Widerspruch gegen Behinderten-Bescheid ?!

  • Abend zusammen,


    kann mir jemand sagen, ob es sinnvoll bzw. erfolgsversprechend ist, Widerspruch gegen den Bescheid zur Feststellung des GdB einzulegen?
    Ich habe den Bescheid mit GdB 40 bekommen und weiß nicht, ob ich das akzeptieren soll.
    Man hat mit 50 ja doch mehr "Vorteile". Meine Ärztin sagt auch, sie verstehe ohnehin nicht, warum einige GdB 40 und andere 50 bekommen.


    Ich möchte sicher nicht gleich zum Arbeitgeber laufen und ihm meinen Kündigungsschutz oder Freistellung von Mehrarbeit unter die Nase halten aber ich möchte auch nicht benachteiligt werden, weil so ein Bürokrat gerade lieber die 40 statt die 50 eintippt.


    Wie kann ich den Widerspruch begründen.??


    Danke für die Antworten.
    8) :)

  • Also ich würde in Widerspruch gehen. Schon mal allein wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Kann ja nicht sein, daß fast alle Insulinpflichtigen GdB 50 bekommen u. nur manche nicht.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Hallo Germeringer,


    ja, Widerspruch lohnt sich. Surf doch mal im Forum zu ein paar Beiträgen. Hier z.B.: Aktuelle Bewertungskriterien GDB
    Schreib vor allem auf, was Dich - im Vergleich zum Nichtdiabetiker belastet und wieviel Aufwand es bedeutet, wen man seine Insulin-Raten selbst ermitteln muss.



    Viel Erfolg.


    The Loner

    Carpe Diem :6yes: -
    ersetze einfach das Wort "Problem" durch das Wort "Herausforderung"

  • Widerspruch würde ich auf jeden Fall einlegen, die Grundlagen dazu wurden ja schon geschrieben. Außerdem sollte man sich nie kampflos ergeben!

    >auf Kohle geboren<


    Wenn jemand zu dir sagt "die Zeit heilt alle Wunden", hau ihm auf die Fresse und sag´: "Warte, gleich wird`s besser!"

  • So geschafft, dem Eintrag wurde stattgegeben. Und nicht nach einem halben Jahr wie der Erstantrag sondern nach 3 Wochen hatte ich den Bescheid samt Ausweis im Briefkasten.
    Zur Info falls jemandem das Selbe bevorsteht. Es scheint nicht so schwer zu sein, den Einspruch bewilligt zu bekommen. Hier meine Begründung:






    Ich bin insulinpflichtig und
    benötige seit der Feststellung der Krankheit 2010 eine Insulintherapie
    mit täglich mindestens 5 Injektionseinheiten. Ich muss hierbei meinen
    Blutzucker stetig selbst regulieren, bei Mahlzeiten, Sport, Arbeit etc.. Das
    kostet Kraft und Zeit.

    Nur weil ich über einen gewissen Zeitraum kein Blutzuckertagebuch
    geführt habe, heißt das nicht, dass ich diese Form der Therapie nicht
    fortführen muss. Meine Diabetologin kann dies belegen. Über einen gewissen
    Zeitraum war es mir durch beruflichen und privaten Stress einfach nicht
    möglich, meine Blutzuckerwerte ständig zu dokumentieren.

    Ich habe aber seit Juli 2013 wieder damit begonnen und lege
    die Aufzeichnungen diesem Schreiben bei.

    Ich muss meinen Blutzucker stets messen, beginnend nach dem
    Aufstehen und endend vor dem Zubettgehen. Über den Tag verteilt messe ich ca.
    5-10 Mal und dies beeinträchtigt mich sehr, vor allem an der Arbeit.

    Trotz dieser Bemühungen ist es mir nicht immer möglich eine
    stabile Stoffwechsellage zu erzielen und dieser Zustand beeinträchtigt meine
    Teilhabe am Arbeits- und Privatleben sehr.

    Über einen längeren Zeitraum schwankende Blutzuckerwerte
    haben mich zudem zu einem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben über die Deutsche
    Rentenversicherung bewegt. Diesem Antrag wurde stattgegeben.

    Zudem verweise ich auf die Gleichbehandlungsgrundsatz. Es
    kann nicht sein, dass der Eine GdB. 50 bekommt, ein anderer mit der identischen
    Krankheit einen GdB. mit 40.

    Ich bitte Sie diesem Widerspruch stattzugeben und mir einen
    GdB von 50 zuzusprechen.

    Ich freue mich von Ihnen zu hören.





    Da ist nichts beschönigt oder gelogen dran sondern einfach nur beschrieben wie es wirklich ist.


    Vielleicht wurde ich auch erst mit GdB 40 eingestuft weil ich keine BZ-Tagebücher beigefügt habe. Wer weiß.


    Also viel Glück :nummer1:

  • Glückwunsch das es doch noch geklappt hat. :thumbsup:




    Ich habe letzte Woche auch meinen Antrag gestellt.
    Nun heißt es warten und mal sehen wie es "ausgeht".

    Liebe Grüße vom
    mistpfützenfrosch Jana

  • Vielleicht wurde ich auch erst mit GdB 40 eingestuft weil ich keine BZ-Tagebücher beigefügt habe. Wer weiß.


    Genau das wird der Grund gewesen sein. Denn die Versorgungsämter entscheiden nach Aktenlage und Auskunft der korrespondierenden anderen Ärzte.


    Durch die BZ-Tagebücher wird denen nämlich ersichtlich, wie gut oder schwierig der Diabetes gehandhabt werden kann (gute/schlechte Einstellung).
    Ich durfte vor 12 Monaten die letzten drei Tagebücher mit einreichen; daraus war ersichtlich, wie meine Zuckerwerte gewesend sind - und danach wird sich gerichtet. Das steht auch so in den entsprechenden Richtlinien, denen die Versorgungsämter zu folgen haben.


    .... Da hätte sich jemand die mehrarbeit sparen können :sekt:

  • Zitat

    Ich durfte vor 12 Monaten die letzten drei Tagebücher mit einreichen;
    daraus war ersichtlich, wie meine Zuckerwerte gewesend sind...

    Streng genommen ist daraus ersichtlich, was ich notiert habe. [Blockierte Grafik: http://smiles.kolobok.us/icq/wink.gif]

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)