FSL und Steuererklärung

  • Hallo, bitte lyncht mich nicht, aber konnte partout nichts finden in der Suche.


    Hat jemand ERFOLGREICH das Libre für die steuererklärung 2015 absetzen können?
    Habe es das komplette jahr genutzt, kommt ja ein ordentlicher Batzen zusammen.
    Als was und wie kann es angegeben werden? Oder kann ich mir den Aufwand direkt sparen?


    LG

    Habe die KRAFT,zu ändern, was nicht mehr länger zu ertragen ist;
    die GELASSENHEIT, alles das hinzunehmen, was nicht zu ändern ist,
    und die WEISHEIT, das eine vom anderen zu unterscheiden ღ

  • Hallo,


    ich habe es als außergewöhnliche Belastung / Krankheitskosten erfolgreich geltend gemacht. Die wollten nur noch eine Bestätigung der Krankenkasse haben, dass die nichts erstattet haben.


    LG
    Frosch13

  • Kannst du wie erwähnt als "außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Blöd nur, dass diese einen Eigenanteil hat, siehe http://www.finanztip.de/aussergewoehnliche-belastungen/ ... wenn der nicht überschritten wird, hat diese Ausgabe auf die Steuer keinen Einfluss.


    Leider kann man das Libre als Berufstätiger nicht als Werbungskosten absetzen, wobei es sicher einen Versuch wert wäre. Werbungskosten haben nach Überschreitung der Pauschale KEINEN zumutbaren Eigenanteil.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

  • Das mit dem zumutbaren Eigenanteil ist richtig, allerdings liegt der bei chronisch Kranken nur bei 5 %. Ausserdem gibt es wohl Bemühungen, den zu kippen und der Steuerbescheid ist entsprechend nur vorläufig. Da bei mir u.a. durch Implantate einiges zusammenkam, hat es sich diesmal gelohnt. Mensch freut sich ...


    LG
    Frosch13

  • Frosch13 das klingt ja super, da dürfte wohl ein Ablehnungsbescheid in Kopie reichen? Musstest du alle Librerechnungen einreichen? Hoffe ich habe die noch, online kann man ja leider nur einen kurzen Zeitraum abrufen!

    Habe die KRAFT,zu ändern, was nicht mehr länger zu ertragen ist;
    die GELASSENHEIT, alles das hinzunehmen, was nicht zu ändern ist,
    und die WEISHEIT, das eine vom anderen zu unterscheiden ღ

  • Hallo Junika,


    ja, ich habe alle Rechnungen vom letzten Jahr ausgedruckt, ich konnte von März an bestellen. Die Rechnungen waren noch alle im System, war zwar umständlich - aber hat gekappt. Je weiter man in den Bestellungen zurück geht, dann tauchen die älteren Vorgänge auf. Der Ablehnungsbescheid sollte wirklich reichen. Ich habe mir eine Bestätigung von der KK ausstellen lassen, dass sie nichts erstattet haben.


    LG
    Frosch13

  • Laut https://www.smart-rechner.de/zumutbare_belastung/rechner.php würde der "Durchschnittsverdiener" mit seinen 36.267 EUR, verheiratet, 2 Kinder einen zumutbaren Eigenanteil von fast 1100€ bekommen. Also bleiben etwa 200€ absetzbar. Was eine Steuererstattung von immerhin 46 Euro bedeutet.

    --
    Nix Diabetes - das ist lediglich Glucose-Intoleranz.

    Einmal editiert, zuletzt von Grounded ()

  • In den Versandbestätigung der Libre-Sensoren ist auch der Link zur jeweiligen Rechnung drinnen. Und falls doch eine fehlt ruf einfach die Hotline an. Mit fehlt genau eine Rechnung an die ich nicht mehr ran kam und die würde mir freundlicherweise dann per Mail zugesandt :).