Zitat von unkown;279913Aber EU Recht/Verordnungen bricht/brechen im Regefall deutsches Recht. Deshalb kannst du im Fall das du was im EU Recht/Verordnung findest noch dein Glück beim EuGH versuchen.
Die haben z. B auch entscheiden das eine Schwangerschaft bei der Einstellung nicht angegeben werden muss.
Das wäre eine Benachteiligung da die Schwangerschaft ein zeitlich befristeter Zustand ist.
Die deutschen obersten Gerichte haben Ihre Meinung in dem Fall dann geändert nach dem EuGH Urteil. Die waren bei der Schwangerschaft vorher anderer Meinung.
Naja erstmal gibt es keinen Paragraphen der besagt Europarecht bricht Landesrecht. Europarecht steht in der Rangfolge dem (einfachen) Bundesrecht gleich, wobei das Bundesverfassungsgericht sagt, sie ziehen sich erstmal zurück und lassen dem Europarecht (erstmal) den Vortritt (vgl. die Solange I und II Entscheidungen).
In Rechtsbereichen in denen die Europäischen Gemeinschaften die Rechtssetzungskompetenz hat will ich auch nicht bestreiten, dass das Europarecht im Regelfall vorgeht.
Nur darf man auch abweichen, wenn es hierfür zwingende Gründe gibt, außerdem möchte ich bezweifeln, dass das Europarecht sagt, dass die Frage nach der Grad der Behinderung eine Diskriminierung ist.
Diese Sache ist für den Arbeitgeber auch wichtig zu wissen, schließlich muss er die Vorteile gewähren; er ist absolut verpflichtet dazu. Gewähren kann er aber nur etwas, wenn er davon Kenntnis hat, außerdem sind das Kostenpositionen die ein Arbeitgeber einkalkulieren muss, schließlich darf er ja auch fragen, ob man die jeweilige Ausbildung hat. Wenn man das nun weit auslegt, könnte man auch diese Frage als diskriminierend ansehen, weil der Bewerber - sofern er mit Nein antwortet - den Job ja auch nicht bekommt.
Ferner geht das deutsche Recht auch davon aus, dass nicht einmal der Schwerbehinderte selber auf diese Rechte verzichten kann, nicht durch Rechtsgeschäft und die Schwerbehinderung nicht auf Antrag aufgehoben werden kann.
Nach der wohl herrschenden Auffassung ist diese Frage daher nicht diskriminierend und zu beantworten. Letztendlich brauchen wir uns da auch nicht drüber zu streiten. Ich schreibe das hier nur, und die Leute wissen bescheid. Meinetwegen können die Leute diesbezüglich auch lügen, das ist mir relativ egal, allerdings sollten diejenigen zumindest wissen, dass denen eine außerordentliche Kündigung oder eine Anfechtung und Schadenersatz blühen kann. Und wenn Du auf Wiedereinstellung klagst, wirst Du den Rechtsstreit sicherlich ungern dem EuGH vorlegen lassen, denn die dortige Bearbeitungszeit ist zur Zeit bei mindestens zwei Jahren und Arbeitgeber haben bei solchen Sachen im Regelfall einen langen Atem und die Täuschung sowie die Arglistigkeit sind offenkundig.
Damit will ich nicht ausschließen, dass der EuGH die Rechtssache anders beurteilt, nur werden die deutschen Richter vermutlich zugunsten des Arbeitgebers entscheiden und jede Instanz bringt hohe Kosten mit sich!