CGM contra aboot freestyle libre

  • hallo
    ich lese jetzt so viel von abbott und moechte meine persoenliche meinung schreiben


    ueber mir.....ich bin 43 jahre alt sport viel.....fahre sehr viel fahrrad,wohne in belgien,und hatte die chance den dexcom und den abbott zu probieren.


    ich trug den abbott,und hatte beinahe immer andere werte wie der accu chek mobiel......und dann hab ich den dexcom getragen und den muss ich 2 mal in 24 std kalibrieren


    da mein h1ac bei 5.7 ohne hypos liegt,ist bei mir eine abweichung von 20mg nicht angenehm.


    jetzt trag ich den dexcom....und der ist zu 95% korrekt


    fazit
    dexcom ist genauer,gibt alarme(hypos hyper etc.) falls man moechte, sehe immer den stand des zuckers,ich muss nicht ueber den sensor swipen ,und falls meine frau nachts denkt,dass ich eine hypo habe,kann sie es auf dem dexcom sofort sehen.,beim sporten schau ich nur auf dem monitor
    man muss aber 2 mal in 24std ''bluten''
    libre misst nicht so genau,muss immer ueber den sensor swipen,um zu sehen wo mein zucker steht...,ist aber fuer diejenige die nicht ''bluten'' koennen oder moechten ideal.


    ich persoenlich hab mich fuer den dexcom entschieden,und den hab ich jetzt schon 6 wochen auf mir,und bin wahnsinig zufrieden damit.



    p.s. hier muss ich fuer den dexcom nicht zahlen,man bekommt ihm von der krankenkassa
    p.s. ich kenne hier jemanden der dm1 hat,nicht ''bluten'' kann,und der kauft sich den sensor

  • Hallo ema,


    ich bin auch zufriedener Dexcom Nutzer und würde nur zum FGM wechseln, wenn ich das CGM nicht mehr finanzieren könnte. Leider gibt es wohl mittelfristig keine Hoffnung, dass die Krankenkasse dafür aufkommt, zumal ich (zum Glück) gut eingestellt bin und keine weiteren Probleme vorliegen.


    Bekommt in Belgien jeder DM Patient auf Wunsch ein CGM oder muss auch dort eine besondere Indikation vorliegen, wie schlechte Einstellung oder Folgeschäden?


    viele Grüße
    Ikebana

  • Denke, dass es den meisten Librenutzern um ein wenig Freiheit und auch um die Kontrolle der Zeiten geht, in denen sie nicht messen konnten... Letztendlich ist der entscheidende Punkt die fehlende Kostenübernahme in Deutschland. Mit dickerem Geldbeutel würde ich mir gerne den sicher genaueren Dexcom zulegen, die Kosten für den Libresensor sind allerdings auch nicht ohne! Leider gibt es in Deutschland weder noch von den KK, und wenn dann nur mit aufwändigem Kampf oder schon entsprechendem Zustand, der ein CGM absolut erfordert. Für mehr Lebensqualität zahlen die KK nicht!
    cd63

    Grüße nest

  • Für mehr Lebensqualität zahlen die KK nicht!


    Korrekt, heute schwarz auf weiß erhalten, wörtliches Zitat von meiner Kasse: "Die Verbesserung der Lebensqualität fällt nicht in den Aufgabenbreich der Gesetzlichen Krankenversicherung."
    So drastisch habe ich das bisher auch noch nicht gelesen. :thumbdown:

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!

  • Bekommt in Belgien jeder DM Patient auf Wunsch ein CGM oder muss auch dort eine besondere Indikation vorliegen, wie schlechte Einstellung oder Folgeschäden?


    viele Grüße
    Ikebana

    hallo ikebana


    hier in belgien funktioniert das System so:
    die kk ,die bezahlt Doktorbesuche,spitalaufenthalt etc.
    dann gibts hier die convention,dh,zb fuer diabetiker gibts die Diabetes-convention,durch dem bekommt man im spital (hier gibts viele spitaeler)die Teststreifen etc.
    man muss 1mal im jahr die augen testen,und mindestens einmal in 6monaten beim Arzt sein
    dann bezahlt der Staat an chronische kranke ,wo die dm1 reingehoert...
    die pumpe oder in anderen worten die pumpen-Konvention,dh, man bekommt eine pumpe,falls der patient es moechte.
    und 25%der dm1 bekommen den cgm,....,und wer zu den 25%gehoert,dass beschliest de artz.da ich ein vorbildlicher dm1er bin(eigenlobt :thumbdown: ) habe ich es bekommen.
    und ich habe einen wunderbaren Arzt,oder besser gesagt Professor.ihr name ist chantal mathieu
    lg
    ema


    p.s. man bekommt auch hier nur den cgm,falls man die pumpe hat

  • Wo bist du denn in Belgien? Wenn ich das so lese, tuts mir ja fast leid, dass ich 15km zu weit südlich bin.

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Ich erwäge auch gerade einen Umzug......


    Eine Pumpe zu bekommen, weil man es möchte, für uns unvorstellbar. Bestimmt zahlen die Krankenkassen bei uns in weniger als 1% der Fälle ein CGM. Und als vorbildlicher Diabetiker kriegt man schon gleich gar nichts! Da hat man ja dummerweise schon bewiesen, dass es auch ohne geht!
    Die Reduktion eines CGMs auf Lebensqualität finde ich heftig, sehr viele Hilfsmittel sind nicht unmittelbar Lebenswichtig. (außerdem geht es oft um die Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsfähigkeit)
    Man fragt sich wirklich, in welcher Welt wir leben.

  • Bei der AOK Hessen wurde ja das Genehmigungsverfahren für Pumpen abgeschafft. Rezept, Pumpe besorgen, fertig.
    Vielleicht macht das Schule.

    Gelassenheit ist eine anmutige Form von Selbstbewusstsein!
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Da bei mir das libre so dermaßen genau ist, stellt sich für mich gar nicht mehr die Frage, ob CGM oder FGM...


    ich muss einmal pro Sensor messen, im Idealfall, den ich bisher nur hatte...


    klar, bei den ersten beiden Sensoren habe ich auch noch öfter kontrolliert...


    aber, libre speichert ja alles top: aktuell Sensor 6 mit noch drei Tagen Laufzeit - also fast ein Quartal - 24 BZ Messungen per Messstreifen...


    ich komme also als Vielmesser jetzt mit 24 Streifen durchs Quartal, wo ich vorher rund 800 bis 1000 benötigt habe... ohne Kalibrierung etc.


    Die Sicherheit und das Messen ohne schlechtes Gewissen der Kasse gegenüber... genial...


    nie mehr anders!!!


    Mir fehlt jetzt nur noch die Pumpe zu meinem Glück :-)

  • Hallo!


    Bin gerade im Stress, dennoch ein paar Anmerkungen zu Äußerungen weiter oben.


    "Die Krankenkassen interessiert Lebensqualität nicht". Stimmt! Aaaaber...!


    Auch ich bin ein Pumper. Ich habe mich kurz gesagt für eine Pumpe entschieden, da ich für mich weiß:


    Mit der Pumpe kann ich mich therapieren und leben mit einem Maximum an Freiheit, bei einem relativen Minimum an Folgen (Spätschäden).


    Das Maximum an Freiheit=Lebensqualität interessiert die KK nicht. Muss sie auch nicht, da es keine entsprechende Regelung im Gesetz gibt. Einschlägig ist das Sozialgesetzbuch 5 (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. Dennoch gibt es gesetzliche Regelungen, die auch mal von den KK "vergessen" werden. Spätestens vor dem Sozialgericht hat man aber meiner Meinung nach gute Argumente. Sowohl was die Pumpe, als auch in meinem wahrscheinlich kommenden Klageverfahren wegen CGM betrifft.


    Und zwar § 33 SGB V. Der betrifft die so genannten "Hilfsmittel". Also, auf jeden Fall die Übernahme der Kosten der Pumpe. Ich gehe davon aus, dass auch CGM zweifelsfrei als Hilfsmittel von den Sozialgerichten definiert wird. Es gibt schon entsprechende Rechtsprechung. Auf (höchstrichterliche) Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes muss man leider noch warten. Aber was soll es denn sonst sein.


    Egal, § 33 SGB V behandelt etwas Grundsätzliches:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html


    (1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich hängt bei stationärer Pflege nicht davon ab, in welchem Umfang eine Teilhabe am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist; die Pflicht der stationären Pflegeeinrichtungen zur Vorhaltung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die für den üblichen Pflegebetrieb jeweils notwendig sind, bleibt hiervon unberührt. Für nicht durch Satz 1 ausgeschlossene Hilfsmittel bleibt § 92 Abs. 1 unberührt. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.


    Das ist der gesamte 1. Absatz dieses §§. Der entscheidende Satz ist dieser!


    "Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln (!!!), die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen"


    Einer Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen!!!


    Ich gehe mal davon aus, dass wir als Diabetiker als behindert ( nicht im Kopf :) ) anzuerkennen sind, insbesondere Diejenigen, die auch einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis besitzen.
    Ausgleich der Behinderung. Was kann das sein. Natürlich z.B., dass ich mich ohne vor jeder Autofahrt messen zu müssen ins Auto steigen und losfahren kann. Der Druck auf die Pumpe (mit Dexcom G4) zeigt sofort ob Gefahr droht. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Z.B. beim Sport. Ich kann auch ohne erhöhtes Risiko mit Kindern mal schwimmen gehen etc.. Ich glaube, da fallen uns genügend Beispiele ein.
    Einer drohenden Behinderung vorzubeugen? Na, was wird das sein? Z.B. das eine zukünftige Dialysebehandlung aufgrund von Spätschäden nicht mehr, oder wesentlich später zu erwarten ist. Natürlich sind wir schon behindert, aber es geht um weitere Behinderungen oder Verschlechterungen. Aber auch Verhinderung von Hypos.


    Ganz entscheidend ist dabei natürlich, dass das Hilfsmittel (CGM) tatsächlich dies leistet. Und deshalb trage ich CGM erst mal auf eigene Kosten. Dann kann ich vor Gericht nicht nur behaupten, dass sich meine diabetische Einstellung verbessert (Deutliche Verbesserung beim HbA1) und ich weniger bzw. gar keine Hypos mit Folgen mehr habe, sondern ich kann es nachweisen! Das ist für das Sozialgericht ein erheblicher Vorteil. Es muss keine Prognose erstellen und Erwartungen abwägen, sondern kann Faktisches beurteilen.


    Beim belgischen Kollegen oben, auch wenn er CGM hat, wäre ein deutsches Sozialgericht sicher skeptisch. Denn er hat vorher schon einen top HbA1 ohne Hypos. Also, dann wäre ein CGM als "nicht erforderlich" im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB V anzusehen. Umgekehrt, wenn mit CGM keine Verbesserung auftritt, wäre ggfs. zukünftig eine evtl. Bewilligung eines CGM wieder zu widerrufen.


    So, mal doch etwas ausufernd meine Ansicht zu diesem Thema. Ich muss dazu sagen, dass ich nicht ganz unerfahren im Umgang mit Sozialgerichten bin, da ich einen Sozialleistungsträger vor Gericht vertrat. Allerdings nicht im Bereich des SGB V.


    erbs

    Albert Einstein sagte wohl: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Bin Pumper, kein Penner :)

  • In dem Kontext kannst du als vermutlich Berufstätiger auch noch §33 SGB-IX (!) erwähnen, denn die Kassen sind auch für dessen Umsetzung zuständig. Dort steht explizit:

    Zitat

    (1) Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.

    Die 40%+X, die man als Typ 1 bekommen kann, sind aus der Sicht eines Bürokraten vermutlich nicht nennenswert ... denn sobald etwas Geld kostet und abgelehnt (lies: "gespart") werden kann, ist der Bürokrat in seinem Element. Mit irgendwas muss der seine Existenz schließlich rechtfertigen.


    Beim Thema Hb1 und "was nachweisen" bin ich vorsichtig. Dank Remission und KH armer Ernährung ist mein HB1 auch ohne FGM/CGM/Pumpe sehr niedrig. Trotzdem habe ich durch die Nachtmessungen bemerkt, dass ich zu viel Basal intus hatte (Frühwerte unauffällig) und Nachts unbemerkt zu tief geflogen bin. Änderungen bei der Restaktivität siehst du auch sehr gut, vor allem am Verlauf der PP Werte nach einer üblichen Mahlzeit. Mit nur einer Messung 2.5-3.5h nach der Mahlzeit hast du keine Chance sowas zu sehen.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Danke für den Nachtrag. Mein Beitrag war aber nicht gutachterlich. :-)


    Ich wollte nur mal ne Argumentationsschiene aufzeigen. Und zwar eine ganz Wesentliche. Was wir als erst mal als "Annehmlichkeit" empfinden, z.B. "einfach mal" schwimmen gehen oder "einfach mal" Auto fahren hat durchaus einen gesetzlich relevanten Hintergrund, der das eben nicht nur Annehmlichkeit (die wir tatsächlich empfinden (dürfen), sondern Ausgleich einer Behinderung und deren Folgen definiert.


    Die Krankenkassen argumentieren oft Anders und falsch bzw. ignorieren das. Wie auch z.B. die Übernahme der Kosten der Stromversorgung für Batterien für Pumpe und Blutzuckermessgerät.



    Gericht: BSG 3. Senat
    Entscheidungsdatum: 06.02.1997
    Aktenzeichen: 3 RK 12/96
    Dokumenttyp: Urteil

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung (hier: Elektrorollstuhl) umfaßt auch Stromkosten - Prozeßstandschaft - Sozialhilfeträger - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage


    Leitsatz


    1. Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie.



    Nicht irritieren lassen! Hier geht es um den Grundsatz! Auch wenn es hier um Strom für einen Rolli geht. Grundsatz ist, dass bei einem verordneten und von der Kasse finanziertem Hilfsmittel (Rolli, Pumpe, Blutzuckermeßgerät) die Kosten der Stromversorgung auch zu übernehmen sind.


    Und zwar in diesem Urteil ausgeführt nachfolgendes Zitat:


    Nach § 34 Abs 4 Satz 1 SGB V kann der Bundesminister für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Heil- und Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis bestimmen, deren Kosten die KK nicht übernimmt; nach Satz 2 kann die Rechtsverordnung auch bestimmen, inwieweit geringfügige Kosten der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung nicht übernommen werden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erlassene Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung (HMVO) vom 13. Dezember 1989 (BGBl I 2237), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (BGBl I 44) sieht einen Ausschluß von Ladestrom für Rollstühle nicht vor.


    Die Kassen argumentieren eigentlich immer so, "Batterien werden nicht gezahlt". Ziemlicher Blödsinn, das gilt nämlich nur für die Dinge (Hilfsmittel), bei denen dies ausgeschlossen ist. Und zwar z.B. für Hörgeräte Erwachsener. Das ist in der HMVO so geregelt. Aber wie das Bundessozialgericht zutreffend geurteilt hat, Strom für einen Elektrorollstuhl ist nach dieser Verordnung nicht ausgenommen. Und die Kosten der Stromversorgung für Pumpe und Blutzuckermeßgerät ebenfalls nicht!


    Mal ganz ketzerisch. Die Omnipod Träger zahlen ja auch keinen Eigenanteil für die im Gerät enthaltene Batterie. Und ich früher auch nicht für meine (war es die) H-Tron. Die Batterien kostetetn 175 DM. Wurde anstandslos übernommen.


    Sorry, das ist alles sehr komplex, aber evtl. interessiert es Jemand. Ich führe heute den immer wiederkehrenden Krieg mit meiner KV nicht mehr. Da sind mir die Kosten für handelsübliche AA oder AAA Batterien zu gering für den Stress. Aber früher hatte ich Knopfzellen wie bei Uhren drin. Da hat schon mal ein Batteriewechsel 50 DM gekostet.


    Evtl. wollt ihr mal den Krieg führen? Ich übersende gerne das entsprechende BSG Urteil. Das half dann immer. Und immer wurde erklärt, das "im Einzelfall" meine Batterien gezahlt würden. Immer wieder im Einzelfall...lach. Die wollen nicht, dass sich das herumspricht...nicht lach.


    erbs

    Albert Einstein sagte wohl: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.


    Bin Pumper, kein Penner :)

  • In der Tat ist es ja ganz wichtig, wie man einen Terminus wie "Lebensqualität" überhaupt definiert. Viele denken da an Pauschalurlaub in Rimini oder sowas. Ich denke eher an sowas wie Sicherheit bei der Arbeit inklusive Sicherheit im Straßenverkehr, was ja auch Leute anficht, die notwendigerweise mit mir zusammen am Straßenverkehr teilnehmen. 8)


    Grounded,erbs Danke für die Hinweise, auch per PM. Bin mal gespannt, wie die ganze Sache weiter geht.

    :nummer1: Mai 2024: 10 Jahre Dana-Pumpe!