Hat eure Krankenkasse eure alte Insulinpumpe zurückgefordert?

  • Die Hersteller müssen die Pumpen immer dann zurückfordern, wenn ein Defekt vorliegt, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet die Pumpen zu prüfen.


    Wenn es sich um eine Folgeverordnung handelt, ohne dass die alte Pumpe einen Defekt hat, wird der Hersteller sie in der Regel auch nicht zurückfordern. Ich durfte meine 640G als Ersatz behalten.

    Welches Gesetz besagt das?

  • Ich denke mal das der Hersteller dazu verplichtet ist den "E-Schrott" zu entsorgen.

    Gruß Hans :hihi:


    Pumpe seit über 39 Jahren und es ist erst die siebte.....

    Und seit 5 Jahren E-Auto Fahrer

  • nein, dann wird eine neue Pumpe gezahlt!

    Wenn sich jeder ohne medizinischen Grund nach 2 Jahren eine neue Pumpe aussuchen würde.............ne, da würde ich als KK auch laut "halt" rufen! Manche bekommen gar keine Pumpe genehmigt, daran sollte man auch einmal denken! Man meint in Germany immer, dass alles möglich ist und auf der anderen Seite wird gejammert, wenn die KK-Mitgliedsbeiträge steigen und das liebe Insulin nicht lieferbar ist! Die ganze Fragestellung dieses Themas halte ich für völlig überzogen. Ich würde das als KK nicht zahlen - da gibt es Dinge die viel notwendiger sind!

    Wenn ich sowas lese, habe ich gar keine Lust mehr, in diesem Thread weiterzulesen..


    Die Situation gar nicht kennen, aber gleich mal verurteilen. Leider keine Seltenheit in diesem Forum..

  • Wenn ich sowas lese, habe ich gar keine Lust mehr, in diesem Thread weiterzulesen..


    Die Situation gar nicht kennen, aber gleich mal verurteilen. Leider keine Seltenheit in diesem Forum..

    das kommt leider automatisch, weil du deine Details in einem anderen Thread genannt hattest und nicht hier von Anfang an!

    Somit konnte ich nur schreiben "ohne med. Grund"..., der tat sich hier nicht auf! Später hast du dann geschrieben, dass du wegen dem Loop umsteigst..........auch nicht ersichtlich, wenn keine Angaben dazu gemacht werden!?

    Tut mir leid, wenn du dich geärgert hast! Ich konnte dich nicht verstehen!

    Grüße nest

    Einmal editiert, zuletzt von nest ()

  • Ups, können wir mal den Ball flach halten, Danke.

    ECO Mod

    Gruß Hans :hihi:


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  • Die Krankenkasse hat sie Pumpe bezahlt und will jetzt ihr Eigentum zurück.


    Oft darf man die Pumpen behalten, wenn die Garantie eh vorbei ist. Aber nachdem deine noch Restgarantie hat und die Krankenkasse die Kosten auf 4 Jahre berechnet, macht das finanziell Sinn.


    Was dann intern mit dem Pumpe passiert, weiss ich nicht. Ob die zurückgeht an der Hersteller und dann als Urlaubspumpe wieder rausgeschickt wird...

    Mir hat meine Kasse gesagt, persönliche Hilfsmittel wie eine Pumpe gehen in das Eigentum des Patienten über.

    Bei mir wollte der Pumpenhersteller (Medtronic) die Pumpe zurück. Eine kurze Mail, und die wollten keine Pumpe mehr.
    Und als Urlaubspumpe/Reservepumpe war die dann immer noch gut.

    Ich habe auch schon eine nur 3 Jahre alte Pumpe behalten dürfen.