Die Hersteller müssen die Pumpen immer dann zurückfordern, wenn ein Defekt vorliegt, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet die Pumpen zu prüfen.
Wenn es sich um eine Folgeverordnung handelt, ohne dass die alte Pumpe einen Defekt hat, wird der Hersteller sie in der Regel auch nicht zurückfordern. Ich durfte meine 640G als Ersatz behalten.
Welches Gesetz besagt das?