Gdb 50 % es wird immer strenger geurteilt

  • Ich kopier hier die PM vom SG Speyer einfach mal rein:


    Quelle:http://cms.justiz.rlp.de/justi…aa-aaaa-aaaa-000000000042



    Ich könnte kotzen wenn ich das lese...also Therapieaufwand zählt nicht und ne Hypo gilt erst, wenn der Notarzt kommt. Na dann viel Spass beim warten, aber ich möcht es da nicht drauf ankommen lassen, da wir in der Pampa wohnen.
    Den meisten geht es ja echt nur um paar Pfennige für die Steuererklärung bzw. um bisschen Sicherheit im Job. Na die paar Euros die jetzt bei uns gespart werden, werden halt zum Füllen der "Finanzspritzen" gebraucht. :7no:





    Pressemeldung


    Diabetes mellitus: Anerkennung als Schwerbehinderter nicht allein wegen intensiver Insulintherapie


    Ein an Diabetes mellitus Typ I ? juvenilen Diabetes ? Erkrankter hat keinen Anspruch auf Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, wenn er zwar eine intensive Insulintherapie durchführt, der Diabetes mellitus aber gut eingestellt ist. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden (Urteil vom 11. März 2009, Az. S 5 SB 114/07).
    Im konkreten Fall hatte das beklagte Land dem Kläger mit Bescheid vom 23. April 1991 zunächst wegen dessen Diabetes-Erkrankung die Schwerbehinderteneigenschaft anerkannt. Nachdem sich die für die medizinische Beurteilung maßgeblichen Vorgaben (Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht [AHP]) zwischenzeitlich geändert hatten, veranlasste das beklagte Land im Mai 2006 eine Überprüfung seiner Entscheidung aus dem Jahr 1991. In seinem Befundbericht gab der behandelnde Arzt des Klägers dessen durchschnittlichen Blutzuckerspiegel (HbA1c-Wert) mit 6,5 an und teilte außerdem mit, dass die Sehfähigkeit beidseitig 1,0 betrage. Daraufhin stellte das beklagte Land den Grad der Behinderung (GdB) des Klägers nur noch mit 40 fest.
    Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens hat der Kläger Klage erhoben. Zur Begründung hat er ausgeführt, dass ein Diabetes mellitus auch dann schwer einstellbar sein könne, der ? wie bei ihm ? zwar nicht mit häufigen Entgleisungen einhergehe, dies aber nur auf die optimale Mitarbeit des Betroffenen zurückgehe. In den letzten fünf Jahren seien bei ihm nicht nur zwei Hypoglykämien aufgetreten. Es käme bei ihm häufig zu Unterzuckerungen, die er selbst oder seine Ehefrau bemerkten und die dann mit Traubenzucker oder Apfelsaft ausgeglichen werden könnten. Bei täglich vier Blutzuckermessungen und viermaligem Insulinspritzen könne keine Rede mehr von einem gewöhnlichen Therapieaufwand sein.
    Dieser Argumentation folgten die Speyerer Richter nicht. Sie wiesen die Klage ab, da die Herabsetzung des GdB von 50 auf 40 vor dem Hintergrund der geänderten AHP rechtmäßig war. Danach rechtfertigt ein Diabetes mellitus nur dann noch die Zuerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, wenn er schwer einstellbar ist und auch gelegentliche, ausgeprägte Hypoglykämien auftreten. Zur Beurteilung des Diabetes mellitus ist dabei neben der Einstellungsqualität auch der Therapieaufwand zu berücksichtigen, soweit er sich auf die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft nachteilig auswirkt. Daraus folgt: der GdB ist relativ niedrig anzusetzen, wenn mit geringem Therapieaufwand eine ausgeglichene Stoffwechsellage erreicht wird; er ist dagegen umso höher einzuschätzen, je größer der Therapieaufwand wird und/oder je mehr der Therapieerfolg abnimmt.
    Auch wenn der Kläger eine intensivierte Insulintherapie durchführt, ist der Diabetes mellitus doch gut eingestellt. Ein höherer GdB als 40 kommt aber nur dann in Betracht, wenn trotz des Therapieaufwandes eine instabile Stoffwechsellage oder häufigere schwere Hypoglykämien auftreten. Beides ist beim Kläger zu verneinen, weil vor allem zu berücksichtigen ist, dass unter schweren Hypoglykämien nur solche zu verstehen sind, die ärztliche Hilfe erfordern. Das ist beim Kläger in den vergangenen fünf Jahren aber nur zweimal der Fall gewesen. Auf die häufigen Unterzuckerungen, die mit Traubenzucker oder Apfelsaft ausgeglichen werden, kommt es dagegen gerade nicht an.
    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
    <table class="table_horizontal"><tbody><tr><th scope="row">Datum:</th><td class="width100">25.03.2009</td></tr><tr><th scope="row">Herausgeber:</th><td>Sozialgericht Speyer</td></tr></tbody></table>

  • Hallo, danke für diesen "netten" Beitrag (Pressemitteilung). Ja, es ist wirklich so, dass man wieder sparen möchte. Zwar ist es auf der verkehrten Seite, doch das kennen wir schon.
    Bald darf ich auch wieder um so einige Prozente kämpfen und ich bin mir ziemlich sicher, dass man sich mir gegenüber wieder einige "Überraschungen" ausgedacht hat. Jedoch wissen sie, dass ich es mir nicht gefallen lasse und um jedes %-chen kämpfe. Das solltet ihr genauso tun.
    Gruß
    Rainer:6yes:

  • Äh, wenn ich mir das so anhöre, kann ich sagen, daß ich von meiner 1. "Behinderung" so sehr profitiere, daß mir zusammen mit DM die 100% lebenslang garantiert sind.


    Für die Neulinge - ich bin seit meiner Geburt hochgradig schwerhörig und sollte 2001 aufgrund des Besuchs einer Uni "für normalhörende" Studenten von 100% auf 60% zurückgestuft werden. Dabei kann ich das Studium nur mithilfe von Mitschreibern bewältigen. Aber irgendwie kam das Versorgungsamt auf die Idee, daß ein 10jähriger Besuch einer Regelschule plus der Unibesuch bedeuten würde, ich höre auf einmal besser?!! Ein Gutachten vom HNO-Arzt wurde abgeschmettert, bis mir dann die Bescheinigung für meinen DM (seit '99) einfiel. Die schickte ich dann zusammen mit dem Widerspruch ein - und plötzlich wurde mir aufgrund von "2 chronischen Erkrankungen" die 100% weiterhin zugesichert.


    Bei dieser Formulierung mit den 2 "chronischen Erkrankungen" hab ich erstmal blöd geguckt ... aber was solls. Hauptsache, ich habe meine 100%. :rolleyes:


    Wenn ich mir jedoch die Beschreibung des Klägers bzw. von desser DM-Beschreibung, anhöre, denke ich mir irgendwie, daß es Leute gibt, die noch schlimmer dran sind als er - sie haben schwerere Hypos, müssen öfters spritzen, ihr BZ ist unberechenbar und was weiß ich noch. Es kann aber sein, daß der Artikel die Beschreibung des Klägers nur stark verharmlost wiedergibt.


    Ich kann euch, die um ihre Prozente kämpfen, nur allzugut verstehen und drücke euch die Daumen - GEBT NICHT AUF!


    LG,
    Kirsten

  • Also, der Gute hat _vier_ mal am Tag gemessen und _vier_ mal am Tag gespritzt. Wo liegt da der erhöhte Therapieaufwand? Darauf fühlend zu achten, das er keine Hypo hat?


    Hat jemand auch eine Info, ab wann man genau von erhöhtem Therapieaufwand sprechen kann?


    Ich messe öfter habe eine Pumpe und habe die gleichen Probleme, weil nicht immer alles Grün ist und ich, warum auch immer, Regelmässig Hypos habe, ich habe für meinen DM einen GdB von 30


    Sorry das ich das so sage, aber das ist selber Vergeigt.

  • Naja 2x in 5 Jahren ne Hypo mit Arzteinsatz finde ich schon viel! Die schreiben sinngemäß von "nur 2 mal in 5 Jahren"


    Wenn ein Typ 1 seinen gesamten Tagesablauf mal dokumentieren würde, würden die mit den Ohrenschlackern was für einschränkungen es im Alltag gibt. Wir merken diese Einschränkungen halt nur kaum noch, weil es unser Alltag ist!
    Jeder der will hat 50% + verdient!

    Grüße Sebastian

  • Also ich habe heute Post bekommen. Bei mir wurden nach Widersprüchen ein GDB von 50 anerkannt.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hab gestern das neue Diabetes Journal durchgeblättert. Dort ist auch ein Artikel zu diesem Thema inkl. ein paar Hintergrundinformationen und rechtlichen Stellungnahmen.

    Leider kann ich den Artikel nicht einscannen.

    Viele Grüße
    Der Tee

  • Zitat von sebastian83;233105

    Naja 2x in 5 Jahren ne Hypo mit Arzteinsatz finde ich schon viel! Die schreiben sinngemäß von "nur 2 mal in 5 Jahren"


    Glaub, es hakt! "Nur" 2 mal in 5 Jahren? Da müsst ich mit meinem 4 mal schwere Hypos mit 2maligem Notarzteinsatz (einmal hat mich 'ne Freundin ins KH gefahren, einmal musste der Notarzt hierher nach Hause kommen) innerhalb von zwei Monaten ja richtig gute Chancen haben. :7no:

    The fight is not for us, not for our personal wants or needs. It is for every animal that has suffered and died in every slaughterhouse, in every vivisection lab, in every hellhole on earth! And for every animal that will suffer and die in those same hellholes!

  • Hi, bin seit Anfang 12/2008 mit DM I dabei.

    Habe gleich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Erwartungsgemäß (den Infos in diesem Forum sei Dank) gab es GdB 40.

    Widerspruch ist eingelegt. Wurde mit rund 40 Hypos (unter 3,3 mmol) und 4 bis 5 Spritzen täglich begründet. Ich denke, ich komme mit meinem DM ganz gut klar, aber die von mir angeführten Hypos sind nicht nachvollziehbar gewesen; den einen Tag klappt es, den anderen halt eben nicht.

    Die unten angeführte Entscheidung des Gerichts in Speyer ist ein Skandal! Ich hoffe, dies bleibt ein Einzelfall.

    Grüsse gudo.

  • Es handelt sich wohl wieder um eine Einzelmeinung des SG Speyer. Wenn vom SG Speyer die Rede ist, kommt unter Diabetikern ohnehin schnell Frust und der Wunsch auf, ganz schnell seinen Wohnort auf die andere Rheinseite nach Baden-Württemberg zu verlegen.