpumpe, oder? Wenn Funktionsstörungen an der Insulinpumpe auftreten, kann eine neue verordnet werden. Solange eine Insulinpumpe störungsfrei arbeitet, gibt es keinen Grund sie zu ersetzen.


    Zitat von Joa;373202

    2.) Weil es sich um ein Präzisionsinstrument zur Aufrechterhaltung lebenswichtiger Stoffwechselfunktionen handelt, und Zweifel an der Zuverlässigkeit eines antiken medizintechnischen Gerätes, dass auch keiner Überprüfung unterliegt, nicht so völlig von der Hand zu weisen sind?


    "Antike" medizinische Geräte können in einem sinnvollen regelmäßigen Intervall überprüft werden, so wie es z. B. Medtronic gehandhabt hat! Das ist abolut kein Argument für die Verordnung einer neuen Isnulinpumpe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Polemik (unpassender Hinweis auf Ketoazidose etc.) habe ich gelöscht. Zumal auch brandneue Insulinpumpen nicht immer das halten, was sie versprechen, oder?


    Zitat von Joa;373202

    3.) Die Hersteller den KVen bei Folgeverordnungen Preisabschläge einräumen. Teils auch gestaffelt nach der Anzahl der vorgehenden Pumpen. Was dann 1.) und 2.) bestärkt.


    Ja, Medtronic z. B. verlangt bei einer Folgeverordnung "nur" 3.150,00 Euro...


    Zitat von Joa;373202

    4.) Die Pumpenkosten der deutlich geringste Anteil der CSII-Therapiekosten sind.


    Interessantes Argument. Weil die Kosten für die Insulinpumpe bei der CSII die "deutlich geringsten" sind, kommt es auf die schlappen 3.150,00 bis 3.800,00 Euro eh nicht an. Hm...


    Zitat von Joa;373202

    5.) Pumpenträger die auf ein neues Modell xyz scharf sind, so wie so bald einen Totalausfall der Pumpe erleiden werden? Was für die Kasse hieße erst ein Ablehnungsverfahren zu bearbeiten und hinterher dann doch einen Folgeversorgungsvorgang zur Bearbeitung an die Backe zu bekommen.


    Das kann man regeln. Wer meint, durch absichtliches Zerstören der Insulinpumpe das GKV-System schädigen zu können, muß Konsequenzen spüren. Ganz einfach.


    Es ist schön, daß wir noch im Luxus leben und uns solche Ansichten und Argumente - im wahrsten Sinne des Wortes - leisten können.


    Da es in diesem Thread um ein anderes Thema geht, ist dies mein letzter Beitrag.


    Grüsse


    Rudolf

  • Hallo Rudolf !

    Deine Einstellung in allen Ehren. Nach dem alten vierjährigen System mußten wir ja auf neue Modelle umsteigen. Ich glaube und hoffe, daß jeder Pumpi sich seiner kostenintensiven Therapie bewußt ist und nicht aufgrund irgendwelcher technischer Schnickschnacks eine neue Pumpe haben will.

    Selbstverständlich kann es medizinische Gründe geben (z.B. CGM) auf neue Technologien umzusteigen.

    Nicht böse gemeint ! Ist Dein Auto aus dem Jahr 1990 nur weil Du keinen elektrischen Scheibenheber brauchst ? Dein Computer aus den 90iger Jahren, weil Du keine E-mail verschickst ?

    Das sind nur zwei Beispiele an Dingen die nicht lebenswichtig sind, aber eine Insulinpumpe ist es .

  • Letzte News: ich brauche eine Verordnung von einem Erwachseneninternisten ,okay, damit kann ich leben, gehe ich halt in unsere Erwachsenendiabetesambulanz, meine Werte der letzten 3 Monate-okay, kann sie auf´n USB Stick haben, sind über 300 Seiten vom Care link Pro ( ich hoffe, dass sie sich mit der Masse an Daten auskennt.....unser Kinderdocs haben wieder mal an mir geübt und sich in die Materie eingelesen-:D) -> ich habe also doch noch Chancen!!!!
    Und der Oberarzt wird wohl wissen, wie er das CGM begründen muss! Somit gebe ich der Ärztin, was sie haben möchte, schauen wir mal weiter!


    Zur Diskussion wegen der Neuverordnung nach 4 Jahren: es handelt sich um ein medizinisches Gerät, bei mir auf der Station kommt jährlich der TÜV, um die einwandfreie fehlerlose Funktion aller Gerätschaften zu überprüfen und zu gewährleisten. Und ich hätte eigentlich schon gerne, dass meine Pumpe einwandfrei funktioniert, nach 4 Jahren ohne jegliche Prüfung denke ich, hat sie ihren Dienst erfüllt. Natürlich entwickelt sich die Technik immer weiter, und wenn es mit einem neuen Gerät leichter ist, den Diabetes zu managen, denke ich, ist es okay, was Neues zu benutzen. Kann ja jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine neue möchte oder sein altes Modell behalten möchte.
    Und bei meiner alten Pumpe gibt es weder einen Bolus Expert noch ist ein CGM, auf das ich direkt reagieren kann, möglich!



    LG von Betty

  • Zitat von BettyJ;373825

    Zur Diskussion wegen der Neuverordnung nach 4 Jahren: es handelt sich um ein medizinisches Gerät, bei mir auf der Station kommt jährlich der TÜV, um die einwandfreie fehlerlose Funktion aller Gerätschaften zu überprüfen und zu gewährleisten. Und ich hätte eigentlich schon gerne, dass meine Pumpe einwandfrei funktioniert, nach 4 Jahren ohne jegliche Prüfung denke ich, hat sie ihren Dienst erfüllt.LG von Betty


    Warum eine Insulinpumpe nach vier Jahren ihren "Dienst erfüllt" haben soll erschließt sich mir aus technischer Sicht nicht, da es im Prinzip keine Verschleißteile gibt. Was wäre wenn die Zeit, in der der Hesteller für Mängel geradezustehen hat, per Gesetz auf sechs Jahre verlängert werden würde?
    Die vier Jahre sind kein aus technischen Gegebenheiten entstandener Zeitraum, sondern eine gesetzliche Frist.


    Mit dem Hinweis auf die regelmäßige Prüfung medizinischer Geräte in einem Krankenkaus die nach vier Jahren Betriebsdauer angeblich nicht mehr gewährleistete Funktionssicherheit einer Insulinpumpe zu begründen ist abenteuerlich. Zumal es in den Auswirkungen keinen Unterschied macht, ob eine Insulinpumpe nach einem Betriebsjahr oder nach sechs Jahren ausfällt...!?


    In einem Krankenhaus gelten andere rechtliche Vorgaben, sind Patienten direkt bei Nicht-/Fehlfunktion eines Gerätes in Lebensgefahr.
    Kein Diabetiker stirbt, wenn seine Insulinpumpe den Dienst versagt, da niemand über Stunden seinen Blutzucker nicht kontrolliert bzw. die Fehlfunktion nicht bemerkt.


    Egal, solange das GKV-System sich diese Verschwendung an Versichertenbeiträgen zugunsten der Bereicherung der Industrie leisten kann soll es so sein. Wäre den Krankenkasse an wirtschaftlichem Handeln gelegen, hätten sie Insulinpumpen von Disetronic nicht finanziert etc.


    Was mich im Zusammenhang mit der Laufzeit einer Insulinpumpe wirklich interessieren würde ist, wie die Situation in den USA aussieht. Nach meinem Wissen schaffen sich in den USA viele Diabetiker die Insulinpumpe auf eigene Kosten an.
    Wer für die Insulinpumpe viel eigenes Geld ausgibt, wird sich nicht alle x Jahre eine neue kaufen wollen/können, wenn die alte noch einwandfei funktioniert. Gibt es in den USA eine regelmäßige Prüfung für Inslinpumpen, warum wurde von Medtronic die regelmäßige, freiwillige Prüfung der Insulinpumpe alle 24 Monate vor Jahren abgeschafft?


    Grüsse


    Rudolf

  • also sorry ich kann nicht nachvollziehen warum man nach 3 Jahren eine neue Pumpe braucht... meine hat nach 8 Jahren den geist aufgegeben und solange hab ich sie getragen. Das man mit einer anderen Pumpe besser klarkommt mag schon sein aber dafür hat man ja die möglichkeit vorher verschiedene Pumpen kennenzulernen und Probezutragen. Ich glaube, müsste man die Pumpe selber zahlen, würde man anderst denken und diese auch solange tragen bis es nicht mehr geht, also finde ich es vollkommen ok dass die Krankenkasse sich da querstellt!!

  • Zitat von die_mone1;373874

    also sorry ich kann nicht nachvollziehen warum man nach 3 Jahren eine neue Pumpe braucht... meine hat nach 8 Jahren den geist aufgegeben und solange hab ich sie getragen. Das man mit einer anderen Pumpe besser klarkommt mag schon sein aber dafür hat man ja die möglichkeit vorher verschiedene Pumpen kennenzulernen und Probezutragen. Ich glaube, müsste man die Pumpe selber zahlen, würde man anderst denken und diese auch solange tragen bis es nicht mehr geht, also finde ich es vollkommen ok dass die Krankenkasse sich da querstellt!!


    Nur war da die Combo mit dem Bolus Programm auch noch nicht auf dem Markt.......Prinzipiell hast Du natürlich recht, aber das CGM war hier vor 3 Jahren auch noch verdammt fremd!:D
    Abgesehen davon, die Krankenkasse soll nur die Verbrauchsmaterialien für die Veo zahlen, die sie für die Spirit eh zahlen müssen.....ich brauche in dem Sinne keine neue Pumpe, da ich die Veo leihweise für 1 Jahr bekomme. Natürlich wird die Maximalvariante beantragt, eben CGM+neue Veo!


    LG von Betty

  • Zitat von Rudolf_2011;373872

    Egal, solange das GKV-System sich diese Verschwendung an Versichertenbeiträgen zugunsten der Bereicherung der Industrie leisten kann soll es so sein. Wäre den Krankenkasse an wirtschaftlichem Handeln gelegen, hätten sie Insulinpumpen von Disetronic nicht finanziert etc.

    übrigens.. nicht nur Disetronic....

    Vielleicht ist es ja hier noch nicht bekannt, aber dieses Zweipumpensystem mit vier Jahren Laufzeit gibt es nicht mehr. Es sind nur noch "Restläufer" auf dem Markt die jetzt auf neue Pumpen mit unbefristeter Laufzeit umgestellt werden.

    Die Aufregung über diese 4 Jahre ist verständlich, aber überholt!

  • Zitat von Rudolf_2011;373872

    Warum eine Insulinpumpe nach vier Jahren ihren "Dienst erfüllt" haben soll erschließt sich mir aus technischer Sicht nicht, da es im Prinzip keine Verschleißteile gibt. Was wäre wenn die Zeit, in der der Hesteller für Mängel geradezustehen hat, per Gesetz auf sechs Jahre verlängert werden würde?
    Die vier Jahre sind kein aus technischen Gegebenheiten entstandener Zeitraum, sondern eine gesetzliche Frist.


    Rechtsquelle / Rechtsnorm? Gewährleistung betrüge 24 Monate, Garantien sind noch immer freiwillige Leistungen. Dass irgendein Hersteller Garantie auf gesetzlicher Grundlage leisten muss, wäre absolut neu und auch kaum mit EU-Recht vereinbar.


    Zitat von Rudolf_2011;373872

    Mit dem Hinweis auf die regelmäßige Prüfung medizinischer Geräte in einem Krankenkaus die nach vier Jahren Betriebsdauer angeblich nicht mehr gewährleistete Funktionssicherheit einer Insulinpumpe zu begründen ist abenteuerlich. Zumal es in den Auswirkungen keinen Unterschied macht, ob eine Insulinpumpe nach einem Betriebsjahr oder nach sechs Jahren ausfällt...!?


    In einem Krankenhaus gelten andere rechtliche Vorgaben, sind Patienten direkt bei Nicht-/Fehlfunktion eines Gerätes in Lebensgefahr.
    Kein Diabetiker stirbt, wenn seine Insulinpumpe den Dienst versagt, da niemand über Stunden seinen Blutzucker nicht kontrolliert bzw. die Fehlfunktion nicht bemerkt.


    Nicht ganz. Eine Insulinpumpe ist nach §3 Abs.1 Satz (a) MPG ein Medizinprodukt und unterliegt somit dem MPG in vollumfänglicher epischer Breite. Als invasives Gerät, das bei Fehlfunktion durchaus letal wirken kann, ist sie m. M. n. schon nach einer gewissen Laufzeit einer Prüfung zu unterziehen. Ich schreibe da glaub ich direkt mal ans BfArM, wie die das tatsächlich sehen.


    Übrigens sind Motor und Stempel durchaus verschleissanfällige Teile - so wie alle beweglichen Teile eines jeden elektischen Gerätes.