Bewerben mit Diabetes - Was der Arbeitgeber fragen darf und was nicht

  • Zitat von unkown;279913

    Aber EU Recht/Verordnungen bricht/brechen im Regefall deutsches Recht. Deshalb kannst du im Fall das du was im EU Recht/Verordnung findest noch dein Glück beim EuGH versuchen.

    Die haben z. B auch entscheiden das eine Schwangerschaft bei der Einstellung nicht angegeben werden muss.
    Das wäre eine Benachteiligung da die Schwangerschaft ein zeitlich befristeter Zustand ist.

    Die deutschen obersten Gerichte haben Ihre Meinung in dem Fall dann geändert nach dem EuGH Urteil. Die waren bei der Schwangerschaft vorher anderer Meinung.


    Naja erstmal gibt es keinen Paragraphen der besagt Europarecht bricht Landesrecht. Europarecht steht in der Rangfolge dem (einfachen) Bundesrecht gleich, wobei das Bundesverfassungsgericht sagt, sie ziehen sich erstmal zurück und lassen dem Europarecht (erstmal) den Vortritt (vgl. die Solange I und II Entscheidungen).


    In Rechtsbereichen in denen die Europäischen Gemeinschaften die Rechtssetzungskompetenz hat will ich auch nicht bestreiten, dass das Europarecht im Regelfall vorgeht.


    Nur darf man auch abweichen, wenn es hierfür zwingende Gründe gibt, außerdem möchte ich bezweifeln, dass das Europarecht sagt, dass die Frage nach der Grad der Behinderung eine Diskriminierung ist.


    Diese Sache ist für den Arbeitgeber auch wichtig zu wissen, schließlich muss er die Vorteile gewähren; er ist absolut verpflichtet dazu. Gewähren kann er aber nur etwas, wenn er davon Kenntnis hat, außerdem sind das Kostenpositionen die ein Arbeitgeber einkalkulieren muss, schließlich darf er ja auch fragen, ob man die jeweilige Ausbildung hat. Wenn man das nun weit auslegt, könnte man auch diese Frage als diskriminierend ansehen, weil der Bewerber - sofern er mit Nein antwortet - den Job ja auch nicht bekommt.


    Ferner geht das deutsche Recht auch davon aus, dass nicht einmal der Schwerbehinderte selber auf diese Rechte verzichten kann, nicht durch Rechtsgeschäft und die Schwerbehinderung nicht auf Antrag aufgehoben werden kann.


    Nach der wohl herrschenden Auffassung ist diese Frage daher nicht diskriminierend und zu beantworten. Letztendlich brauchen wir uns da auch nicht drüber zu streiten. Ich schreibe das hier nur, und die Leute wissen bescheid. Meinetwegen können die Leute diesbezüglich auch lügen, das ist mir relativ egal, allerdings sollten diejenigen zumindest wissen, dass denen eine außerordentliche Kündigung oder eine Anfechtung und Schadenersatz blühen kann. Und wenn Du auf Wiedereinstellung klagst, wirst Du den Rechtsstreit sicherlich ungern dem EuGH vorlegen lassen, denn die dortige Bearbeitungszeit ist zur Zeit bei mindestens zwei Jahren und Arbeitgeber haben bei solchen Sachen im Regelfall einen langen Atem und die Täuschung sowie die Arglistigkeit sind offenkundig.


    Damit will ich nicht ausschließen, dass der EuGH die Rechtssache anders beurteilt, nur werden die deutschen Richter vermutlich zugunsten des Arbeitgebers entscheiden und jede Instanz bringt hohe Kosten mit sich!

  • Zitat von Kathrin;279901

    Der DM war doch bei Dir Einstellkriterium!!! :D


    genau Kathrin, dazu passt halt dieser Satz:


    Zitat von Hammy;279957

    Entscheidend sollte eigentlich das Fachwissen + die Fähigkeiten sein


    Diabetes kann im richtigen Beruf auch ein Vorteil sein.:cool:
    :schild0027:

  • Angegeben werden muß alles (und zwar ohne Nachfrage), was unmittelbaren Einfluß auf die Arbeitsleistung hat bzw. den Bereich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berührt.


    Das heisst: Die Frage "Sind Sie Schwanger" muß nicht Wahrheitsgemäß beantwortet werden; für eine Radiologisch-Technische Assistentin gilt das auch - sie muss aber eine eventuelle Schwangerschaft mitteilen, da sie nicht mehr in einem Strahlungbereich arbeiten darf.


    Für den Diabetes gilt das genauso. Wenn der Diabetes unmittelbare Auswirkungen auf die geschuldete Arbeitsleistung hat, muß ich ihn angeben. Fürs Büro dürfte das aber weniger gelten.

  • Zitat von Niederrheiner;281061

    Angegeben werden muß alles (und zwar ohne Nachfrage), was unmittelbaren Einfluß auf die Arbeitsleistung hat bzw. den Bereich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers berührt.


    Das heisst: Die Frage "Sind Sie Schwanger" muß nicht Wahrheitsgemäß beantwortet werden; für eine Radiologisch-Technische Assistentin gilt das auch - sie muss aber eine eventuelle Schwangerschaft mitteilen, da sie nicht mehr in einem Strahlungbereich arbeiten darf.


    Für den Diabetes gilt das genauso. Wenn der Diabetes unmittelbare Auswirkungen auf die geschuldete Arbeitsleistung hat, muß ich ihn angeben. Fürs Büro dürfte das aber weniger gelten.


    Eine Schwangerschaft muss man seinem Arbeitgeber, wenn es soweit ist (allerdings nicht im Bewerbungsgespräch) innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Allerdings droht das Gesetz - wenn ich mich richtig erinnere - keine Konsequenzen an.


    Ohne Frage würde ich bei einem Bewerbungsgespräch gar nichts negatives mitteilen. Gut wenn ich mich natürlich als Bergführer bewerben will und im Rollstuhl sitze ist das natürlich schlecht, aber in dem Fall müsste ich es nicht mitteilen, weil es evident ist.

  • Hallo,


    finde das ehrlich gesagt nicht so dramatisch das bei einer Bewerbung mit anzugeben
    da es ja eh mal einer in der Firma mitbekommt und wenn mal was ist, Zusammenbruch im Büro etc, dann weiss wenigstens gleich jeder Bescheid und das könnte relevant bei der Hilfe sein.


    Und so selten ist Diabetes nun auch nicht das man deswegen komisch angekuckt wird, ich habe es aucch meinen Arbeitgeber gesagt, erstens weil ich in der Einstellungsphase bin und starke Unterzuckerungen mal möglich sind und zweitens ich auch möchte das mir dann richtig geholfen wird.


    Wenn ein Arbeitgeber damit ein Problem hat dann möchte ich lieber bei der Bewerbung eine Absage bekommen als mich im Nachhinein jahrelang irgendwelchen Psychostress wegen meines Chefs auszusetzen.



    Gruss
    ayuready

  • Zitat von ayuready;281461

    Wenn ein Arbeitgeber damit ein Problem hat dann möchte ich lieber bei der Bewerbung eine Absage bekommen als mich im Nachhinein jahrelang irgendwelchen Psychostress wegen meines Chefs auszusetzen.


    Wenn DU die Wahl hättest: Diabetes haben oder Diabetes nicht haben - was würdest Du nehmen?
    Und wieso soll dann ein Arbeitgeber, der noch nicht viel von meinen Fähigkeiten im Job weiß, freiwillig mich mit Diabetes nehmen, wenn er bspw. mehrere Bewerber mit zunächst gleich aussehender Qualifikation hat?

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Zitat von Edett;281505

    Wenn DU die Wahl hättest: Diabetes haben oder Diabetes nicht haben - was würdest Du nehmen?
    Und wieso soll dann ein Arbeitgeber, der noch nicht viel von meinen Fähigkeiten im Job weiß, freiwillig mich mit Diabetes nehmen, wenn er bspw. mehrere Bewerber mit zunächst gleich aussehender Qualifikation hat?


    Warum sollte er Dich deswegen nicht nehmen, ich wüsste nicht wie das jemanden, bspw. bei einem Bürojob einschränken sollte.

  • Ja, Du weißt das, weil Du Dich damit auskennst.


    Bei dem potentiellen Arbeitgeber weiß ich das nicht.
    Dass nichts dagegen spricht, kann ich ihm dann ja zeigen, wenn er mich eingestellt hat.


    Bzw. wenn ich mir die Wehwehchen und Krankheitstage hier im Forum anschaue (bspw. Daheimbleiben wegen Keto) fällt sogar mir einiges ein, was selbst im Bürojob gegen Diabetiker sprechen kann.

    Die meisten Dinge gehen nicht durch Gebrauch kaputt, sondern durch putzen.
    (Erich Kästner)

  • Zitat von Jan050986;281513

    Warum sollte er Dich deswegen nicht nehmen, ich wüsste nicht wie das jemanden, bspw. bei einem Bürojob einschränken sollte.


    Ganz einfach. Diabetes ist ein zusätzliches Risiko das er eingeht und deshalb entscheidet sich der Arbeitgeber für den Kandidaten mit dem geringeren Risiko für Ihn.


    Dafür das der Fachvorgesetzte/Personalchef den Kandidaten mit Diabetes genommen hat kann er nichts gewinnen.
    Wenn es keine Problem gibt hat der Kandidat genau das was von Ihm erwartet wird erfüllt. Wenn es zu Problemen kommt bzw. zu einer Auffälligkeit (Krankheitstag...) dann wird man Ihnen sagen aber das war doch zu erwarten und das war ihnen nicht klar.


    Also warum soll er einen Diabetiker einstellen, wenn er damit nichts gewinnen kann?

  • Hallo,


    also irgendwie habe ich das Gefuehl das das von manchen hier doch zu kritisch beeugelt wird.


    Ich hab nen GdB von 150 und habe eine starke Gehbehinderung die nicht zu uebersehen ist und mich auch in gewisser Weise einschraenkt, trotz alledem habe ich bei Bewerbungen nie damit Probleme gehabt.


    Wenn die Qualifikationen stimmen dann wurde ich genauso behandelt wie jeder andere und Personalleiter die Bedenken hatten wahren so ehrlich haben das auch angesprochen und schlugen einige Probewochen vor um zu testen obs wirklich klappt.


    In meiner letzten Stelle bei der Bewerbung habe sogar ich Bedenken geaeussert das das evtl. nicht klappen koennte und wurde dann trotzdem genommen mit der Begruendung die Qualifikation stimmt und fuer den Rest findet man auch eine Loesung.


    Den gesunden Menschen an sich gibt es ja auch nicht mehr so von der Stange und jeder hat so seine Wehwechen daher sollte man sich vielleicht nicht so auf seine Macken fixieren sondern eher auf sein Koennen.


    Und meinen Arbeitgeber zu sagen das ich Diabetiker bin ist fuer mich eine Frage der Ehrlichkeit, denn wenn ich beim Bewerbungsgespraech dinge Verschweige wie soll das dann erst nach einer Einstellung sein, kein Arbeitgeber wuerde da einen Glauben schenken.

  • Zitat

    Ich hab nen GdB von 150

    Sicher 'n kleiner Schreibfehler - schlimmer als voll (also 100%) behindert, kannste nich sein!

    Zitat

    Und meinen Arbeitgeber zu sagen das ich Diabetiker bin, ist fuer mich eine Frage der Ehrlichkeit...

    Es wurde ja nicht gesagt, dass man es dem AG nie sagen sollte, eben nur nicht bei der Einstellung! Ehrlich kann man immer noch sein, wenn man den Job hat. Ihn aber bei der heutigen Arbeitsmarktlage erst mal zu bekommen, das wäre für mich entscheidend. Die Wahrscheinlichkeit bei entsprechender Arbeitsleistung und Fähigkeit dann entlassen zu werden, geht gegen Null (welcher Chef gibt schon gern gute Fachkräfte aus der Hand, denn Deppen gibt's genug auf dem Markt). Denn dass es bei dir immer geklappt hat, ist sicher eine Frage des Glückes und des AG (Unterschied Klein- u. Grossbetrieb) und leider nicht verallgemeinerungsfähig. Die "Buden" haben ja genug Auswahl und bei gleicher Qualifikation nehmen die eben lieber einen "Gesunden" (was wir ja sind - mit kleinen Bedingungen!). Soll aber jeder wirklich für sich entscheiden und sich dann freuen oder ärgern!


    Gruss Hammy

  • Zitat

    Wenn die Qualifikationen stimmen dann wurde ich genauso behandelt wie jeder andere und Personalleiter die Bedenken hatten wahren so ehrlich haben das auch angesprochen und schlugen einige Probewochen vor um zu testen obs wirklich klappt.


    Das ist ein grosser Irrtum.


    Bei gleicher Qualifikation wirst Du nicht gleich behandelt, sondern vorgezogen.



    Sorry:
    Etwas direkt, aber passend:


    Es gibt Quoten-Frauen und Quoten-Behinderte.



    Bei einer Betriessratswahl gibt es z.B Vorschriften, das eine Mindestanzahl Frauen unter den ordentlichen Mitgliedern sein muss.


    Wenn ich mich nicht täusche, gibt es Strafen für Betriebe, wenn sie keine Menschen mit Behinderung einstellen.



    Zitat

    Warum sollte er Dich deswegen nicht nehmen,


    Weil ein "normaler" Mensch keine Ahnung von DM hat, warum auch?



    Zitat

    Und meinen Arbeitgeber zu sagen das ich Diabetiker bin ist fuer mich eine Frage der Ehrlichkeit


    Ob man in der Geschäftswelt nur mit Wahrheiten zu kämpfen hat:confused:


    Was glaubst Du, was für ein Grund würde Dein AG Dir nennen, wenn er Dich kündigt?
    Bestimmt nicht DM, sondern etwas "greifbares".

    Gruß und guten Schuss,
    Sascha

  • Hallo,


    nein das ist kein Schreibfehler.
    Laut Versorgungsamt (habs schriftlich) ist mein GDB 150 allerdings werden nie mehr als 100 im Ausweiss eingetragen, weil mehr macht kein Sinn.


    Gruss
    ayuready




    Zitat von Hammy;281595

    Sicher 'n kleiner Schreibfehler - schlimmer als voll (also 100%) behindert, kannste nich sein!Es wurde ja nicht gesagt, dass man es dem AG nie sagen sollte, eben nur nicht bei der Einstellung! Ehrlich kann man immer noch sein, wenn man den Job hat. Ihn aber bei der heutigen Arbeitsmarktlage erst mal zu bekommen, das wäre für mich entscheidend. Die Wahrscheinlichkeit bei entsprechender Arbeitsleistung und Fähigkeit dann entlassen zu werden, geht gegen Null (welcher Chef gibt schon gern gute Fachkräfte aus der Hand, denn Deppen gibt's genug auf dem Markt). Denn dass es bei dir immer geklappt hat, ist sicher eine Frage des Glückes und des AG (Unterschied Klein- u. Grossbetrieb) und leider nicht verallgemeinerungsfähig. Die "Buden" haben ja genug Auswahl und bei gleicher Qualifikation nehmen die eben lieber einen "Gesunden" (was wir ja sind - mit kleinen Bedingungen!). Soll aber jeder wirklich für sich entscheiden und sich dann freuen oder ärgern!


    Gruss Hammy



  • Hallo Sascha,

    das stimmt nur bedingt. Diese Abgaben bei Nichterfüllung der Behindertenquote greift erst ab einer bestimmten Betriebsgröße und ist so gering, dass viele Arbeitgeber sie einfach zahlen.

    Und wenn ich als Arbeitgeber zwei Bewerber mit gleicher Qualifikation habe -einer davon mit Diabetes- und ich möchte den anderen Bewerber einstellen, finde ich immer einen Grund warum mein Wunschkanditat für den Job geeigneter ist.

    Bei einer Kündigung ist es etwas anderes. Hier kann der Diabetes bzw. die Schwerbehinderung von Nützen sein. Denn einen bedingerten Mitarbeiter wird man schwerer wieder los als einen Mitarbeiter ohne Behinderung. Dazu muss die Behinderung nicht schon beim Start im neunen Unternehmen bekannt sein sondern kann jederzeit nachgeholt werden.

    Viele Grüße
    Der Tee