Wieviele Sensoren für das Dexcom werden jährlich bewilligt?


  • Das ist aber ein ziemlicher Unsinn was du da schreibst. Es gibt bei Nntamed doch G4-Sensoren ohne Transmitter.
    Warum sollst du die nicht bestellen können?


    Es ist anders herum. Der Transmitter kann nur mit Sensoren bestellt werden. Allerdings auch mit relativ wenigen, so dass man dadurch keine Zusatzkosten hat, weil man z.B. immer den gesamten Quartalsbedarf abnehmen muss. Sensoren braucht man ja sowieso und man muss nicht mehr kaufen als man braucht, auch wenn man Sensoren verlängert. Allerdings fragt man sich nach dem Hintergrund, warum kann man den Transmitter nicht alleine bestellen, wie beim G4 auch.
    Wirklich Geldmacherei finde ich, dass man das System nicht ohne Receiver betreiben kann. D.h. man kann nur einen Transmitter bestellen, wenn man schon einen Receiver gekauft hat, und der ist teuer. Man kann das System nicht nur am Smartphone betreiben. Ob das einen technischen Hintergrund hat, weiß ich nicht, aber es verteuert das G5 erheblich.

  • Just heute habe ich nun endlich das Paket (erste Nachfolgebestellung) mit CGM-Sensoren plus 1 Transmitter erhalten. Trage ja schon den letzten Sensor u. übermorgen wäre Schluß gewesen mit CGM.
    Bei der Lieferweise 3x 4 Sensoren pro Quartal kommt man doch nicht das ganze Jahr hin. Das hat bekanntlich 52 Wochen u. geliefert bekomme ich für nur 48 Wochen. Was ist mit den restlichen vier Wochen?
    Gibt es Erfahrungswerte, wie andere User das mit ihrer KK regeln? (Nicht Privatzahler.)
    Weil das alles ja relativ neu ist, glaube ich gar nicht, daß so viele damit schon so lange unterwegs sind.

    "Was mich nicht umbringt, macht mich stärker." (Nietzsche)

  • Gummihupe:
    Ich brauche ca. 27 Sensoren pro Jahr. Da kommst du mit deinen 48 pro Jahr aber sehr sehr gut aus.


    Vielleicht solltest du dir mal darüber Gedanken machen, dass es den meisten hier reicht wenn sie sich als Selbstzahler 20 Sensoren pro Jahr leisten können. Vielleicht sollten wir die Möglichkeiten dass einem ein CGMS durch die Krankenkasse bezahlt wird nicht bis auf den letzen Cent ausreizen. Dann wäre es vielleicht auch möglich, dass doppelt so viele Diabetiker in den Genuss eines CGMS kommen könnten.

  • Vielleicht sollten wir die Möglichkeiten dass einem ein CGMS durch die Krankenkasse bezahlt wird nicht bis auf den letzen Cent ausreizen.


    Vielleicht sollten wir uns an die technischen u. sonstigen Vorgaben von Hersteller u. Krankenkasse halten. Zumal der Hersteller, jedenfalls Dexcom, bei abweichender Handhabung jegliche Gewährleistung ausschließt.
    Und über die CGM-Versorgung ist ja nun abschließend entschieden worden.
    Keinesfalls ist es so, daß Herr Meier kein CGM bekommt, weil Frau Müller u. Herr Lehmann schon eines haben u. Sensorwechsel "nach Vorschrift" betreiben.
    Ich weiß nicht, warum hier so hanebüchen argumentiert wird. Neid u. Mißgunst schüren?
    Die meisten Patienten, die kein CGM bekommen, erfüllen schlicht nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür.

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  • Gummihupe:
    Ich brauche ca. 27 Sensoren pro Jahr. Da kommst du mit deinen 48 pro Jahr aber sehr sehr gut aus.


    Vielleicht solltest du dir mal darüber Gedanken machen, dass es den meisten hier reicht wenn sie sich als Selbstzahler 20 Sensoren pro Jahr leisten können. Vielleicht sollten wir die Möglichkeiten dass einem ein CGMS durch die Krankenkasse bezahlt wird nicht bis auf den letzen Cent ausreizen. Dann wäre es vielleicht auch möglich, dass doppelt so viele Diabetiker in den Genuss eines CGMS kommen könnten.


    Sehr löblich Dein Vorschlag aber so rechnen die KK leider nicht.

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • Wenn ein Sensor nach Herstellervorschrift 7 Tage zu verwenden ist, muss das auch der zugrunde zu legende Wert sein. Das die Sensoren mehr können sollte unerheblich sein.

    >auf Kohle geboren<


    Wenn jemand zu dir sagt "die Zeit heilt alle Wunden", hau ihm auf die Fresse und sag´: "Warte, gleich wird`s besser!"

  • Vielleicht sollten wir uns an die technischen u. sonstigen Vorgaben von Hersteller u. Krankenkasse halten. Zumal der Hersteller, jedenfalls Dexcom, bei abweichender Handhabung jegliche Gewährleistung ausschließt.


    Gewährleistung in diesem Sinn bedeutet nur, dass Dexcom einen Sensor nicht ersetzt, wenn er nach mehr als 7 Tagen Laufzeit kaputt geht. Das erwartet auch keiner und wenn ein verlängerter Sensor kaputt geht, wechselt man ihn und wirft ihn weg. Es stellt aber für mich keinen Grund dar, einen Sensor nicht zu verlängern, warum auch.


    Was Du vermutlich meinst, ist eine Haftung für einen nicht korrekten Wert. Den übernimmt Dexcom und auch andere Hersteller aber aber nie. Soll heißen, wenn man durch eine Hypo einen schweren Verkehrsunfall baut, obwohl das CGM keinen Alarm gegeben hat, (weil es falsch gemessen hat oder vielleicht gerade auf ??? ist) wird auch innerhalb der ersten 7 Tage weder Dexcom noch Medtronic noch Abbott den Schaden ersetzen.
    Die raten natürlich dazu, immer zu wechseln, weil die Systeme so getestet sind und weil sie natürlich mehr Umsatz machen. Wenn die garantierte Laufzeit verlängert wird, ist das teuer, weil die Tests wiederholt werden müssen und ggf. die Gewährleistungsaufwendungen steigen. (In 10 Tagen gehen mehr Sensoren kaputt als in 7)
    Für mich ergibt sich hieraus kein zwingender Grund zu wechseln, egal ob die KK zahlt oder ich. Auch finde ich den Neustart bequemer und unaufwendiger als einen Wechsel, deshalb mache ich es auch weiterhin.


  • Ich weiß nicht, warum hier so hanebüchen argumentiert wird. Neid u. Mißgunst schüren?
    Die meisten Patienten, die kein CGM bekommen, erfüllen schlicht nicht die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür.


    Vielleicht solltest du dir die §§ 2 und 3 des GBA-Beschlusses mal durchlesen und mir erklären, welchen der Gesundheitlichen Punkte ein Typ1-Diabetiker nicht erfüllen sollte? Wo stehen die denn? Hast du den Beschluss überhaupt schon mal gelesen? Ich denke du interpretierst da etwas hinein was gar nicht relevant für eine Genehmigung ist.


    Hier noch mal für dich zum nachlesen:
    https://www.g-ba.de/downloads/…-16_MVV-RL_rtCGM_BAnz.pdf


    Im Übrigen ist es so dass sich die Krankenkassen vor einer Bewilligungsflut schützen wollen und alles tun, damit eben nicht jeder Typ1 ein CGMS bekommt. Hier hilft dann auch leider keine Argumentation mehr, dass man ja selbst etwas zur Kosteneinsparung etwas beitragen möchte, indem man die Sensoren 2 Wochen trägt. Natürlich sagt die KK eher ja wenn sie sieht, dass die tatsächlichen Kosten die die CGMS-Träger verursachen in der Regel nur halb so groß sind wie sie im Kostenvoranschag genannt wurden. Wenn das bei den Meisten zutrifft, ist das CGMS nur noch halb so teuer. Meine KK war jedenfalls begeistert als ich denen das gesagt habe.

  • das hier ist wohl der fragliche Punkt:


    "insbesondere dann, wenn die zwischen Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation der Patientin oder des Patienten nicht erreicht werden können"


    Was das genau bedeutet, aka wie die Kassen das auslegen, wird man sehen.

  • Wenn ein Therapieziel ohne CGM erreicht wird, die Werte gut sind und man vielleicht nur ein System haben möchte um Blutlos zu messen, wird die KK das auch nicht genehmigen. Ist bei der Pumpe auch nicht anders.


    Und um das klar zu stellen. Ich würde gerne auf Pumpe und CGM verzichten, wenn es bei mir auch anders gehen würde!!!

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  • Wenn ein Therapieziel ohne CGM erreicht wird, die Werte gut sind und man vielleicht nur ein System haben möchte um Blutlos zu messen, wird die KK das auch nicht genehmigen. Ist bei der Pumpe auch nicht anders.


    Das ist so nicht richtig.


    Für eine Insulinpumpe existiert keine Methodenbewertung des IQWiG, für das rtCGMS aber sehr wohl. Darin steht, dass ein rtCGMS für alle Typ1 Diabetiker Vorteile bringt, insbesondere auch i. V. mit einer Insulinpumpe.


    Zur Pumpe gibt es ebenfalls keinen GBA-Beschluss; für das CGMS jedoch schon.


    Für die Genehmigung eines rtCGMS gelten somit ausschließlich die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 des GBA-Beschlusses mit dem Hinweis auf den allgemeinen Nutzen eines rtCGMS.

  • Wenn die Indikation nach §2 Abs. 1 Satz 3 des GBA Beschlusses nicht erfüllt ist und nur darum geht es, wird der Antrag abgelehnt.
    Ist auch verständlich, aber natürlich nicht für denjenigen der ein CGM unbedingt haben will.....

    >auf Kohle geboren<


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  • Wenn die Indikation nach §2 Abs. 1 Satz 3 des GBA Beschlusses nicht erfüllt ist und nur darum geht es, wird der Antrag abgelehnt.
    Ist auch verständlich, aber natürlich nicht für denjenigen der ein CGM unbedingt haben will.....


    "Insbesondere" wird im deutschen Recht als unbetimmter Rechtsbegriff bezeichnet der hier verwendet wird, um ein Beispiel einer nicht abschließenden Liste von Indikationen zu nennen. Natürlich ist hier auch ein Ermessenspielraum gegeben aber ich glaube dein Arzt wird das so hinbekommen dass im Gutachten z. B. als Therapieziel die Vermeidung von Hypoglykämien steht.

  • War nur ein Teil des Gutachtens, welches auch keine Gefälligkeit war. Wie schon geschrieben würde ich auf den ganzen technischen Kram gerne verzichten, wenn ich könnte.

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